Lehre verkuerzen...

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Sep 1999

Hi,

Ich bin 22 und mache eine Lehre zu Industrieelektroniker.Vor der Lehre habe ich Abitur gemacht.

Meine Frage:

kann ich meine Lehre verkuerzen und wenn auch auf Grund meines Abis ?

Die Firma will garantiert nicht, denn Sie verliert ja eine billige Arbeitskraft.

Wer kann mir helfen ??


Danke im Voraus !

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Re: Lehre verkuerzen...

    Hast Du denn anderen Lehrlingen irgend etwas voraus, das eine verkürzung begründen würde, ausser Deinem "Abi"?
    Jeder ist einmal im Leben ca. 3 Jahre eine billige Arbeitskraft, warum nicht Du?
    Gruß
    roma

    • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
      Re^2: Lehre verkuerzen...

      Hi,
      der resignierenden Antwort von "Roma" widerspreche ich auf das Heftigste. Auch für Lehrlinge muß es "Aufstiegschancen" in Form von Lehrzeitverkürzung geben: wende Dich an den Lehrlingswart bei der Innung, an die Handwerkskammer odgl.

      munter bleiben



      Hubert

  2. Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
    Re: Lehre verkuerzen...

    Hi,

    Nicht von Neidern wie Roma unterkriegen lassen !
    Die Verkürzung der Lehre muß mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt werden und danach bei der IHK in Deiner Stadt beantragt und von ihr genehmigt werden.

    Genaueres bei weiterem Interesse gerne per Mail an mich (muß den Kram erst suchen).

    Mathias
    Ich bin 22 und mache eine Lehre zu
    Industrieelektroniker.Vor der Lehre habe
    ich Abitur gemacht.

    Meine Frage:

    kann ich meine Lehre verkuerzen und wenn
    auch auf Grund meines Abis ?

    Die Firma will garantiert nicht, denn
    Sie verliert ja eine billige
    Arbeitskraft.

    Wer kann mir helfen ??


    Danke im Voraus !

  3. Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
    Re: Lehre verkuerzen...

    Natürlich kannst Du die Lehre verkürtzen, wenn Du auf grund guter leistungen (Notenschnitt 2,4 und besser)in der B.schule und im Betrieb.
    Antrag bei der IHK oder HWK stellen,hier kann auch der Betrieb nichts machen,dh.es bedarf keiner zustimmung des Betriebes,
    aber auch hier müssen die Leistungen stimmen.
    Dein ABI ist aber kein verkürtzungs grund.
    Gruss
    Lukas [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: Lehre verkuerzen...

      Hi,
      genau meine Worte. Man muss einen nur richtig verstehen wollen.
      Gruß
      roma

  4. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Was das Gesetz dazu sagt...

    Hi,

    Ich bin 22 und mache eine Lehre zu:ich Abitur gemacht.

    Meine Frage:

    Industrieelektroniker.Vor der Lehre habe
    kann ich meine Lehre verkuerzen und wenn
    auch auf Grund meines Abis ?

    Die Firma will garantiert nicht, denn
    Sie verliert ja eine billige
    Arbeitskraft.

    Wer kann mir helfen ??


    Danke im Voraus !
    Hi,

    ich denke ich kann Dir helfen.

    Also, dann beginne ich jetzt mal mit dem Zitieren:

    Verkürzung der Ausbildung:

    Individuelle Verkuerzung auf Antrag durch die zustaendige Stelle.

    Das Berufsbildungsgesetz sieht in § 29 Abs. 2 eine individuelle Verkuerzung der Ausbildungszeit im Einzelfall vor. Auf Antrag des Auszubildenden des Ausbildenden oder beider Vertragsteile hat die zustaendige Stelle unter bestimmten Voraussetzungen die Ausbildungszeit zu kuerzen. Vor der Entscheidung hat die zustaendige Stelle alle Beteiligten zu hoeren.

    Der vormalige Bundesausschuss fuer Berufsbildung hatte diese Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes interpretiert und fuer die Verkuerzung folgende Kriterien empfohlen:

    ich zaehle jetzt nur Dich betreffende Punkte auf.. ist sonst zuuuuuuuviel ;-)

    - Bei Azubis mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife soll eine Kuerzung von mind. 12 Monaten erfolgen

    - Bei Azubis mit Fachhochschulreife in der entsprechenden Fachrichtung oder mit gleichwertigem Bildungsabschluss kann eine Kuerzung bei dreijaehriger Ausbildungszeit um 18 Monate erfolgen

    - Bei Azubis ueber 21 Jahren kann die Ausbildugszeit um 12 Monate gekuerzt werden.

    - hervorragende Leistungen oder Begabungen
    beruht auf § 40BBiG

    Man kann ausserdem die jeweiligen Punkte kombinieren!

    Sieht doch gar nicht so schlecht aus, oder?

    Aber nun noch einige Haken:

    - dauert die Ausbildungszeit 3,5 Jahre, muessen mind. 24 Monate Ausbildungszeit verbleiben
    bei 3 Jahren 18 Monate und bei 2 Jahren 12 Monate
    - Die Verkuerzung sollte moeglichst schon bei Vertragsabschluss beantragt werden
    - Verkuerzungen waehrend der Ausbildungszeit sollen so rechtzeitig beantragt werden, dass mind. ein JAhr Ausbildungszeit verbleibt

    So, ich denke, diese Infos helfen Dir schon mal weiter.
    Falls noch Fragen auftauchen, dann frag, ich helfe gern.

    Tschuess schreibt Ann

    PS: Auch ich habe meine Ausbildung verkuerzt. Halte ich auch fuer sinnvoll, wenn die Umstaende stimmen.
    PPS: Quelle des Textes ist das Heft Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung



    - -

  5. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Lehre verkuerzen...

    Liebe Wer Weiss Was Helfer,

    für Eure rege Hilfe in Form von Antworten auf meine Frage, bedanke ich mich sehr herzlich.
    Ich denke dieses hilft mir sehr, meine Lehre verküzen zu können ....


    Also bis bald

    Markus

    • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
      Re^2: Lehre verkuerzen...

      Achte darauf, daß Du Dich rechtzeitig zur Zwischenprüfung anmeldest und setze Dich persönlich mit der HWK/IHK in Verbindung, damit die Verkürzung nicht an irgendwelchen Formfehlern scheitert.

      (Hatte im Februar diesen Jahres nach 18 Monaten Lehrzeit (statt 36) Prüfung und besuche seit August den Meisterkurs, passende Gesetze bzw. zugehörige Lücken finden sich (fast) immer.)

      Dirk

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!