Hallo zusammen,
eine Firma wurde im Jahr 2002 umfirmiert und gehört seitdem dem Groß- und Außenhandel an. Der AG verschweigt dies wissentlich den AN. Die Arbeitsverträge wurden nicht angeglichen und es besteht weiterhin eine 40 Std. – Woche, 28 Tage Urlaub, kein 13. Gehalt und das Weihnachts.-/Urlaubsgeld wird nach einem „Verteilungsschlüssel“ gezahlt, den niemand nachvollziehen kann. Sonderurlaub wird ebenfalls nicht nach dem Tarifvertrag für den Groß.- und Außenhandel gegeben. Für alle geleisteten Überstunden, egal in welcher Höhe, erhalten die AN weder Freizeitausgleich oder eine entsprechende Auszahlung. Nun wurden alle AN dazu verpflichtet, einmal im Monat, zusätzlich Mehrarbeit in einem Lagerverkauf zu leisten. Dies kann natürlich auch an einem Samstag stattfinden, für den die AN ebenfalls kein Freizeitausgleich erhalten.
Der AG gehört keinem AG-Verband an. Ist er aus diesem Grund nicht dazu verpflichtet sich an den Tarifvertrag für den Groß.- und Außenhandel zu halten?
An wen, wohin kann man sich am besten mit diesem Anliegen wenden?
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen und danke Euch bereits im voraus.