Rechte an alten Tondokumenten (3. Reich)

Hallo Experten,

kurze Vorgeschichte: Wir (mehrere Autoren) wollen zum Gedenken an die Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 eine Lesung machen und dazwischen als Kontrast die Originalaufnahmen bei der Bücherverbrennung einspielen. Wie sieht es in diesem Fall mit den Rechten an den Original-Tondokumenten aus? Wie mit der GEMA (denen trau ich alles zu *gg*)?

Vielen Dank im voraus

Stefan T. Pinternagel

Hallo, Wo bekommt Ihr denn die Aufnahmen her, bei denen würde ich mal anfragen (Archiv, Stadtbildstelle oder Mitschnitt aus Fernsehsendung?)Nur letzteres wäre problematisch, da es bereits anderweitig "verarbeitet"ist und somit mehrere Urheber existieren (die Ursprünglichen und die Jounalisten der Sendung und…)
Vielleicht bekommt Ihr aus einem Archiv eine Kopie eines Originalfilms, die dann mit großer Wahrscheinlichkeit frei wäre, und wo zumindest im Archiv ein Urheber-Nachweis mitgeliefert wird. Wenn der 70 Jahre tod ist ist es frei, oder es ist an den Staat/Stadt oder sonstwen übergegangen. Die währen sicher erfreut über eine solche Veranstaltung und eine anfrage ob Ihr es verwenden könnt, fällt sicher positiv =kostenlos aus (es sei denn ihr seid ein brauner Verein, aber ist ja wohl eher nicht der Fall)
Schöne Grüße
Susanne

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