letztens hat sich ein Bekannter von mir umgebracht. Wie nun im Nachhinein rauskommt, hat er um die 200.000 Euro Schulden, für die seine Schwester (selber momentan in Scheidung lebend, 3 Kinder) und seine Frau (die kurz vor Suizid die Scheidung eingereicht hatte, 2 gemeinsame Kinder) gebürgt haben. Nun sieht es wohl so aus, dass die beiden bereits genug gestraften Frauen für diese Schulden aufkommen sollen. Gibt es da nicht irgendeine Möglichkeit, diese Schulden abzutreten?? Beide sind finanziell durch die momentane Privatsituation finanziell echt knapp und er hat sich ja verantwortungslos einfach mal so aus dem Staub gemacht. Bitte keine Kritik zu dieser Wortwahl, die Hintergründe lassen keine betroffene und trauernde Wortwahl zu. Hier bitte nur mal die Fakten beachten!
Für Tipps wäre ich super dankbar!
das Erbe sollten sie nicht antreten.
Für die Schulden, für die sie gebürgt haben, müssen sie geradestehen. Möglicherweise wäre es sinnvoll, den Weg zur Schuldnerberatung zu suchen, auch wenn zum Teil erhebliche Wartezeiten herrschen.
wenn es tatsächlich eine Bürgschaft ist, kann man leider nichts machen. Die Schulden wären übrigens auch ohne den Suizid bei den Bürgen eingetrieben worden, wenn der Gläubiger an der Liquidität seines Schuldners gezweifelt hätte.
Man kann hier leider nur für die Zukunft und für Andere ausdrücklich vor Bürgschaften warnen, die haben schon viele ins Unglück gestürzt.
man müsste sich die Bürgschaftssituation genau ansehen. Wenn zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme für die Kreditgeber offensichtlich gewesen sein muss, dass die Bürgen wirtschaftlich nie in der Lage sein würden, tatsächlich die Schuld zu übernehmen, kann man u.U. von Sittenwidrigkeit ausgehen, was zur Befreiung der Bürgen führen würde.
D.h. beide sollten sofort zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Der wird dann entscheiden, was zu tun ist und was man machen kann. Auf keinen Fall irgendwelche Schuldanerkenntnisse, Ratenzahlungen oder Vergleiche ohne anwaltlichen Rat unterschreiben.
Ich habe selbst seit zwei Jahren einen ähnlichen Fall liegen, in dem eine Sekretärin wegen eines Berufsverbotes des eigentlichen Betreibers zur Geschäftsführerin einer GmbH gemacht worden ist und von ihrem Gehalt Abzüge zum Erwerb von Geschäftsanteilen mit dem Versprechen abgenommen bekommen hatte, sie würde so als Mitgesellschafterin dann auch von den zu erwartenden Gewinnen profitieren. Die Sache ist natürlich den Bach runtergegangen und jetzt traten einige Leasinggeber und Banken an die arme Frau heran und wollten sie aus diversen Bürgschaften, die sie privat für die Firma gegeben hatte, in Anspruch nehmen. Bei allen Beteiligten hat ein böser Brief von mir mit Kampfbereitschaft offenbar gereicht. Seit dem habe ich von keinem Beteiligten mehr etwas gehört, obwohl es immerhin um fast EUR 1.000.000,-- geht. Wie die Sache tatsächlich vor Gericht ausgehen würde weiß man natürlich nicht, insbesondere weil es da einen höchst bankenfreundlichen BGH-Senat gibt, aber kampflos sollte man sich in einem solchen Fall nicht geschlagen geben.
Gruß vom Wiz
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Wiz hat da völlig Recht - natürlich ist man nicht unbedingt „fällig“ wenn man als Bürge auftritt.
Bevor sie aber nun zum Anwalt gehen sollten sie vielleicht vorher zur Schuldnerberatung gehen - dies würde evtl. keine zusätzlichen Kosten verursachen, da viele gebührenfrei beraten…
das Erbe sollten sie nicht antreten.
Für die Schulden, für die sie gebürgt haben, müssen sie
geradestehen. Möglicherweise wäre es sinnvoll, den Weg zur
Schuldnerberatung zu suchen, auch wenn zum Teil erhebliche
Wartezeiten herrschen.
Wenn sie die Schulden eh übernehmen müssen, können sie doch auch das Erbe antreten, oder was spricht dagegen? Sofern nicht alle Schulden verbürgt sind, stimme ich Dir zu!
Wenn sie die Schulden eh übernehmen müssen, können sie doch
auch das Erbe antreten, oder was spricht dagegen? Sofern nicht
alle Schulden verbürgt sind, stimme ich Dir zu!
Ich war davon ausgegangen, dass es so ist. Es ist auch sehr selten, dass man noch ernstzunehmende Vermögenswerte findet. Hast aber natürlich Recht mit Deinem Einwand.
Wenn sie die Schulden eh übernehmen müssen, können sie doch
auch das Erbe antreten, oder was spricht dagegen?
Stopp, böse Falle. Nur weil es die selben Schulden betrifft, darf man nicht vergessen, dass man dann eine Haftung aus einem zusätzlichen Rechtsgrund schafft. Und während man die Bürgschaft hier ggf. wegen Sittenwidrigkeit weg bekommt, würde man auf dem überschuldeten Erbe sitzen bleiben, weil man es ja in positiver Kenntnis der Überschuldung angetreten hat. D.h. die Gläubiger würden sich freuen und erst gar nicht versuchen über die wackelige Bürgschaft an ihr Geld zu kommen, sondern gleich die ursprüngliche Forderung jetzt gegen die Erben durchsetzen. Und die sind eben schon durch Gesetz in der Haftung.
Also in einer solchen Situation auf gar keinen Fall ein Erbe antreten, man gibt den Gläubigern damit nur einen zusätzlichen Weg an das Vermögen der Erben/Bürgen zu kommen.