Formalien beim Grundstückskauf

Ich möchte mir ein Freizeitgrundstück (also kein Bauland) zulegen. Wie läuft der Kauf, wenn ich es gefunden habe, praktisch ab, d.h.ich wüßte gerne wie das Grundstück ins Grundbuch kommt, ob ich zum Notar muß, wer den Kaufvertrag formuliert, ob es Musterverträge gibt, woher ich sehen kann, ob dem Verkäufer das Grundstück wirklich gehört und last but not least was das alles kostet.

  1. Ermittlung des Eigentümers (zB über die Gemeinde)
  2. Verhandeln mit den Eigentümer über einen Grundstückskaufpreis
  3. Vereinbarung eines notariellen Kaufvertrages (dem Notar sagen, was man will, wie teuer, wie der Kaufpreis bezahlt werden soll usw.)
    Der Notar besorgt idR den notw. Grundbuchauszug und prüft, ob Hindernisse vorhanden sind, die dem Kauf widersprechen bzw. den Erwerber ggf. Probleme bereiten können. (spez. Wegerechte, Leitungsrechte, große Belastungen usw.). Der Notar erklärt Dir auch, was mit dem Grundstückskauf zusammenhängt.
    Grundbucheintragungen werden von ihm veranlaßt. Du mußt also nichts unternehmen.
  4. Bezahlung des Kaufpreises (an ein spez. Konto des Notars bzw. an die Bank des Käufers - Treuhandabwicklung!. Wie alles funktioniert, sagt auch hier der Notar.

Ganz wichtiger Hinweis, bei Freizeitgrundstücken! Erkundige Dich VORHER welche Baurechtsvorschriften gibt; es kann böse Überraschungen geben (Grundstück ist Naturschutzgebiet, Bauerwartungsland, als Ausgleichsfläche vorgesehen usw.)

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Vielen Dank, Klaus!
Du hast mir schon seehr geholfen, weil ich jetzt weiß, daß im Prinzip der Notar alles regelt, aber eine Frage ist doch noch aufgetaucht: Was ist eine Ausgleichsfläche?

Hallo!
Die Antworten liegen fast schon alle vor;
hier noch zur Ergänzung:

woher ich sehen kann, ob dem Verkäufer
das Grundstück wirklich gehört

Unbeglaubigten Grundbuchauszug direkt vom
Grundbuchamt/Notar/Stadtverwaltung anfordern: Bei berechtigtem Interesse - und dies hat man als möglicher Käufer - bekommt man dieses Dokument auf jeden Fall (DM 20)
Fragen Sie beim Bauamt, ob Sie die „Dienstbarkeiten“ aus Abt. II übernehmen müssen - die Belastungen aus Abt. III (Grundschulden usw.) müssen Sie NICHT übernehmen.

und last
but not least was das alles kostet.

3,5% Grunderwerbsteuer aus dem Kaufpreis
0,5-1% Notar- und Grundbuchkosten
und evtl. Maklercourtage

Schöne Ostern wünscht
Heinz

Wenn Flächen für ein Gewerbegebiet oder für einzelne größe Baumaßnahmen gebraucht werden, dann muß der „Verursacher“ an anderer Stelle ein Grundstück als „Ausgleichsfläche“ für den Landverbrauch zur Verfügung stellen. Diese Grundstücke sind idR für jede andere Nutzung, außer Landschafts- oder Naturschutz, nicht vorgesehen. Solche Grundstücke will man natürlich loswerden und da kann es schon passieren, daß man unwissende Käufer findet, die dann bei einer Hoffnung auf Bauerwartungsland, leerausgehen. Also immer Bauamt fragen, was man mit dem Grundstück, auf lange Sicht, anstellen darf.

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