Hallo,
Kann mir vielleicht liebenswürdigerweise jemand sagen wie ein Testament aussehen müsste, wenn mein Sohn nur seine Pflichtteil, und mein Lebensgefährte den ganzen Rest erben soll.
Und auf was muss ich sonst noch achten?
Danke für die Mühe
Hallo,
Kann mir vielleicht liebenswürdigerweise jemand sagen wie ein Testament aussehen müsste, wenn mein Sohn nur seine Pflichtteil, und mein Lebensgefährte den ganzen Rest erben soll.
Und auf was muss ich sonst noch achten?
Danke für die Mühe
Hi Roettges,
Du kannst selbst ein Testament („privates Testament“) machen, das muss folgende Bedingungen erfüllen :
Dort schreibst Du einfach freiweg, wer was bekommen soll. Die Begünstigten am besten mit Namen, Adresse und Geburtsdatum benennen.
Wenn Du schreibst „Mein Lebensgefährte soll alles bekommen“, wird Dein Sohn automatisch auf den Pflichtteil gesetzt. Es kann aber auch nicht schaden, das nochmal explizit reinzuschreiben. Wenn es eine konkrete Begründung für diese „halbe Enterbung“ gibt, solltest Du die da mit reinschreiben, damit man später Dein Motiv kennt, falls es da Streitereien gibt - und die gibt es bei Enterbungen leider oft.
Du kannst aber auch ein „öffentliches Testament“ machen. Dazu wird Dein Testament beim Nachlassgericht verwahrt. Keine Sorge, Du kannst es jederzeit durch ein neues ersetzen. Man kann es selbst in Verwahrung geben, oder aber -dazu rate ich- dann gleich das Testament vor einem Notar aufsetzen, der es dann in Verwahrung gibt. So bist Du -und vor allem Dein Lebensgefährte- auf der sicheren Seite.
Gerade bei einer geplanten Enterbung macht sich ein öffentliches Testament gut. Stell Dir mal vor, Du machst ein Privates, und Dein Sohn findet es. Ich will ja nicht sagen, dass er das dann verschwinden lässt, aber Du bringst ihn damit in Versuchung…
Übrigens : Wenn es um grössere Summen geht, solltest Du Dich beim Notar auch gleich über die steuerliche Seite informieren. Da Du mit dem Haupterben nicht verwandt bist, gibt es geringe Freigrenzen und hohe Steuersätze. Du könntest z.B. schon zu Lebzeiten Deinem Lebensgefährten etwas schenken, da gelten dieselben Freigrenzen (Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sind im Prinzip dasselbe). Alle 10 Jahre kann man das ausnutzen und somit Steuern sparen.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo!
Dort schreibst Du einfach freiweg, wer was bekommen soll. Die
Begünstigten am besten mit Namen, Adresse und Geburtsdatum
benennen.
Na ja, es muss noch stehen, wer Erbe sein soll, das ist das wichtigste im Testament.
Wenn es um mehr Geld geht, dann würde ich allerdings selbst beim eigenhändigen Testament eine Beratung empfehlen um Rechtsstreitigkeiten nach dem Tod prophylaktisch zu verhindern.
Gruß
Tom
Hi,
Dort schreibst Du einfach freiweg, wer was bekommen soll. Die
Begünstigten am besten mit Namen, Adresse und Geburtsdatum
benennen.Na ja, es muss noch stehen, wer Erbe sein soll, das ist das
wichtigste im Testament.
Hab ich doch… Begünstigter = derjenige, der die Sachen bekommen soll. Wenn nichts anderes bestimmt ist, ist dieser gleichzeitig auch Erbe. (Aus dem Status eines Erben ergeben sich Rechte und Pflichten)
Es kann auch jemand etwas bekommen, ohne Erbe zu sein (z.B. einen ganz konkreten Gegenstand), das nennt man Vermächtnis. Das ist hier aber nicht gegeben.
Wenn es um mehr Geld geht, dann würde ich allerdings selbst
beim eigenhändigen Testament eine Beratung empfehlen um
Rechtsstreitigkeiten nach dem Tod prophylaktisch zu
verhindern.
Sach ich ja.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo,
geh zu einem Notar. So viel kostet das nicht und der Notar weiß, was zu tun ist. Wenn genug zum Vererben da ist, sollte es an den paar Euro Gebühren nicht scheitern, wenn es nix zu Vererben gibt, lohnt der ganze Aufwand nicht.
Gruss, Niels