ich habe eine Frage in der es um Schülerrechte geht.
Mein Sportlehrer will unseren Sportunterricht in der nächsten Stunde filmen, damit er sich unserer Übungsphase und unserer Fortschritte noch einmal angucken kann. Die meisten SchülerInnen waren von dieser Idee nicht begeistert und wollen das nicht akzeptieren. Meine Frage deshalb:
Darf unser Sportlehrer das oder brauch er dafür eine Einverständniserklärung von uns/unseren Eltern?
Nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis
Es gibt in Deutschland das „Recht am eigenen Bild“ (außer für Personen des „öffentlichen Interesses“). Ich darf niemanden ohne seine ausdrückliche Erlaubnis photographieren oder filmen.
Außerdem ist es üblich, das es ein Belegexemplar gibt - also viel Spaß an den Lehrer beim Kopieren für alle.
Es gibt in Deutschland das „Recht am eigenen Bild“ (außer für
Personen des „öffentlichen Interesses“). Ich darf niemanden
ohne seine ausdrückliche Erlaubnis photographieren oder
filmen.
Außerdem ist es üblich, das es ein Belegexemplar gibt - also
viel Spaß an den Lehrer beim Kopieren für alle.
PMFJI,
ist es nicht so daß es bei dem Recht am eigenen Bild darum geht daß Aufnahmen nicht veröffentlicht werden dürfen? Welches Recht verbietet denn, die Aufnahmen zu machen?
Und wenn dieses Recht, das mir nicht bekannt ist, existiert (Ausnahme: Noch nicht verabschiedete Paparazzi-Verordnung), womit begründen Sicherheitsdienste ihre Aufnahmen, wenn man nicht einfach filmen bzw. fotografieren darf?
ist es nicht so daß es bei dem Recht am eigenen Bild darum
geht daß Aufnahmen nicht veröffentlicht werden dürfen? Welches
Recht verbietet denn, die Aufnahmen zu machen?
Es geht auch bereits um das Abphotographieren. So darf man z.B. eine Überwachungskamera nur nutzen um das eigene Grundstück zu überwachen. Ein Mieter darf aber nicht den Hausflur vor seiner Wohnung abfilmen, er könnte ja damit das Privatleben des Nachbarn (Besucher) ebenfalls überwachen. Auch die Videoüberwachung hier in Mannheim ist juristisch gerade so noch möglich.
Und wenn dieses Recht, das mir nicht bekannt ist, existiert
(Ausnahme: Noch nicht verabschiedete Paparazzi-Verordnung),
Personen des öffentlichen Interesses (Politiker, VIP) dürfen aus „öffenlichem Interesse“ (siehe aktuelles Urteil für Media-Markt/gelbe Blöde gegen Dieter Bohlen) abgelichtet werden.
womit begründen Sicherheitsdienste ihre Aufnahmen, wenn man
nicht einfach filmen bzw. fotografieren darf?
Die üblichen genehmigungspflichtigen oder mit Auflagen verbundenen Ausnahmeregelungen, die auch das Filzen der Post, das Abhören von Telephonen und die Hausdurchsuchung regeln.
Ansonsten gilt: Niemand darf gegen seinen Willen in die „Öffentlichkeit“ gezerrt werden. Auch dem Lauthören des Telephons, wenn andere anwesend sind muss, ein Gesprächspartner ausdrücklich zustimmen. Und auch Mitschnitten am Telephon.
Hallo,
wie auch immer der rechtliche Aspekt ist, ist ja erst mal nicht so wichtig. Wenn ihr als Schülerinnen Zweifel über die Beweggründe des Lehrers habt, dann solltet ihr den Vertrauenslehrer (falls es sowas an Eurer Schule gibt) einschalten oder zum Schulleiter gehen. Macht es erst mal öffentlich, mal sehen, ob der Lehrer dann noch filmen will!
Die Aufnahmen fände ich nur dann sinnvoll, wenn ihr im Leistungssportbereich tätig seid, aber im normalen Schulunterricht???
Bei mir klingeln da alle Alarmglocken, aber vielleicht ist es ja nicht so schlimm!
Ermutigende Grüße
Daniela
Es gibt in Deutschland das „Recht am eigenen Bild“ (außer für
Personen des „öffentlichen Interesses“). Ich darf niemanden
ohne seine ausdrückliche Erlaubnis photographieren oder
filmen.
Doch, Du darfst im Prinzip sogar jeden ohne seine Erlaubnis filmen und fotografieren.
Du darfst jedoch nichts davon ohne Erlaubnis veröffentlichen, es sei denn es trifft eine der im KuG genannten Ausnahmen zu.
Es geht auch bereits um das Abphotographieren. So darf man
z.B. eine Überwachungskamera nur nutzen um das eigene
Grundstück zu überwachen. Ein Mieter darf aber nicht den
Hausflur vor seiner Wohnung abfilmen, er könnte ja damit das
Privatleben des Nachbarn (Besucher) ebenfalls überwachen.
Wo steht das er das nicht darf?
Auch
die Videoüberwachung hier in Mannheim ist juristisch gerade so
noch möglich.
Zwischen polizeilicher Überwachung und der durch Privatleute besteht ein riesen Unterschied, die Polizei darf entschieden weniger.
womit begründen Sicherheitsdienste ihre Aufnahmen, wenn man
nicht einfach filmen bzw. fotografieren darf?
Die üblichen genehmigungspflichtigen oder mit Auflagen
verbundenen Ausnahmeregelungen, die auch das Filzen der Post,
das Abhören von Telephonen und die Hausdurchsuchung regeln.
Sicherheitsdienste und Polizei unterscheiden sich hier ganz deutlich! Die Polizei ist im Bereich filmen und beobachten wesentlich mehr eingeschränkt und was sollen bitte „genehmigungspflichtigen oder mit Auflagen verbundenen Ausnahmeregelungen, die auch das Filzen der Post, das Abhören von Telephonen und die Hausdurchsuchung regeln“ sein? Für Privatunternehmen gibt es sowas nicht, die Rechte der Polizei regeln StPO und Polizeirecht.
Auch dem Lauthören des
Telephons, wenn andere anwesend sind muss, ein
Gesprächspartner ausdrücklich zustimmen.
Ja und der der auf „laut“ schaltet macht das ja in diesem Moment automatisch, dem andern muss er es nicht sagen.
aber kann ein schüler dazu gezwungen werden, sich beim turnen filmen zu lassen?
Da die Fragestellerin studentin und 21 ist, ists einfach, sie braucht nicht am Unterricht/an der Vorlesung teinehmen, wenn sie nicht will. Wenn sie ernsthafte Bedenken an der Seriösität des Dozenten hat, gibts bei der Uni bestimmt ein Gremium, wo sie ihn melden kann.
Ich persönlich würde mir allerdings nicht soviele Gedanken machen, schließlich ist man ja beim Sport im allgemeinen angezogen und Frauensport kann sich jeder im Fernsehen ankucken…