Wieviel darf Finanzamt pfänden ?

Hallo Experten,
ich hab da ein Problem wo ihr mir bestimmt weiterhelfen könnt.
Ich hatte vor einigen Jahren ein Gewerbe in der Baubrange angemeldet. Bin aber aufgrund der Zahlungsmoral der Kunden damit gescheitert. Was übrig blieb war ein ziemlicher Berg an Steuerschulden den ich seit ca. 4 Jahren in Raten beim Finanzamt abzahle, was auch bis vor einer Weile problemlos klappte.
Nun hat vor ca. einem Jahr meine Bearbeitern beim Finanzamt gewechselt und seit dem gibt’s Probleme. Die neue Bearbeitern beim FA nimmt ihren Job sehr ernst und versucht nun mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln mir das Leben schwer zu machen.
Nur ein Beispiel: sie hat mit in den letzten 12 Monaten, trotz pünktlicher Ratenzahlung, vorsorglich 3x das Konto gepfändet (Zitat: um ihre Forderung zu unterstreichen) worauf mir jedes Mal die Banken diese Konten gekündigt haben. Mittlerweile erhalte ich kein Konto mehr und muss mein Gehalt auf das Konto meiner Frau überweisen lassen. Dieses wurde nun auch wieder gepfändet.

Nun ist der guten Frau die Höhe meiner Raten nicht mehr genehm und will sie ca. verachtfachen!!! Sie wäre der Meinung dies wäre der Teil der von meinem Einkommen pfändbar ist.
Ich habe zwar ein recht vernünftiges Nettogehalt aber durch die Tatsache das ich Alleinverdiener mit zwei Kindern bin relativiert sich das einkommen ganz schnell.
Außerdem ist diese Bearbeitern der Meinung das z.B. 59€ Internetrechnung im Monat (Flatrate) 100€ Telefonrechnung (meine Frau ist am Bewerben) und 200€ Benzinkosten für die Fahrt zur Arbeit zuviel wären für jemanden der Steuerschulden hat. Ich könne ja schließlich auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen.

Nun meine Fragen:
Zum einen, darf diese Bearbeitern soweit in mein/unser Leben eingreifen und uns diese Vorschriften machen?
Und zum zweiten wo finde ich eine Tabelle über die Pfändungsgrenzen und werden dort auch solche Unkosten wie Miete/Strom/Versicherungen mit berücksichtigt.

Es wäre schön wenn ihr mir kurzfristig eine Antworten könntet, da ich am kommenden Donnerstag, auf meinem Wunsch hin, ein Gespräch mit dieser Bearbeitern und ihrer Sachgebietsleiterin habe.
Danke im voraus, und sorry das es so lang geworden ist.

Hallo Ronny,

Und zum zweiten wo finde ich eine Tabelle über die
Pfändungsgrenzen und werden dort auch solche Unkosten wie
Miete/Strom/Versicherungen mit berücksichtigt.

hier ein Link zur Pfändungstabelle, da kannst Du schauen, wieviel Dir gepfändet werden darf: http://www.schuldnerberatung-euregio.com/tabelle.htm

Was „Luxus“-Gegenstände wie das Auto angeht: Wenn Du das Auto zwingend für Deine Fahrten zur Arbeit brauchst, ist es auch nicht pfändbar. Wenn Du aber genauso gut mit Bus und Bahn dahin kommst, ist es durchaus pfändbar.

Zum einen, darf diese Bearbeitern soweit in mein/unser Leben
eingreifen und uns diese Vorschriften machen?

Nein. Mit dem Pfändungsfreibetrag darfst Du ansonsten tun, was Du willst. Wenn Du vom restlichen Geld leben kannst, darfst Du auch 800€ vertelefonieren.

Gruß
Oskar van der Kaalstraat

Doppelposting Brett Steuern!
hi ronny,

bitte in zukunft nur in einem forum posten, erspart arbeit!!!

mfg vom

showbee