Arbeitsstelle aufgeben?

Guten Morgen,
leider weiß ich nicht ob ich hier in Diesem Brett richtig bin, versuch es aber mal.

Ich bin seit nun fast 4 Jahren in meiner Firma beschäftigt wobei die Letzten 2 Jahre eigentlich durch mobbing die Hölle waren. Habe dazu vor fast genau einem Jahr hier schon mal gepostet. Letztes Jahr hatte ich eine Irisitis, war 2,5 Monate daheim, dieses Jahr hab ich mir vor 6 Wochen eine Entzündung an der Wirbelsäule zugezogen, und mein Arzt meinte ich bin mindestens noch 6 Wochen zuhause.
Gestern nun bekam ich einen Anruf von meiner Chefin wo sie mich fragte ob ich denn überhaupt jemals wieder meinen Job in der Form ausführen könne? Ich bin davon überzeugt das sie wenn sie könnte mir nun die Küpndigung ausstellen würde, was ja solange ich krank bin sowieso nicht geht aber!!! kann ich mit Attesten von meinem Arzt und dem Arzt der mich letztes jahr behandelt hat nicht beweisen das mich meine Arbeit *krank* macht und werde dann vom Arbeitsamt nicht gesperrt? Ich weiß wahrscheinlich hab ich mich mal wieder um 5 Ecken ausgedrückt mit meinem Problem aber ich hoff jeamd kann mir helfen.
Lieben Gruß im Vorraus
Angela

Liebe Angela !
Mir geht jetzt gaaanz viel durch den Kopf, weil ich seit 15 Jahren ebenfalls an Iritis leide. Aber zu dem Themenkreis bekommst Du noch eine private E-mail von mir.
Wenn deine Chefin Dich kündigt aufgrund von Krankheit, bekommst Du keine Sperrfrist aufgebrummt. Ich würde es darauf ankommen lassen. Atteste und andere Bescheinigungen sind dann eher interessant, um dem Arbeitsamt zu beweisen, daß Du für bestimmte Tätigkeiten nur eingeschränkt oder gar nicht geeignet bist. Hast du schon mal an eine Umschulung gedacht? An eine Arbeit, die Dir wirklich Freude macht? Dies beeinflußt diese Krankheit nicht unerheblich. Okay, Sch… Kollegen trifft man immer wieder mal, aber wenn man es durch die Freude an der Arbeit etwas kompensieren kann, ist schon mal etwas.

Bis später

Sabine

Hallo

Wenn deine Chefin Dich kündigt aufgrund von Krankheit,
bekommst Du keine Sperrfrist aufgebrummt.

Warum das denn??? Habe ich das falsche SGB hier rumliegen? Bei mir finde ich da nichts derartiges im Gesetzestext.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Gestern nun bekam ich einen Anruf von meiner Chefin wo sie
mich fragte ob ich denn überhaupt jemals wieder meinen Job in
der Form ausführen könne?

Einfach „Ja“ sagen und fertig ist die Laube. Gar nicht groß rumdiskutieren.

Ich bin davon überzeugt das sie wenn
sie könnte mir nun die Küpndigung ausstellen würde, was ja
solange ich krank bin sowieso nicht geht aber!!!

Warum sollte das nicht gehen? Selbstverständlich geht das. Krankheit schützt vor Kündigung nicht. Lediglich eine Kü WEGEN Krankheit ist nicht so einfach. Hieran werden immens hohe Forderungen gestellt.

kann ich mit
Attesten von meinem Arzt und dem Arzt der mich letztes jahr
behandelt hat nicht beweisen das mich meine Arbeit *krank*
macht und werde dann vom Arbeitsamt nicht gesperrt?

Bei Mobbinganzeichen sollte man immer frühzeitig beginnen, den Sachverhalt detailliert zu dokumentieren und sich durch Zeugen abzusichern (sozusagen ein Mobbingtagebuch). Sicherlich ist es zwingend notwendig, ergänzend hierzu entsprechende ärztliche Bestätigungen zur Hand zu haben, um einer Sperre zu entgehen. Bevor man im Falle einer Kü auf eine Küschutzklage (bei Geltung des KSchG) verzichtet oder einem Aufhebungsvertrag zustimmt oder am Ende noch selber kündigt, sollte man unbedingt vorher mit dem Sachbearbeiter beim AA sprechen und sich etwaige Zusicherungen unbedingt schriftlich geben lassen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
die Voraussetzung, um mit einer Sperrfrist belegt zu werden stehen hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/index…

§144 SGB
„1) Hat der Arbeitslose
1.das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges
Verhalten Anlaß für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und
hat er dadurch vorsätzlich oder grobfahrlässig die Arbeitslosigkeit
herbeigeführt (Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe),…“

Gruß
Peter

Wenn deine Chefin Dich kündigt aufgrund von Krankheit,
bekommst Du keine Sperrfrist aufgebrummt.

Warum das denn??? Habe ich das falsche SGB hier
rumliegen? Bei mir finde ich da nichts derartiges im
Gesetzestext.

Hallo,
erstmal vielen dank für Eure Antworten, aber entweder hab ich mich falsch ausgedrückt oder ich krieg das mit dem lesen Eurer Antworten nich in meinen Kopf

Ich werde auf keinen fall kündigen, sie möchte das ich kündige da ich ja in den letzten 2 Jahren nun schon zweimal ernsthaft krank war, und das in meinem Alter…tztztz da sollte ich mir wohl Gedanken machen was ich noch an Arbeitskraft wert bin. (sorry sarkasmus pur)
vielleicht bringt das noch ein wenig Licht ins Dunkle…

Hallo

Ich werde auf keinen fall kündigen, sie möchte das ich kündige
da ich ja in den letzten 2 Jahren nun schon zweimal ernsthaft
krank war, und das in meinem Alter…tztztz da sollte ich mir
wohl Gedanken machen was ich noch an Arbeitskraft wert bin.
(sorry sarkasmus pur)

Deine Frage habe ich schon verstanden und eigentlich könnte ich jetzt meine Antwort einfach noch mal kopieren, aber ich formuliere es mal um, vielleicht bringt das „Licht in die Antwort“ :o)

Eine Kündigung WEGEN Krankheit ist für einen AG äußerst kompliziert und sollte in vielen Fällen vom AN mit einer Klage „quittiert“ werden.
Eine Kündigung WÄHREND Krankheit ist völlig legitim und bietet erst einmal keine Angriffsfläche für eine Klage.

So wie Du die Situation schilderst, hast Du im Falle einer Kündigung ja nicht wirklich Lust, Dich auf Deinen Arbeitsplatz wieder einzuklagen. Insofern wird es höchste Zeit, eine Argumentation zurechtzulegen, mit der Du den Sachbearbeiter beim AA im Falle der Arbeitslosigkeit davon überzeugen kannst, daß eine Weiterführung des AV nicht zumutbar ist/war. Die Aussage, bei einer Kü wegen Krankheit bekommt man NIE eine Sperre ist eben so in dieser Pauschalität nicht richtig. Man wird Dich sicherlich fragen, warum Du nicht gegen die Kü eine Klage angestrebst. Dann wirst Du dies ja mit Deinen Mobbingvorwürfen rechtfertigen wollen. „Mobbing“ ist aber zur Zeit das große Modewort, wenn es darum geht, Sperrfristen zu umschiffen. Demnach wäre es einfacher, wenn Du a) vom Arzt entsprechende Atteste und b) detaillierte möglichst durch Zeugen abgesicherte Beweise dieser Mobbingvorgänge vorlegen kannst.

Wieviele AN arbeiten denn bei Dir im Betrieb?
Existiert ein BR?

Gruß,
LeoLo