Ich hoffe das ist das richtige Brett
Von: , Frage gestellt am Di, 14. Sep 1999
Wir wohnen in einer reihenhausähnlich angelegten Wohnanlage auf dem Land und unser direkter Nachbar ist einer der Katzen nicht mag. Neben einigen anderen seltsamen Verhaltensweisen - z. B. eine Anzeige gegen einen anderen Nachbarn - versucht er regelmäßig, sowohl unsere als auch mindestens vier weitere freilaufende Katzen aus der direkten Nachbarschaft von seinem Grundstücksteil zu vertreiben. Als neueseten Gag (oder bewußte Schikane?) hat er sich jetzt einen (winzig kleinen) Gartenteich angelegt und selbstverständlich auch zwei Goldfische hineingesetzt. Natürlich hat sich unsere Katze das bereits interssiert angesehen und wurde von ihm vertrieben. Jetzt meint er, wir sollten darauf achten, daß unsere Katze nicht an
seine Fische geht. Ganz abgesehen davon, daß ich es für ziemlich hirnrissig halte, einen Goldfischteich anzulegen, wenn es in den
drei direkt benachbarten Wohnungen bereits 5 freilaufende Katzen gibt, in der weiteren Umgebung noch einige weitere sowie darüber hinaus auch Graureiher und vermutlich auch andere fleischfressende Tiere, frage ich mich nun, wie die rechtliche Lage aussieht. Kann dieser Nachbar uns (und die anderen Nachbarn)verpflichten, unsere Katzen von seinem Grundstücksteil fernzuhalten oder uns regreßpflichtig machen, falls einer von seinen Fischen verschwindet?
Ich meine, in Zeischriften von entsprechenden Gerichtsurteilen gelesen zu haben, die diese Frage im Endeffekt verneinen. Leider habe ich keinerlei Fundstellen oder Aktenzeichen dazu vorliegen. Kann mir irgendjemand
verbindliche Auskunft dazu geben oder entsprechende Fundstellen angeben?
Ich würden mich erheblich wohler fühlen, wenn wir uns auf juristisch sicheren Terrain bewegen würden.
Herzlichen Dank!
