Hallo*,
vor über einem Jahr hat meine damalige Freundin schuldhaft einen
Verkehrsunfall mit meinem Auto verursacht. Daneben bin ich mit
Mietzahlungen (damals = gemeinsamer Mietvertrag) in Vorleistung getreten. Insgesamt müßte ich noch 5000€ (Reperaturkosten + Miete) von
ihr bekommen. Sie wollte sich darüber nicht schriftlich mit mir
vereinbaren. Daraufhin habe die Forderung mit einem Einschreiben formuliert und ihr für die Rückzahlung einen Termin gesetzt. Sie hat mir mündlich angeboten in Raten zurückzuzahlen. Ich habe das schriftlich akzeptiert, leider vergessen, festzuhalten, dass ich damit regelmäßige Raten meine. Sie hat nun eine erste Zahlung in Höhe von 50€ geleistet, nichtmal als Dauerauftrag. Im Verwendungszweck stand Reperaturkosten - erste Zahlung.
Im Folgemonat ist keine weitere Zahlung eingegangen. Muß ich nun damit leben, dass sich die Rückzahlung nun über mehrere Jahre hinstreckt, und sie dann mal eine Rate zahlt, wenn sie Lust hat? Wie ist das Ganze nun zu beurteilen, hat sie die Mietforderung eigentlich mit der Zahlung anerkannt, oder bleibe ich daruf sitzen, wenn ich nichts Schriftliches habe (Verjährung).
Wie gehe ich nun mit der Situation um? Ich gehe weiter davon aus,
dass sie sich nicht schriftlich mit mir vereinbaren wird, da
sie darauf bisher auch nicht eingegangen ist.
entweder mahnbescheid, vollstreckungsbescheid zum sichern,
oder schulanerkenntnis mit sofortiger vollstreckungsklausel vereinbaren
bei raten von 50 EUR, wartest du incl. zinsen ja fast 10 jahre auf das geld, das würde ich nicht hinnehmen. also musst du staatlichen zwang (gericht, gerichtsvollzieher, lohn- o. kontenpfändungen) zur hilfe nehmen!
daß sie nicht bereit ist sich schriftlich zu äußern macht mich sehr, sehr skeptisch. Ich unterstelle dabei daß sie Dir damit die Möglichkeit nehmen möchte Deine Forderungen geltend zu machen, denn ohne Schriftliches hast Du nichts in der Hand.
Wahrscheinlich will sie daß Du irgendwann frustriert aufgibst, oder sie zahlt ab und zu mal wenn es ihr gerade paßt oder wenn Du ihr Druck machst.
Insofern ist es sehr wichtig daß Du einen Titel gegen sie bekommst, also etwas in der Hand hast was ihre Zahlungsverpflichtung dokumentiert und sie zwingt eine bestimmte Summe in einem gewissen Zeitrahmen an Dich zahlen zu müssen. Nur wenn Du so etwas schriftlich hast kannst Du sie bei Nicht-Zahlung in Verzug setzen.
Ich würde also von ihr verlangen daß die Verbindlichkeiten schriftlich fixiert werden und dabei sowohl die Höhe der Gesamtschuld wie auch die monatlich zu zahlenden Raten, also Höhe und Häufigkeit der Zahlungen (z. B. zu jedem 1. des Monats etc), festgeschrieben werden.
Drohe ihr an daß Du, wenn sie sich weiterhin weigert ein entsprechendes Schriftstück zu unterschreiben, auch gleich zu Gericht gehen und einen Titel gegen sie erwirken kannst. In dem Fall bekommt sie nicht nur die an Dich zu zahlenden Summen, sondern auch die Verfahrenskosten auf’s Auge gedrückt.
Laß Dich nicht verarschen, für mich sieht es sehr danach aus als wolle sie Dich für blöd verkaufen und wolle nicht zahlen, beruhigt Dich aber, wenn Du massiver wirst, mit kleineren Summen um zu verhindern daß Du weitere Schritte einleitest.
Genau das muß ihr aber jetzt drohen wenn sie nicht bereit ist ein entsprechendes Schriftstück zu unterschreiben und regelmäßige Zahlungen zu leisten.
Ich hoffe - nur zur Sicherheit - daß Du nachweisen kannst daß sie den Schaden an Deinem Auto verursacht hat und daß sie Mietzahlungen an Dich zu leisten hat…?
Vielen Dank für eure Antworten. Die Art und Weise, wie sie mit dieser Sache umgeht verärgert mich schon sehr lange. Und ich fühle mich auch nicht gut dabei. Wollte aber auch nicht unfair werden. Wenn ich mich nun dazu entscheiden würde, etwas Schriftliches zu erzwingen - entweder von ihr oder über einen gerichtlichem Mahnbescheid. Wie würde ein Gericht mein Schreiben beurteilen, in dem ich ihr Ratenzahlung zugesagt habe, nichts jedoch über Höhe und Regelmäßigkeit gefordert habe.
Habe ich ihr damit einen Freibrief gegeben?
Die Forderungen sind belegbar. Und in Verzug hatte ich sie ja bereits gesetzt.