Haftung bei mangelnder Bauausführung

Hallo,
folgender Fall liegt zugrunde: vor 3 Jahren habe ich einen Ofen (keine Kacheln sondern Lehmputz)von einem „Fachmann“ anfertigen lassen (Keine Schwarzarbeit). Der Ofen wurde nur mit Schamottsteinen und Lehmputz erstellt. Bereits nach kurzer Zeit zeigten sich Risse im Feuerstellenbereich, die einmal ausgebessert wurden. Zischenzeitlich sind die Risse wieder so stark hervorgetreten, dass daraus sogar Qualm austritt. Auf meine Reklamation hin beruft der Handwerker sich auf einen nicht ausreichend hohen Kamin (obwohl der Ofen einen überdurchschnittlich guten Zug hat). Eine erneute Reparatur lehnte er ab. Ein daraufhin bestellter anderer Handwerksbetrieb öffnete den Ofen und stellte gravierende Mängel fest, die den Ofen früher oder später sogar zum Einsturz gebracht hätten: Schamottstein nicht versetzt gemauert; im Feuerstellenbereich normale T-Eisen als Träger, die sich zwangsläufig bei Hitze dehnen und Risse verursachen; kein Gewebe im Feuerstellenbereich (außen).
Der neu beauftragte Handwerksbetrieb empfiehlt, ein Gutachten erstellen zu lassen und zu klagen. Diese Art von Öfen würden außderdem seit über 30 Jahren nicht mehr gebaut, weil sie die nötige Sicherheit nicht mehr gewährleisten.
Die Rechnung oder einen anderen Beleg kann ich im Augenblick nicht auffinden.
Kann mir jemand einen Rat geben?
R. Dombrowsky

Die Rechnung oder einen anderen Beleg kann ich im Augenblick
nicht auffinden.
Kann mir jemand einen Rat geben?
R. Dombrowsky

Zu dem ganzen Baurecht und Schadenersatzrecht etc. kann ich leider nicht helfen. aber als steuerexperte weiss ich, dass der handwerker die Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahren muss. Eine Kopie kann also gegen Entgelt durchaus dort abgefordert werden. Wenn die Rechnung nicht mehr vorliegt, kann der „gemeine Qäulgeist“ auch das Finanzamt mit einer Prüfung beauftragen :smile:

BARUL76