Hallo ich noch mal. Ich hab da noch eine Frage. Ich habe ja wie heute morgen schon in einem anderen Post geschrieben das ich Probleme mit dem Finanzamt und stehe deshalb auch negativ in der Schufa. Dadurch will mir keine Bank mehr ein Konto geben.
Jetzt habe ich gehört das Banken jemanden ein sogenanntes Guthabenkonto, also ohne Dispo, geben müssen, sich dem aber gerne verwehren.
Kann mir jemand sagen wo ich was drüber finde, vielleicht ein Gesetz oder ähnliches damit ich es bei einer Kontoeröffnung schwarz auf weiß belegen kann, das die Bank dazu verpflichtet ist? Wenn es denn so ist.
Danke für eure Hilfe.
Hi,
Jetzt habe ich gehört das Banken jemanden ein sogenanntes
Guthabenkonto, also ohne Dispo, geben müssen, sich dem aber
gerne verwehren.
es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung des privaten Bankgewerbes, an die sich aber niemand halten muß. Ein bißchen anders sieht das aber bei den Sparkassen aus. Dort unterstellt man einen besonderen öffentlichen Auftrag, so daß Du da größere Chancen haben dürftest.
Gruß,
Christian
Moin,
es gibt dzt. (leider) noch keine gesetzliche Verpflichtung der Kreditinstitute, Dir zumindest ein Konto auf Guthabenbasis (sog. „Jedermannkonto“)einzuräumen.
Es gibt aber sehr wohl eine Art Empfehlung! ZKA = Zentraler Kreditausschuss
ZKA-Empfehlung „Girokonto für Jedermann“ im Wortlaut:
"Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, halten für jede/n Bürger/in in ihrem Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereit. Der Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Bareinzahlungen und -auszahlungen und zur Teilnahme am Überweisungsverkehr. Überziehungen braucht das Kreditinstitut nicht zuzulassen. Jedem Institut ist es freigestellt, darüber hinausgehende Bankdienstleistungen anzubieten.
Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern.
Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, ein Girokonto für den Antragsteller zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer Kontoverbindung insbesondere, wenn
der Kunde die Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, z.B. Betrug, Geldwäsche o.ä.;
der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind;
der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet;
die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z.B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird;
nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält;
der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält."
Hoffe, es hilft!
Jens
Danke
riesengroßes Dankeschön an euch beide.
Hat mir wirklich super weitergeholfen.
Ronny
Postbank
Versuch’s auch mal dort!
Gruß
Oskar van der Kaalstraat
Postbank kannste vergessen!
Hallo,
wie unten schon geposted: Die größten Chancen auf ein Guthabenkonto bestehen bei der Sparkasse, insbesondere, wenn regelmäßig was drauf kommt (und wenn es nur Arbeitslosengeld ist).
Gruß
Jens
Vergiss sie nicht!
Hallo,
die Sparkassen wurden bereits genannt, was spricht dagegen, weitere Adressen zu nennen?
Es gibt auch Regionen, wo keine Sparkassen existieren. In Braunschweig z.B. gibt es anstatt Sparkasse die Nord/LB, da brauchste als Insolvenzschuldner gar nicht erst anfragen, selbst wenn Du seit 40 Jahren dort bist.
Gruß Oskar
Hat nur einen Hacken
Hallo ihr beiden,
ersmal vielen Dank für eure Tipps. Und das mit der Spaßkasse und der Postbank würde bestimmt auch klappen wenn die beiden nicht zu den dreien gehören würden wo mir das Finanzamt schon die Konten kapputgemacht haben.
Ich hab mich da jetzt auch mal genauer informiert. Diesen vorschlag vom ZKA befolgen sogar die meisten Banken aber steht dort auch drin das sie das konto Kündigen können sobald ein Gläubiger dies Pfändet. Und genau dies tut ja das Finanzamt bei mir jedesmal und jedesmal berufen sich die Banken dann auf ihr Sonderkündigungsrecht. Ist also ein absoluter Teufelskreislauf. Ohne Bank kein Gehalt Ohne Gehalt keine Tilgung meiner Steuerschulden, also weiterhin Pfändung.
((
Hallo!
Da komme ich jetzt nicht ganz mit, denn wenn ein Konto von dir gepfändet wird, auf dem Gehaltseingänge sind, dann verringert sich doch die Steuerschuld?
Probier doch mal mit deinen Gläubigern eine Einigung zu suchen bzw. wende dich an eine Schuldnerberatung.
Gruß
Tom
Hallo!
Da komme ich jetzt nicht ganz mit, denn wenn ein Konto von dir
gepfändet wird, auf dem Gehaltseingänge sind, dann verringert
sich doch die Steuerschuld?
>> Nicht ganz. Da ich ja, wie im Ursprünglichen Post geschrieben, Alleinverdiener bin brauchen wir mein Gehalt für so nebensächliche Sachen wie Miete und essen tun wir auch ab und zu mal was. *war spaßig gemeint *gg
Probier doch mal mit deinen Gläubigern eine Einigung zu suchen
>> hab ich ja. Ich habe mit dem Finanzamt einen Ratenvertrag über 50€ im Monat. Jetzt wollen die aber 400€
))
Und die machen das so, die pfänden das Konto (Zitat:um ihre Forderung zu unterstreichen) und ich kann dann eine Ruhestellung der Pfändung beantragen. Dann könnte ich eigendlich wieder normal über das Konto verfügen (solange ich brav meine Raten zahle). Für die Bank ist es aber völlig egal ob die Pfändung ruht oder nicht, die Kündigen dann meistens gleich.
bzw. wende dich an eine Schuldnerberatung.
>>war ich gewesen. Die sagen ich soll meine Raten zahlen und alles wird gut. Die helfen einem kein bischen!!!
Gruß
Tom
>> Gruß Ronny
Hallo!
Also du solltest die Raten auch zahlen - entgegen einer Vereinbarung handelt auch das Finanzamt nicht. Hast du die Vereinbarung bisher genau eingehalten?
Weiters gibt es unpfändbare Freibeträge, von denen du das notwendigste zum Leben bezahlen kannst (ich weiß schon dass das nicht viel ist). Dass du aber gar nichts von deinem Gehalt bekommst wird wohl nicht richtig sein. Wenn du kein Konto hast, dann lass dir dein Gehalt vom Arbeitgeber in Bar auszahlen.
Du musst mit allen Gläubigern eine Vereinbarung treffen, die du auch einhalten kannst, wenn die Schulden viel zu viel sind, dann wird es notwendig einen außergerichtlichen Ausgleichsversuch zu machen. Geht eine außergerichtliche Einigung nicht dann muss über kurz oder lang ohnehin ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Dafür ist natürlich professionelle Beratung sehr sinnvoll. Eines hat jedenfalls keinen Sinn: von der Sache davonzulaufen. Egal wo du dein Konto eröffnest, es wird dir immer jemand hinterherpfänden und das Finanzamt ist eine öffentliche Körperschaft - die sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet und werden die Sache nicht einfach aus Kostengründen auf sich beruhen lassen.
Gruß
Tom
Hallo,
sorry, wollte Dir nicht auf den Schlips treten. Mein Beitrag war aus Zeitgründen etwas kurz. Es ist nur so, dass ich bisher bei all den Leuten, die ich betreut habe, noch nie erlebt habe, dass die Postbank jemandem mit negativer SCHUFA Eintragung ein Guthabenkonto gegeben hat. Wenn, dann halt die Sparkasse.
Viele Grüße
Jens
Hi Jens,
kein Problem.
Gruß Oskar