Selbstjustiz?

Nach dem erstochenen Fluglozen frage ich mich,
welche Strafe hätte ein Mensch in Deutschlan zu
erwarten, der aus mehr oder weniger „verständlichen“
Motiven einen anderen Menschen tötet oder schwer
verletzt.

Wäre das ganz gewöhnlicher Totschlag, oder was?

Gruss, Marco

Nach dem erstochenen Fluglozen frage ich mich,
welche Strafe hätte ein Mensch in Deutschlan zu
erwarten, der aus mehr oder weniger „verständlichen“
Motiven einen anderen Menschen tötet oder schwer
verletzt.
Wäre das ganz gewöhnlicher Totschlag, oder was?

Wenn es sich dabei um eine Tat aus Rache (=niedriger Beweggrund) handeln sollte, wäre es sogar Mord.

Gruß,
Christian

Nach dem erstochenen Fluglozen frage ich mich,
welche Strafe hätte ein Mensch in Deutschlan zu
erwarten, der aus mehr oder weniger „verständlichen“
Motiven einen anderen Menschen tötet oder schwer
verletzt.
Wäre das ganz gewöhnlicher Totschlag, oder was?

Wenn es sich dabei um eine Tat aus Rache (=niedriger
Beweggrund) handeln sollte, wäre es sogar Mord.

Rache ist niederer Beweggrund?

Ich erinnere mich da verschwommen an eine
Geschichte, wo die Mutter den Mörder ihrer
Tochter im Gerichtssaal erschossen hat.
(ob echt oder erfunden, weiss ich jetzt nicht mehr)

Was bedeutet eigentlich „niedrig“ in „niedriger
Beweggrund“?

Gruss, Marco

Hi Marco,

Ich erinnere mich da verschwommen an eine
Geschichte, wo die Mutter den Mörder ihrer
Tochter im Gerichtssaal erschossen hat.
(ob echt oder erfunden, weiss ich jetzt nicht mehr)

Das war der Fall Bachmaier. Nicht erfunden. Ganz Deutschland hat für diesen Akt der Selbstjustiz Verständnis gehabt. Sie, die Mutter, wurde dennoch zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt (das genaue Strafmaß ist mir nicht mehr erinnerlich).
Gruß,
Anja

Das liegt daran, dass deutsche Richter nicht nach Gefühl, sondern nach Paragraphen urteilen, und das noch im Namen des Volkes, obwohl das ganze Volk anders entschieden hätte.
Arme deutsche Rechtsprechung
Franz

Hi Marco,

Ich erinnere mich da verschwommen an eine
Geschichte, wo die Mutter den Mörder ihrer
Tochter im Gerichtssaal erschossen hat.
(ob echt oder erfunden, weiss ich jetzt nicht mehr)

Das war der Fall Bachmaier. Nicht erfunden. Ganz Deutschland
hat für diesen Akt der Selbstjustiz Verständnis gehabt. Sie,
die Mutter, wurde dennoch zu einer langjährigen Haftstrafe
verurteilt (das genaue Strafmaß ist mir nicht mehr
erinnerlich).
Gruß,
Anja

Rache ist niederer Beweggrund?
Ich erinnere mich da verschwommen an eine
Geschichte, wo die Mutter den Mörder ihrer
Tochter im Gerichtssaal erschossen hat.
(ob echt oder erfunden, weiss ich jetzt nicht mehr)
Was bedeutet eigentlich „niedrig“ in „niedriger
Beweggrund“?

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Tötungsbeweggrund niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist.
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bs047128.html

Gefühlsregungen wie Wut, Ärger, Hass und Rache kommen in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 16).
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/03/3-149-03.php3

In dem skizzierten Falle ginge es um reine Selbstjustiz und insofern sehe ich hier schon einen niederen Beweggrund.

Gruß,
Christian

Hi Anja,
nachzulesen hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Bachmeier
Strafmass 6 Jahre wegen Totschlag & unerlaubtem Waffenbesitz.
Grüße Almut

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Autoritäre Staatsauffassung
Hallo!

Ja denn das Urteilen nach Gefühl und nicht nach Paragraphen ist eine Eigenheit eines totalitären Staates. So hat man in der Nazizeit oder auch in der DDR geurteilt - das Gesetz hat dort keinem irgendetwas genützt (oder wen hat schon in der DDR das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Meinungsfreiheit interessiert oder das Verbot politischer Verfolgung etc.).

Gott sei Dank wird nach den Gesetzen geurteilt, so etwas in Frage zu stellen zeugt von einer autoritären und undemokratischen Staatsauffassung - solche Dinge sollte man klar beim Namen nennen und nicht unter dem Deckmantel der Gefühle als besonders gut verkaufen - das ist nämlich die Politik autoritärer Parteien.

Gruß
Tom

Hallo!

Rache ist niederer Beweggrund?

Selbstverständlich - unsere Rechtsordnung lehnt den Rachegedanken (Prinzip Aug um Aug, Zahn um Zahn) ab.

Gruß
Tom

Das liegt daran, dass deutsche Richter nicht nach Gefühl,
sondern nach Paragraphen urteilen, und das noch im Namen des
Volkes, obwohl das ganze Volk anders entschieden hätte.
Arme deutsche Rechtsprechung

Gute deutsche Rechtssprechung.
Ein Staat, in dem „nach Gefühl“ geurteilt wird ist kein Rechtsstaat.
Lieber die Gefühle „des Volkes“ verletzen, als den Pfad der Rechtsstaatlichkeit verlassen. Recht-sprechung hat mit „recht geschehen“ gottseidank recht wenig zu tun.

Stuffi

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Ursache und Wirkung?

Ja denn das Urteilen nach Gefühl und nicht nach Paragraphen
ist eine Eigenheit eines totalitären Staates.

Autoritäre Staaten haben diese Eigenheit.
Aber andersrum:
nach Gefühl zu urteilen führt nicht notwendig
zu totalitären Staaten.

Gruss, Marco

Vielen Dank für die Info…

Hi Anja,
nachzulesen hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Bachmeier
Strafmass 6 Jahre wegen Totschlag & unerlaubtem Waffenbesitz.
Grüße Almut

war sehr interessant und etwas seltsam zu lesen!

Hallo!

nach Gefühl zu urteilen führt nicht notwendig
zu totalitären Staaten.

Oh ja schon - denn dann gibt es keine Bindung der staatlichen Vollziehung an das demokratisch beschlossene Gesetz, was nichts anderes wäre als die Aufhebung des Rechtsstaatsprinzips. Urteile nach Gefühl sind zwangsläufig willkürlich und nicht an Hand irgendeines objektiven Maßstabes überprüfbar.

Gruß
Tom

Hallo,
„willkürlich“ sind doch auch Urteile in einen Rechtsstaat zu einen gewissen Grade. Der Unterschied besteht m.M. nur in der „Engmaschigkeit“ des Rahmens in dem die Gesetzgebung zu erfolgen hat (+ ggf. Revisionsmöglichkeiten).

Gruss
Enno

Hallo,
„willkürlich“ sind doch auch Urteile in einen Rechtsstaat zu
einen gewissen Grade.

Ich würde das nicht als Willkür bezeichnen.

Der Unterschied besteht m.M. nur in der
„Engmaschigkeit“ des Rahmens in dem die Gesetzgebung zu
erfolgen hat (+ ggf. Revisionsmöglichkeiten).

Genau das ist aber der Punkt. Es ist nämlich schon so, dass ein Gesetz so bestimmt sein muss, dass sich der Inhalt durch Interpretation ermitteln lässt - andernfalls wäre das Gesetz verfassungswidrig. Es gibt Interpretationsspielräume, das ist klar. Aber mit Gesetzlosigkeit oder Willkür hat das nichts zu tun - der graduelle Unterschied ist nicht gering sondern eklatant groß. Wie die Rechtslage zu beurteilen ist und von Gerichten und Behörden beurteilt wird, kann man in der Regel vorhersagen (und nur dadurch ist gewährleistet, dass sich Bürger an das Gesetz halten können) - sonst bräuchten wir ja auch dieses Forum nicht.

Außerdem kommt die Unsicherheit bei den meisten Gerichtsverfahren nicht daher, dass die Rechtslage so unklar ist - in der überwiegenden Anzahl der Verfahren liegt das Problem nicht bei der Rechtslage, sondern bei der Feststellung des Sachverhaltes, d.h. also bei der Beweiswürdigung. Wenn man zwei Zeugen hat und beide sagen widersprüchlich aus, dann kommt es darauf an, wem der Richter glaubt - da ist der Prozessausgang dann ungewiss - dies hat aber mit der rechtlichen Problematik dann nichts zu tun und ist überdies auch durch ein Gesetz nicht zu ändern.

Gruß
Tom

Gruss
Enno

Wer ist schuld?
Hallo liebe Rechtsbewusste,
gerade habe ich erfahren, dass der Täter durch den Lotsenfehler seine Frau und zwei Kinder verloren hatte. Wie wäre es denn, wenn dieser Vater 3 Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld erhalten hätte für den Verlust? Doch im Land des Geldes und der Versicherungen gibt es keine Privathaftpflichtversicherung für Lotsen mit unbegrenzter Deckung, während in Deutschland den Autofahrern diese Versicherungen nachgeschmissen werden.
Schönen Abend
Franz

Nach dem erstochenen Fluglozen frage ich mich,

welche Strafe hätte ein Mensch in Deutschlan zu
erwarten, der aus mehr oder weniger „verständlichen“
Motiven einen anderen Menschen tötet oder schwer
verletzt.

Wäre das ganz gewöhnlicher Totschlag, oder was?

Gruss, Marco

Hallo,

gerade habe ich erfahren, dass der Täter durch den
Lotsenfehler seine Frau und zwei Kinder verloren hatte. Wie
wäre es denn, wenn dieser Vater 3 Millionen Euro Schadenersatz
und Schmerzensgeld erhalten hätte für den Verlust? Doch im
Land des Geldes und der Versicherungen gibt es keine
Privathaftpflichtversicherung für Lotsen mit unbegrenzter
Deckung,

und wenn schon. Wenn der Lotse während seines Dienstes Mist gebaut hat und dies vor Gericht in einem Zivilverfahren festgestellt wird, haftet sein Arbeitgeber außer bei Vorsatz (und den können wir wohl ausschließen) für den entstehenden Schadensersatzanspruch. Der Vater hätte also seine Entschädigung bekommen. Wobei ich mich frage, ob der Täter gesagt hat: „Hm, wenn ich keinen Schadensersatz/kein Schmerzensgeld bekomme, bringe ich den Kerl um. Für 3 Mio. hätt ich ja nix gemacht, aber so…“

Eine sehr spannende - wie ich finde - Frage möchte ich aber noch in den Raum stellen: Wer ist eigentlich ggü. der Familie des Fluglotsen schmerzensgeldpflichtig? Denn irgendwie muß der Mörder ja an Namen und Adresse des Mannes gekommen sein.

Gruß,
Christian

P.S.

warum
während in Deutschland den Autofahrern diese
Versicherungen nachgeschmissen werden.

Sie werden nicht nachgeschmissen, sondern sind Pflicht und zu bezahlen. Weißt Du, ob es in Deutschland eine Pflichtversicherung für Fluglotsen gibt?

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Oh ja schon - denn dann gibt es keine Bindung der staatlichen
Vollziehung an das demokratisch beschlossene Gesetz, was
nichts anderes wäre als die Aufhebung des
Rechtsstaatsprinzips. Urteile nach Gefühl sind zwangsläufig
willkürlich und nicht an Hand irgendeines objektiven Maßstabes
überprüfbar.

Behauptest Du, dass ein Rechtsstaat nicht totalitär
sein kann?

Auch das Ermächtigungsgesetz war ein Gesetz…

Gruss, Marco

Hallo!

Behauptest Du, dass ein Rechtsstaat nicht totalitär
sein kann?

Nein das behaupte ich gerade nicht. Aber aus der Tatsache, dass ein Rechtsstaat totalitär sein kann, kann man nicht ableiten, dass ein Staat der kein Rechtsstaat ist, nicht totalitär ist. Dieser Schluss ist nach den Regeln der Logik nicht machbar. So stimmt der Satz: nur ein Rechtsstaat kann ein Staat sein, der nicht totalitär ist.

Auch das Ermächtigungsgesetz war ein Gesetz…

Ja eh - aber daraus kann man nicht schließen, dass ein Land, in dem nicht nach Gesetz entschieden wird, besser ist. Die Geschichte lehrt nämlich ganz klar das Gegenteil. Außerdem gehört zu einem demokratischen Staat nicht nur das rechtsstaatliche Prinzip, sondern auch das demokratische Prinzip (und noch viele anderen Prinzipien) - und z.B. wurde das demokratische Prinzip durch das von dir zitierte Ermächtigungsgesetz außer Kraft gesetzt. Im Übrigen war es in der Nazizeit dann schon so, dass sich die Behörden an Gesetze nicht mehr gehalten haben und auch nicht halten mussten.

Gruß
Tom

Hallo!

Nur zur Ergänzung, was Stefan gesagt hat: auch in Deutschland und sonst überall anders haben KFZ Haftpflichtversicherungen keine unbegrenzte Deckung, ich weiß nicht, ob es überhaupt eine Versicherung gibt, die so etwas anbietet - keine Ahnung also wo du das her hast.

Gruß
Tom