und zwar habe ich folgende frage, ich habe ein Radiotelefon wo die garantie für das Gerät abgeöaufen ist. Jetzt wurde das Gerät beim Einbau einer Fachwerkstatt beschädigt (Bauteil im Gerät kaputt). Das Gerät wird nun vond er Firma kostenlos repairiert. Wie lange ist dann die Garantie, die die Firma nun auf das gerät ausstellen muss?
Weil ganz einafch, ich habe bedenken, dass sich der Fehler, denn die Firma beim Einbau begangen hat, sich eventuell nicht nur auf das jetzt ausgewechselte Teil ausgewirkt hat. Und dann eventuell nach 4 Wochen etwas anderes als Folge dadurch kaputt geht im Radio.
Hallo,
ich muß Ralf widersprechen. Garantie ist keineswegs eine freiwillige Leistung, sondern seit Oktober 2001 gesetzlich auf 2 Jahre festgelegt (vorher 1/2 Jahr). Eine Reparatur verlängert die Garantie nicht. Garantie leistet in der Regel der Endverkäufer. Bei Herstellergarantie kann/muß der Verkäufer auf diesen hinweisen. So wird es z.B. bei Aldi, Lidl u.s.w. gehandhabt, die bekanntlich über keine eigene Werkstatt verfügen.
Gruß Leo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich muß Ralf widersprechen. Garantie ist keineswegs eine
freiwillige Leistung, sondern seit Oktober 2001 gesetzlich auf
2 Jahre festgelegt (vorher 1/2 Jahr). Eine Reparatur
verlängert die Garantie nicht. Garantie leistet in der Regel
der Endverkäufer. Bei Herstellergarantie kann/muß der
Verkäufer auf diesen hinweisen. So wird es z.B. bei Aldi, Lidl
u.s.w. gehandhabt, die bekanntlich über keine eigene Werkstatt
verfügen.
Gruß Leo
Hallo Leo,
was du meinst ist die Sachmängelhaftung, früher Gewährleistung.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die die Sachmängelhaftung ergänzt und erweitert.
Empfehlung: BGB lesen und verstehen, dann posten
Hallo,
bevor Du hier gefährliche Halbwahrheiten verbreitest solltest du dir ein BGB kaufen, es lesen und verstehen oder alternativ einfach mal einen Blick in die FAQ werfen.
Kurzum: Was du da von dir gegeben hast ist sachlich falsch !
Gruß
Matthias
Hallo,
ich muß Ralf widersprechen. Garantie ist keineswegs eine
freiwillige Leistung, sondern seit Oktober 2001 gesetzlich auf
2 Jahre festgelegt (vorher 1/2 Jahr). Eine Reparatur
verlängert die Garantie nicht. Garantie leistet in der Regel
der Endverkäufer. Bei Herstellergarantie kann/muß der
Verkäufer auf diesen hinweisen. So wird es z.B. bei Aldi, Lidl
u.s.w. gehandhabt, die bekanntlich über keine eigene Werkstatt
verfügen.
Gruß Leo
Hallo,
ich muß Ralf widersprechen. Garantie ist keineswegs eine
freiwillige Leistung, sondern seit Oktober 2001 gesetzlich auf
2 Jahre festgelegt (vorher 1/2 Jahr). Eine Reparatur
verlängert die Garantie nicht. Garantie leistet in der Regel
der Endverkäufer. Bei Herstellergarantie kann/muß der
Verkäufer auf diesen hinweisen. So wird es z.B. bei Aldi, Lidl
u.s.w. gehandhabt, die bekanntlich über keine eigene Werkstatt
verfügen.
Gruß Leo
Hallo Leo,
was du meinst ist die Sachmängelhaftung, früher
Gewährleistung.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers,
die die Sachmängelhaftung ergänzt und erweitert.
Gruß
HaWeThie
Hallo HaWeThie,
du hast Recht, ich muß zu meiner Schande gestehen, dass ich Garantie und Gewährleistung durcheinandergebracht habe. Ich habe auf dem Link http://www.ra-kotz.de/garantie.htm den Unterschied nachgelesen. Demnach besteht seit 01.01.2002 (auch hier habe ich mich um 3 Monate vertan)eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, wenn ich das jetzt richtig interpretiert habe.
Entschuldigt nochmal
Leo
du hast Recht, ich muß zu meiner Schande gestehen, dass ich
Garantie und Gewährleistung durcheinandergebracht habe. Ich
habe auf dem Link http://www.ra-kotz.de/garantie.htm den
Unterschied nachgelesen. Demnach besteht seit 01.01.2002 (auch
hier habe ich mich um 3 Monate vertan)eine gesetzlich
vorgeschriebene Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, wenn ich
das jetzt richtig interpretiert habe.
jetzt stimmt es.
Entschuldigt nochmal
Das ist nicht schlimm. 99 von 100 privaten eBay-Verkäufern kennen den Unterschied nicht und schreiben in ihren Disclaimern, daß sie keine Garantie geben.