Auch hallo,
Hallo,
ich habe zwei rechtliche Fragen über angestellte von Banken.
es sind drei, aber macht nichts 
Aber zuerst eine Schilderung des Sachverhalts. Ich habe bei
einer Bank einen ImmobilienKredit beantragt. Daraufhin habe
ich eine mündliche Zusage bekommen. Weder, dass mit mir über
die Konditionen gesprochen noch mir ein schriftliches
verbindliches Angebot unterbreitet wurde
Ich vermute, die Zusage bezieht sich dann nur auf Deine Bonität (Zahlungsfähigkeit) und evtl. auf das Objekt. (So nach dem Motto : ja, das könnte klappen). Es ist aber absolut unüblich, noch nicht über die Konditionen zu sprechen.
wurde mir eine
Grundschuld auf meine Wohnung eingetragen. Ich hatte keine
Ahnung von der Sache und habe die Grundschuld unterschrieben,
weil ich dachte, dass ich den Kredit ja sicher habe.
Das ist mehr als verwunderlich. Eine Grundschuldeintragung ist eine Menge Arbeit, und diese Arbeit macht sich die Bank eigentlich erst, wenn sie sicher ist, dass der Kredit was wird. Warst Du bei der Bank schon vorher Kunde ? Ist es eine „grössere“ oder eher eine kleine Filiale einer kleinen Sparkasse oder Raiffeisenbank ?
Jetzt kam aber eine Absage der Bank, auch mündlich.
Mich wundert da jetzt garnichts mehr.
Mir stellen sich folgende Fragen.
- Wie verbindlich ist eine mündliche Zusage eines Bänkers (in
diesem Fall Fillialleiter) auch wenn er nicht mit Gewissheit
sagen kann ob die Kreditabteilung den Kredit gewährt?
Er ist Vollkaufmann, und die Zusage ist verbindlich. Die Frage ist, wie Du das beweisen kannst, wenn er es abstreitet. Wenn aber noch nicht einmal über Konditionen gesprochen wurde, kann man das m.E. nicht als mündlich zustande gekommenen Vertrag ansehen.
Es gibt eine übrigens Banken, wo die Vertriebsmitarbeiter in den Filialen eine Einzelzusagekompetenz für Baufinanzierungen haben, wenn die bestimmte Kriterien erfüllen.
- Wie bindent ist eine Grundschuldeintragung für die Bank?
Sind diese hinterher verpflichtet mir den Kredit zu geben?
Hast Du Kopien von dem, was Du unterschrieben hast ? Gibt es da ein Formblatt mit dem Titel „Sicherungszweckerklärung“ ?
Zur Erklärung : Eine Grundschuld ist also nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden. Es ist aber notwendig, dass zwischen der Bank und dem Kreditnehmer vereinbart, welchem Sicherungszweck die Grundschuld dient. (Also z.B. Baufinanzierung Konto Nummer XXXXXXXX.) Wäre ja mal interessant, was da drinsteht. (Aber wenn es keine solche Erklärung gibt, würd es mich jetzt auch nicht mehr wundern.)
- Was kann ich jetzt tun? Argumentativ mit der Bank und
außergerichtlich bzw. auch gerichtlich?
Ich würde mich schriftlich mit der Zentrale der Bank in Verbindung setzen und beschweren. Entweder soll der Kredit gemacht werden, oder die Grundschuldeintragung darf nicht erfolgen.
Auf welche Gesetzestexte stemmen sich ihre Antworten?
Das war eher mein Wissen aus den Abläufen, ich bin Bänker und kein Anwalt. Diesen würde ich aber einschalten, wenn es Ärger gibt.
vielen Dank im Voraus
Mathias
Gruss Hans-Jürgen
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