Baugenehmigung für Gartenhaus

Hallo!
Ich würde gerne wissen, ob man für Gartenhäuser die man im Baumakrt bekommt eine Baugenehmigung haben muß, oder ob man diese einfach aufstellen darf.

Danke!

Hallo Jessica !

Kommt auf die Größe des Hauses und das Bundesland drauf an. Je nach Größe müssen auch bestimmte Abstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden.
Soweit ich weiß, sind Häuschen mit der Größe 2x2x2 genehmigungsfrei.
Mein lieber Nachbar hat mir nämlich so eine Blechkiste an den Zaun gesetzt, kurz nachdem ich sonnenliebende Stauden dort gepflanzt hatte. Es blieb mir nichts anderes übrig, als alles wieder rauszureissen. :frowning:(
Jetzt wuchert dort das Moos, weil kein Lichtstrahl mehr hinkommt.

Grüße
Sabine

Von Kommune zu kommune unterschiedlich Bauamt fragen
Johannes.

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Bis 15 m³ Genehmigungsfrei
Hallo Jessica,

bis 15 m³ umbauten Raum sind diese Gartenhäuschen genehmigungsfrei, wenn es die jeweiligen Kommunalsatzungen nicht anders vorschreiben.

Christian

genehmigungsfreie bauliche Anlagen
Hallöchen,

Ich würde gerne wissen, ob man für Gartenhäuser die man im
Baumakrt bekommt eine Baugenehmigung haben muß, oder ob man
diese einfach aufstellen darf.

es gibt für jedes Bundesland ein Bauordnung, in der festgehalten ist, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind. Die Angaben befinden sich in einem entsprechend benannten Paragraphen oder im Anhang. Wenn Du angegeben hättest, wo Du wohnst, hätte ich Dir die Daten gleich rausgesucht, wobei sich hier mal wieder zeigt, warum man seine Visitenkarte zumindest rudimentär ausfüllen sollte.

Somit bleibt mir leider nur der Hinweis, mit den Worten „Bauordnung“ und „[hier bitte zutreffendes Bundesland einfügen]“ hier zu suchen: http://www.google.de

Noch zu den Hinweisen meiner Vorredner auf die kommunalen Regelungen: Auf kommunaler Ebene wird über derart grundsätzliche Dinge nicht entschieden (wie erwähnt: Landesbauordnung), sondern über stadtspezifische Eigenheiten, wie z.B. „Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen für einen Bereich in Garath-Nordwest in der Landeshauptstadt Düsseldorf“ oder „Satzung über die Gestaltung und Änderung von erhaltenswerten baulichen Anlagen oder Teilen solcher Anlagen und Anforderungen an Neubauten und Werbeanlagen (Gestaltungssatzung) für den Bereich des Zentrums Benrath in der Landeshauptstadt Düsseldorf“.

Gruß,
Christian