Abbiegen vor einer Verkehrskontrolle

Hallo WWW-Freunde,
Folgende Situation ergab sich, als meine Frau nachts nach Hause fuhr:
Sie hatte sich bereits für den regulären Heimweg links eingeordnet (keine eigene Linksabbiegespur)und dementsprechend den Blinker gesetzt, als sie sah, dass ca. nach etwa 15m rechts in einer Bushaltestelle Polizisten einer Verkehrskontrolle mit wilden Handbewegungen sie aufforderten geradeaus weiterzufahren, um dort kontrolliert zu werden. Sie tat das auch und es gab auch keine weiteren Probleme. Als sie mir das erzählte, sagte ich ihr, dass ich abgebogen wäre, da ich mich schwach daran erinnern kann, dass in einem ähnlichen Fall ein Gericht dem Autofahrer Recht gab, der seinen geplanten Weg fortsetzte und er eine Anzeige bekam, nicht den Anweisungen der Polizei gefolgt zu haben. Da ich im Internet diesen Fall nirgendwo fand, würden mich folgende Dinge dazu interessieren:
1.Liege ich mit meiner Meinung richtig?
2.Wenn ja, weiß jemand einen Paragraphen oder Aktenzeichen, bei dem dieser Fall geregelt ist?
3. Macht sich die Polizei in einem solchen Fall nicht der Gefährdung (oder vielleicht sogar Nötigung) schuldig, da im Beispiel meiner Frau, der Blinker schon gesetzt war und sie trotzdem geradeaus weiterfuhr und so mit einem hinter ihr geradeaus-fahrendem Fahrzeug in Konflikt hätte kommen können?
In Hoffnung auf eine Antwort
Leo

Hallo Leo!

Aus der Praxis (denn grau ist alle Theorie):

1.Liege ich mit meiner Meinung richtig?

Ich fürchte, du liegst in diesem Fall nicht richtig. Sobald der Verkehrsteilnehmer das Anhaltezeichen der Polizei - wie immer es auch aussehen mag - als solches erkennt, ist er dazu verpflichtet auch tatsächlich anzuhalten. Auch wenn er die Fahrt nicht wie vorgesehen fortsetzen kann.

2.Wenn ja, weiß jemand einen Paragraphen oder Aktenzeichen,
bei dem dieser Fall geregelt ist?

Eindeutig geregelt ist dies im § 36/I, V StVO:

I) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht
V) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es ein anders lautendes Gerichtsurteil dazu gibt, denn dann wäre es ein leichtes für jemanden, der „Dreck am Stecken“ hat, sich der polizeilichen Kontrolle zu entziehen.

  1. Macht sich die Polizei in einem solchen Fall nicht der
    Gefährdung (oder vielleicht sogar Nötigung) schuldig, da im
    Beispiel meiner Frau, der Blinker schon gesetzt war und sie
    trotzdem geradeaus weiterfuhr und so mit einem hinter ihr
    geradeaus-fahrendem Fahrzeug in Konflikt hätte kommen können?

Grundsätzlich ist es so, dass der Verkehrsteilnehmer, auch wenn er von der Polizei angehalten wird, selbst für seine und die Sicherheit anderer verantwortlich ist; er ist nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden (siehe § 36/I StVO).

Das Anhalten und die Kontrolle eines Verkehrsteilnehmer ist natürlich auch keine strafbare Handlung seitens der Polizei - auch dann nicht, wenn der Fahrer von der geplanen Strecke kurzzeitig abweichen muß. Wenn das eine Nötigung darstellen würde, könnte man JEDE Kontrolle als solche sehen.

Viele Grüße, Walter

Hallo WWW-Freunde,
Folgende Situation ergab sich, als meine Frau nachts nach
Hause fuhr:
Sie hatte sich bereits für den regulären Heimweg links
eingeordnet…
Leo

Hallo Leo,
Du erinnerst Dich richtig,es gab da mal solch ein Urteil.Leider finde ich es nicht mehr.Hiermit widerspreche ich dem Polizisten,der Dir geantwortet hat.Auch widerspreche ich ihm,dass es keine Art Nötigung ist,denn wenn sie alle kontollieren wollten hätten sie sich ja vor die
Abbiegung hinstellen müssen,oder dort jemand hinstellen können.
Muss man denn wo anderst hinfahren,wohin man nicht wollte,nur weil weiter vorn Kontrollen durchgeführt werden? Nötigung ist es natürlich
nur moralisch gesehen,denn gesetzlich muss nicht immer gerecht sein.
Beispiel:ich wollte morgens mit dem Firmenwagen zur Arbeit fahren,
an dem Tag war gerade in unserer Strasse Sperrmüllabfuhr.
Ein Polizeiauto hielt direkt neben mir,einer schrie mich an, was das
für Dreck hinter meinem Wagen wäre.Wegen der Lautstärke des Beamten
waren mehrere Nachbarn an den Fenstern,wie auch unser Hausbesitzer,der
Fragte was passiert wäre.Mein Widerspruch,dass dies nicht mein Müll
ist und die Beschwerde über seine Lautstärke,genügte dem Beamten,eine
Verkehrskontrolle daraus zu machen.Keine Möglichkeit für mich diese
"Verkehrskontrolle"als Returkutsche der Beamten zu bezeichnen.
Auch die Beschwerde wegen der Lautstärke des Beamten auf dem Revier
(der dortige Beamte war schon darauf vorbereitet),lief ins Leere:
„das wären nur Leute gewesen,die immer an den Fenstern hängen“
(morgens um etwa 7.15 Uhr).Mach also einfach ein Unterschied
zwischen Gerecht im Sinne von Gesetzen,wie die Antwort des Polizisten hier im Brett und moralischer Gerechtigkeit die dann auf Tatsachen beruht.
Gruss Gerhard

Hallo Gerhard ,
Danke, ich sehe das ähnlich. Ich muß (habe das im Paragraph 36 nachgelesen) zwar trotz einer Kontrolle meiner Sorgfaltspflicht nachkommen, das könnte aber auch heissen, das ich abbiegen muß, wenn der Blinker schon gesetzt war und ich schon zur Fahrbahnmitte hin eingeordnet war. Man könnte das Spielchen auch noch weiter treiben! Wenn ich mich kontrollieren lasse, könnte ich ja einen Strafzettel bekommen, da ich trotz Blinker geradeaus fuhr.
Im Zweifelsfall, wenn ich trotzdem abbiege (so sehe ich das) habe ich den Beamten nicht gesehen. Denn muß es mich interesseren, was sich rechts in einer Strasse, die ich gar nicht befahren will, abspielt? Mich interessiert nur der Gegenverkehr auf der linken Strassenseite und der rückwertige Verkehr, um meiner Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Nochmal Danke
Leo

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