Eilt: Austritt aus Vertrag eines Sportstudios

Hallo zusammen

Folgender Sachverhalt: Habe am Mo 17.04. einen Jahresvertrag in einem Fittnessstudio unterschrieben. Inzwischen ist es so, dass ich schnellstens wieder aus dem Vertrag rauswill. Das Studio ist überfüllt und das Personal unfreundlich. Im Vertrag steht, dass ich nur bei Wohnungswechsel austreten darf.
Kann mir jemand sagen, welche Möglichkeiten ich habe. Gibt es für solche Verträge vielleicht eine Rücktrittsfrist?

Danke im voraus

Hallo,
grundsätzlich gilt; unterschrieben = unterschrieben.
Falls Sie „gesundheitliche Probleme“ haben, wäre unter Vorlage eines Arztatteste eine außerordentliche Kü möglich;
falls bei Besichtigung oder Probetraining nicht erkannt werden konnte, dass zu den für Sie möglichen Trainingszeiten eine „Überfüllung“ oder permanente „besetzung“ der Sportgeräte mit erheblichen „Wartezeiten“ verbunden ist,…

sonst kenne ich leider keine weiteren Möglichkeiten…
mfG

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Hallo!

Für die Kündigung jedes Vertrags ist zunächst das entscheidend, was der Vertrag selbst insoweit regelt. Führt das, wie hier, nicht weiter, kann außerdem an folgendes gedacht werden:

  1. Ist der Kunde in seiner Privatwohnung, am Arbeitsplatz, auf der Straße, in Bus oder Bahn oder während einer Freizeitveranstaltung (dazu genügt allerdings nicht schon der Betrieb des Fitness-Studios als solcher) zum Abschluß des Vertrages veranlaßt und regelrecht „überrumpelt“ worden, so kann er seine Erklärung in den Grenzen des „Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften“ widerrufen. Doch Vorsicht: Das Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nur für die Dauer einer Woche ab Abschluß des Vertrags. Mehr Zeit hat der Kunde nur, wenn er beim Vertragsschluß nicht auf sein Widerrufsrecht deutlich hingewiesen worden ist.

  2. Darüber hinaus kann der Fitness-Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtige Gründe sind alle Umstände, die dem Kunden das weitere Festhalten am Vertrag unzumutbar machen. Dazu genügt allerdings nicht ohne weiteres, daß dem Kunden das Studio überfüllt erscheint oder das Personal unfreundlich ist. Anders könnte es sein, wenn der Kunde beispielsweise wiederholt deftigen Beschimpfungen oder Kränkungen durch das Personal ausgesetzt oder gar bestohlen worden wäre, oder er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig wäre, das Studio weiterhin zu nutzen (Dieser Fall ist allerdings im Vertrag bereits geregelt.).

Im übrigen gilt, daß ein Vertrag, wenn er einmal geschlossen ist, einzuhalten ist. Abgesehen davon hat es jeder Kunde selbst in der Hand, sich etwa durch ein Probetraining davon zu überzeugen, ob ihm das Studio nebst Umfeld zusagt oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Hi,
ob es ein Rücktrittsrecht gibt, weiß ich nicht, zumindest kannst du aber mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das ist heutzutage einklagbar, falls sich das Studio nicht freiwillig darauf einlässt. Ich hab gerade selbst so einen Vertrag unterschrieben, und das wurde mir so von den Betreibern gesagt. Sie hatten auch nichts dagegen, dass ich im Vertrag handschriftlich „Kündigungsfrist 3 Monate“ ergänzt habe, obwohl sie meinten, das sei überflüssig, da heutzutage die Rechtsprechung immer so zugunsten der Kunden entscheidet. Ich nehme mal an, dass das so stimmt.

Gruß,
Delia

ob es ein Rücktrittsrecht gibt, weiß ich
nicht, zumindest kannst du aber mit einer
Frist von 3 Monaten kündigen.

Nein, das stimmt so nicht. Von einem befristet abgeschlossenen Vertrag mit einem Fitness-Studio kann sich sowohl die eine als auch die andere Seite - sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist - nicht nach Belieben, sondern nur dann lösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht.

Diese Kündigung ist auch nicht generell an eine Frist von 3 Monaten gebunden. Zwar ist auch bei der Kündigung aus wichtigem Grund in der Regel eine angemessene - also je nach Lage des Falles veränderliche - Frist einzuhalten, doch kann diese Frist ausnahmsweise auch ganz entfallen, wenn der Kündigungsgrund derart schwer wiegt, daß dem Kündigungsberechtigten ein weiteres Festhalten am Vertrag auch für kurze Zeit nicht mehr zugemutet werden kann.

Also, der Vertrag, den ich habe, läuft für 12 Monate und verlängert sich, wenn er nicht gekündigt wird, automatisch um 3 Monate. Man sagte mir, dass dies automatisch bedeutet, dass man mit einer Frist von 3 Monaten kündigen könne. Da ich auch skeptisch war, schrieb ich bei „besondere Vereinbarungen“ hin: " Kündigungsfrist 3 Monate". Könnte ich denn nun jederzeit mit 3-monatiger Frist kündigen? Die Inhaberin des Studios hatte mir vorab per e-mail mal geschrieben, dass Kündigungen von Fitnessstudioverträgen heutzutage sowieso einklagbar sind und dass sie nichts von solchen Knebelverträgen hält.

Gruß,
Delia

Ja, in der Tat können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das hängt aber nicht mit der vorgesehenen automatischen Verlängerung, sondern allein damit zusammen, daß die Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von drei Monaten als besondere Vereinbarung in den Vertrag aufgenommen worden ist.

Die Erklärung dagegen, daß eine Verlängerung um jene 3 Monate nicht gewünscht werde, ist in aller Regel keine Kündigung, sondern verhindert lediglich, daß automatisch ein neuer Vertrag gleichen Inhalts für die Dauer des Verlängerungszeitraums zustande kommt.

Mit freundlichen Grüßen