Reiterflucht?

Hi,

rein interessehalber:

wenn bei eine Faschingsumzug ein Pferd ein Auto kaputtrennt und der Reiter einfach weiterreitet - dann ist das doch mit Fahrerflucht gleichzusetzen - oder?

Danke

DT

Hi,

es gibt im StGB keine „Fahrerflucht“, sondern ein „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Es wird der Unfallbeteiligte angesprochen, der sich unerlaubt entfernt. Das kann auch ein Fussgänger, Radfahrer oder eben auch ein Reiter sein.

Meist hört man aber nur von der Flucht der Autofahrer, zum einen, weil ein Auto den meisten Schaden anrichten kann, zum anderen, weil sie über das Nummernschild identifizierbar sind.

Gruss Hans-Jürgen
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