Arbeitgeber verschweigt seinen Angestellten

Hallo zusammen,
eine Firma wurde im Jahr 2002 umfirmiert und gehört seitdem dem Groß- und Außenhandel an. Der AG verschweigt dies wissentlich den AN. Die Arbeitsverträge wurden nicht angeglichen und es besteht weiterhin eine 40 Std. – Woche, 28 Tage Urlaub, kein 13. Gehalt und das Weihnachts.-/Urlaubsgeld wird nach einem „Verteilungsschlüssel“ gezahlt, den niemand nachvollziehen kann. Sonderurlaub wird ebenfalls nicht nach dem Tarifvertrag für den Groß.- und Außenhandel gegeben. Für alle geleisteten Überstunden, egal in welcher Höhe, erhalten die AN weder Freizeitausgleich oder eine entsprechende Auszahlung. Nun wurden alle AN dazu verpflichtet, einmal im Monat, zusätzlich Mehrarbeit in einem Lagerverkauf zu leisten. Dies kann natürlich auch an einem Samstag stattfinden, für den die AN ebenfalls kein Freizeitausgleich erhalten.
Der AG gehört keinem AG-Verband an. Ist er aus diesem Grund nicht dazu verpflichtet sich an den Tarifvertrag für den Groß.- und Außenhandel zu halten?
An wen, wohin kann man sich am besten mit diesem Anliegen wenden?

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen und danke Euch bereits im voraus.

Hallo

eine Firma wurde im Jahr 2002 umfirmiert

Was genau heißt „umfimiert“?

und gehört seitdem
dem Groß- und Außenhandel an.

Was genau heißt „gehört dem G.-u.A.handel an“?

Der AG verschweigt dies
wissentlich den AN.

Woher weißt Du es dann? (Bzw wie kann man das nicht mitkriegen?)

Die Arbeitsverträge wurden nicht
angeglichen

Warum soll/muß Deiner Meinung nach etwas „angegelichen“ werden?

und es besteht weiterhin eine 40 Std. – Woche, 28
Tage Urlaub, kein 13. Gehalt und das Weihnachts.-/Urlaubsgeld
wird nach einem „Verteilungsschlüssel“ gezahlt, den niemand
nachvollziehen kann.

Dann laß es Dir erklären.

Sonderurlaub wird ebenfalls nicht nach
dem Tarifvertrag für den Groß.- und Außenhandel gegeben.

Bist Du denn in der Gewerkschaft? Was steht im AV zum Thema TV?

Für
alle geleisteten Überstunden, egal in welcher Höhe, erhalten
die AN weder Freizeitausgleich oder eine entsprechende
Auszahlung.

Das ist ohne wirksame vertragliche Vereinbarung nicht rechtens, ungeachtet der Frage ob ein und welcher TV anzuwenden ist.

Nun wurden alle AN dazu verpflichtet, einmal im
Monat, zusätzlich Mehrarbeit in einem Lagerverkauf zu leisten.

Unentgeltlich?

Dies kann natürlich auch an einem Samstag stattfinden, für den
die AN ebenfalls kein Freizeitausgleich erhalten.

Was steht denn im AV zum Thema Verteilung der Arbeitszeit? Was meinst Du mit „Freizeitausgleich für einen Sa“? Ein Samstag ist ein „normaler“ Tag wie jeder andere auch.

Der AG gehört keinem AG-Verband an.

In welchem Bundesland lebst Du denn?

Ist er aus diesem Grund
nicht dazu verpflichtet sich an den Tarifvertrag für den
Groß.- und Außenhandel zu halten?

Nö. Nur, wenn dieser allgemeinverbindlich ist (und hier müßte man der Vollständigkeit halber jetzt auch berücksichtigen, was bisher zum Thema TV vereinbart war).

An wen, wohin kann man sich am besten mit diesem Anliegen
wenden?

Gewerkschaft. Außerdem: BR gründen.

Gruß,
LeoLo

Grüß dich!

Ich geh einmal davon aus, dass es sich (da @aol.com) um österreichisches Arbeitrecht handelt - sonst vergiss den Rest gleich.

Du scheinst davon auszugehen, dass es durch die Umfirmierung zu einem KV-Wechsel käme bzw. gekommen wäre, der neue KV für euch günstiger wäre, und die Firma diesen Umstand bewusst verschweigt.

Hilfe und genaue Rechtsauskunft bekommst du bei der Arbeiterkammer. Wenn du mit deiner Meinung richtig liegst, wäre die Gründung eines Betriebsrates wirklich überlegenswert. Sobald du aktiv dabei bist, einen BR zu grüden, unterliegst du jedenfalls einem Motivkündigungsschutz - d.h. die Firma müsste, wenn sie dich kündigt, nachweisen können, dass sie dich nicht deswegen kündigt, weil du dabei bist, einen BR zu gründen (ist etwas anders formuliert, kommt aber am Ende auf das heraus).

Hofft nicht darauf, dass von aussen jemand etwas unternimmt, werdet selbert aktiv.

lg. Christine