Hallo zusammen,
ich habe momentan ein echtes Problem mit der Softwarefirma www.chip-chip.com.
Dort hatte ich Anfang Dezember ein Computerspiel bestellt für mein Patenkind.
Nachdem das Spiel bis zum 16.12. nicht da war und Weihnachten näher kam, fragte ich dort nach und man teilte mir mit, dass die Ware schon ausgeliefert war.
Man gab mir eine Tracking-Nr. für den Kurierdienst GLS - dort stand dann, dass das Paket ausgeliefert sei.
Ich habe das Spiel aber definitiv NICHT bekommen - das habe ich dann auch mitgeteilt - GLS hat mir dann eine Mail geschickt, in der eine Kopie einer Unterschrift war - diese war eher ein Gekrakel und 100 % auch nicht annähernd als meine zu erkennen.
Die Software-Firma reagierte dann auf meine Mails nicht mehr. Den Kurierdienst habe ich telefonisch erreicht und die sagten mir, dass der Versender eine Fahrerbefragung beantragen könne.
Das habe ich dann chip-chip mitgeteilt - ohne irgendeine Reaktion.
Stattdessen flatterte mir Mitte Januar eine 2. Mahnung (ohne eine 1. Mahnung vorher) ins Haus.
Ich habe dann zig mal versucht, die Firma anzurufen, aber ohne Erfolg, ist nie jemand rangegangen.
Schliesslich habe ich nochmal alle Mails zugeschickt mit der Bitte, das alles nochmals zu prüfen.
Wieder keine Reaktion.
Das Spiel hatte ich dann für 10 Euro mehr und mit 2 Wochen Verspätung bei booxtra.de bestellt, meine Nachbarn hatte ich auch gefragt, von denen hat auch niemand das Spiel entgegengenommen.
Jetzt Samstag kam die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens mit Androhung, einen negativen Eintrag in die SchuFa zu beantragen.
Frage: Was soll ich tun?
Ich weiss 100 %, dass ich im recht bin, aber werde ich auch recht bekommen?
Vielen Dank für alle Tipps & Erfahrungen, die mir helfen können.
Hallo,
ich hoffe, da hast die Fahrerbefragung einleiten lassen.
In deinem Fall gehe ich stark davon aus, das der Fahrer die Ware an sich genommen und irgendeine Unterschrift hingekrakelt hat.
Aus eigener Erfahrung mit Fahrern und Speditionen könnte ich dir ganze Romane erzählen.
Falls dann ein Mahnbescheid kommt, solltest du sofort schriftlichen Widerspruch einlegen. Fakt ist, du hast die Ware nicht erhalten und Anhand der Unterschrift wird dies in einer Gerichtsverhandlung, falls es denn soweit kommen sollte, nachgewiesen werden können.
Gruß
roland
Ich hatte der Softwarefirma geschrieben, dass diese eine Fahrerbefragung durchführen sollen - lt. GLS muss das der Versender beantragen.
Da keine einzige Mail beantwortet wurde, gehe ich davon aus, dass dies nicht geschehen ist.
Ich vermute auch, dass der Fahrer Weihnachten vorgezogen hat, zumal es ein sehr begehrtes Spiel war (NfS Underground).
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Hallo,
wenn schon ein Mahnbescheid vorliegt, musst Du UNBEDINGT Widerspruch dagegen einlegen, denn wenn Du das nicht tust, wird die Firma den Vollstreckungsbescheid erwirken. Wenn der erst vorliegt, musst Du die Forderung bezahlen und hast (fast) keine Möglichkeiten mehr, die Rechtmäßigkeit anzuzweifeln und dagegen vorzugehen.
Gruß
Jens
Hi,
wie Roland schon sagte: Sofort dem Mahnbescheid schriftlich widersprechen - ansonsten wird er nach 14 Tagen rechtsgültig und die Softwarefirma kann Vollstreckung beantragen.
Des weiteren: solcherlei Dinge klärt man schriftlich, evtl. sogar per Einwurfeinschreiben, und nicht per E-Mail. Als kfm. Angestellter solltest du das eigentlich wissen.
Gruß
Christian
Ich bin zu Beginn davon ausgegangen, dass sich so etwas klären lassen müsste - daher erst mal nur er e-mail (was übrigens auch schriftlich ist) und später der telefonische Versuch, das zu klären.
Heute abend werde ich einen ausführlichen gedruckten Brief schicken.
Der Brief von Samstag war als „Letzte Mahnung (Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens“ gekennzeichnet - also noch nicht das gerichtliche Mahnverfahren selbst.
Gruss
Hardy
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Hi!
Ich würde mit Sicherheit kein Einschreiben lossenden. Warum solltest du noch Geld ausgeben nur weil die so unseriös arbeiten! du hast dir mehr als genug Mühe geben die Angelegenheit zu klären, was du anHand der Mails belegen kannst (auch wenn die nicht überall als Beweis gelten…). Abgesheen davon bist du hier ja gar nicht beweispflichtig denn niemand zwingt dich dazu die Firma zu informieren…
Die Firma müsste dich verklagen und als Kläger den Beweis führen, daß die Forderungen berechtigt sind. Wenn du definitiv nicht unterschrieben hast dürfte dies schwerfallen.
Wenn überhaupt würde ich Strafanzeige erstatten gegen unbekannt wegen des Verdachtes auf gewerbsmässigen Betrug, denn - sofern es der Fahrer war - wird dies kein Einzelfall sein. an sich würde ich sogar davon ausgehen, daß dem Lieferanten dies Problem bekannt ist, denn gegen den Fahrer dürfte dann einiges am Laufen sein…
In diesem Sinne würde ich gelassen abwarten und das man beim Mahnbescheid Widerspruch einlegen musst weisst du ja bereits ;o))
Gruß
Bernd
Gefahrenübergang?
Hallo,
Ergänzend:
Schau mal in den AGB nach, wann der Gefahrenübergang stattgefunden hat. Es könnte nämlich sein, dass Die Gefahr für den Verlust der Ware bereits auf Dich übergegangen ist.
Ciao R.
Korrektur
Erst recherchieren, dann schreiben 
§747 (2)BGB:
Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.
und "1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Damit sind abweichende Regelungen in AGB unwirksam."
(Hervorhebung von mir) http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=news…
Ciao R.
hier ein ents
VIELEN HERZLICHEN DANK FÜR DIE VIELEN TIPPS &INFOS
…jetzt geht’s mir ein bisschen besser!