Wie lange bekommt man Garantie?

Hallo,

und zwar habe ich folgende frage, ich habe ein Radiotelefon wo die garantie für das Gerät abgeöaufen ist. Jetzt wurde das Gerät beim Einbau einer Fachwerkstatt beschädigt (Bauteil im Gerät kaputt). Das Gerät wird nun vond er Firma kostenlos repairiert. Wie lange ist dann die Garantie, die die Firma nun auf das gerät ausstellen muss?

Weil ganz einafch, ich habe bedenken, dass sich der Fehler, denn die Firma beim Einbau begangen hat, sich eventuell nicht nur auf das jetzt ausgewechselte Teil ausgewirkt hat. Und dann eventuell nach 4 Wochen etwas anderes als Folge dadurch kaputt geht im Radio.

Danke Maxe

Hallo,

Wie lange ist dann die Garantie, die die Firma nun
auf das gerät ausstellen muss?

Garantie ist eine freiwillige Leistung (normalerweise des Herstellers). Die müssen keine neue Garantie geben.

Darüber, daß sich die gesetzliche Gewährleistung durch Reperaturen verlängern würde, ist mir allerdings auch nichts bekannt.

viele Grüße,

Ralf

Hallo,
ich muß Ralf widersprechen. Garantie ist keineswegs eine freiwillige Leistung, sondern seit Oktober 2001 gesetzlich auf 2 Jahre festgelegt (vorher 1/2 Jahr). Eine Reparatur verlängert die Garantie nicht. Garantie leistet in der Regel der Endverkäufer. Bei Herstellergarantie kann/muß der Verkäufer auf diesen hinweisen. So wird es z.B. bei Aldi, Lidl u.s.w. gehandhabt, die bekanntlich über keine eigene Werkstatt verfügen.
Gruß Leo

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Ralf hat recht!!!

Hallo,
ich muß Ralf widersprechen. Garantie ist keineswegs eine
freiwillige Leistung, sondern seit Oktober 2001 gesetzlich auf
2 Jahre festgelegt (vorher 1/2 Jahr). Eine Reparatur
verlängert die Garantie nicht. Garantie leistet in der Regel
der Endverkäufer. Bei Herstellergarantie kann/muß der
Verkäufer auf diesen hinweisen. So wird es z.B. bei Aldi, Lidl
u.s.w. gehandhabt, die bekanntlich über keine eigene Werkstatt
verfügen.
Gruß Leo

Hallo Leo,
was du meinst ist die Sachmängelhaftung, früher Gewährleistung.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die die Sachmängelhaftung ergänzt und erweitert.

Gruß
HaWeThie

Empfehlung: BGB lesen und verstehen, dann posten
Hallo,

bevor Du hier gefährliche Halbwahrheiten verbreitest solltest du dir ein BGB kaufen, es lesen und verstehen oder alternativ einfach mal einen Blick in die FAQ werfen.

Kurzum: Was du da von dir gegeben hast ist sachlich falsch !

Gruß

Matthias

Hallo,
ich muß Ralf widersprechen. Garantie ist keineswegs eine
freiwillige Leistung, sondern seit Oktober 2001 gesetzlich auf
2 Jahre festgelegt (vorher 1/2 Jahr). Eine Reparatur
verlängert die Garantie nicht. Garantie leistet in der Regel
der Endverkäufer. Bei Herstellergarantie kann/muß der
Verkäufer auf diesen hinweisen. So wird es z.B. bei Aldi, Lidl
u.s.w. gehandhabt, die bekanntlich über keine eigene Werkstatt
verfügen.
Gruß Leo

Hallo,
ich muß Ralf widersprechen. Garantie ist keineswegs eine
freiwillige Leistung, sondern seit Oktober 2001 gesetzlich auf
2 Jahre festgelegt (vorher 1/2 Jahr). Eine Reparatur
verlängert die Garantie nicht. Garantie leistet in der Regel
der Endverkäufer. Bei Herstellergarantie kann/muß der
Verkäufer auf diesen hinweisen. So wird es z.B. bei Aldi, Lidl
u.s.w. gehandhabt, die bekanntlich über keine eigene Werkstatt
verfügen.
Gruß Leo

Hallo Leo,

was du meinst ist die Sachmängelhaftung, früher
Gewährleistung.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers,
die die Sachmängelhaftung ergänzt und erweitert.

Gruß
HaWeThie

Hallo HaWeThie,
du hast Recht, ich muß zu meiner Schande gestehen, dass ich Garantie und Gewährleistung durcheinandergebracht habe. Ich habe auf dem Link http://www.ra-kotz.de/garantie.htm den Unterschied nachgelesen. Demnach besteht seit 01.01.2002 (auch hier habe ich mich um 3 Monate vertan)eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, wenn ich das jetzt richtig interpretiert habe.
Entschuldigt nochmal
Leo

Hallo,

du hast Recht, ich muß zu meiner Schande gestehen, dass ich
Garantie und Gewährleistung durcheinandergebracht habe. Ich
habe auf dem Link http://www.ra-kotz.de/garantie.htm den
Unterschied nachgelesen. Demnach besteht seit 01.01.2002 (auch
hier habe ich mich um 3 Monate vertan)eine gesetzlich
vorgeschriebene Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, wenn ich
das jetzt richtig interpretiert habe.

jetzt stimmt es.

Entschuldigt nochmal

Das ist nicht schlimm. 99 von 100 privaten eBay-Verkäufern kennen den Unterschied nicht und schreiben in ihren Disclaimern, daß sie keine Garantie geben.

viele Grüße,

Ralf