Arbeitsvertrag

Hallo!

Ich habe hier einen neuen Arbeitsvertrag auf dem Tisch liegen, den ich in einigen Punkten nicht ganz nachvollziehen kann. Beziehungsweise ungewöhnlich. Bin kein Fachmann, daher möchte ich mir hier auch ganz gerne Rat holen, was ihr dazu sagt (und ob ihr sowas unterschreiben würdet). (Auszüge)

§ 2 Probezeit, Kündigung

…Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. (dachte immer, in der Probezeit ist jederzeit die Kündigung möglich?!)

Der Angestellte tritt bereits jetzt seine Schadensersatzansprüche für den Fall und insoweit ab, als er durch einen Dritten schuldhaft verletzt wird und infolge Arbeitsunfähigkeit seine Bezüge ganz oder teilweise vom Arbeitgeber weiter erhält (?>

§ 3 Entgelt

(monatlicher Betrag)

Der Angestellte erhält zwölf Monatsgehälter.

Mit diesem Gehalt ist eine über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende etwaige Mehr-,Sonn- und Feiertagsarbeit abgegolten (also keine Überstundenzuschläge?!)

…(Gehalt beinhaltet Firmenwagen, der aus dem Gehalt pauschal mit 1% versteuert wird)…

§ 4 Arbeitszeit

Der Angestellte ist verpflichtet in besonderen Fällen Über- und Mehrarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Aha, man ist also verpflichtet Überstunden abzuleisten, die nach Punkt 3 generell unbezahlt bleiben?!

$ 5 Urlaub

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhälnisses erworben. (okay so?)

In den Monaten Oktober, November und Dezember ist generell kein Urlaub möglich ( :frowning: ).

Die über den Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubstage werden auf Fehltage aufgrund von Kuren oder Schonung angerechnet. Fehlzeiten aufgrund von Kuren oder Schonungszeiten werden bis zum gesamten Jahresurlaub angerechnet, soweit der Arbeitgeber über die gesetzliche Verpflichtung hinaus für diese Tage Lohnfortzahlung leistete. (???)

§ 7 Arbeitsverhinderung

…Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf seine Kosten die Untersuchung des Angestellten durch einen von ihm zu benennenden Arzt zu veranlassen. (wozu soll das gut sein?)

§ 9 Nebenbeschäftigungen

Jede die Arbeitskraft des Angestellten oder die Interessen des Arbeitgeber beeinträchtigende entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. Nebenberufliche Verwaltungstätigkeiten sind grundsätzlich nicht gestattet.

§ 12 Arbeitnehmererfindungen - Urheberrecht

Erfindungen, die bei Dienstantritt noch nicht zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet sind und auch noch nicht dem früheren Arbeitgeber gemeldet wurden, muss der Angestellte dem Arbeitgeber unverzüglich mit vollständiger Beschreibung und gegebenenfalls mit Zeichnung bekannt geben.

Für die während des Arbeitsverhältnisses gemachten Erfindungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitnehmererfindungen (das Arbeitsverhältnis gilt doch die ganze Zeit, heißt das das auch Erfindungen in der Freizeit dazuzählen?)

Der Arbeitgeber hat alle Rechte nach $ 7 UrhG für sämtliche in ihrem Auftrag angefallenen und getätigten Arbeiten (…Aufzählung…), sowie die daraus resultierenden Nutzungs-, Bearbeitungs-, und alleinigen Verwertungsrechte.

$ 15 Sonstiges

Dieser Arbeitsvertrag kann einvernehmlich von den Vertragsparteien jederzeit aufgelöst, geändert oder ergänzt werden. Die Abwicklung bestehender Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ist im Änderungs- oder Aufhebungsvertrag zu regeln. Jede Änderung, Ergänzung sowie Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Stillschweigende, wenn auch öfter wiederholte Abweichungen haben keine Änderung des Vertrages zur Folge, außerdem sind sie keine Anspruchsgrundlage.

Die Umgangsrede im Büro, mit Kollegen und zu Kunden ist grundsätzlich „Sie/Herr/Frau“, das Duzen ist auch im Kollegenkreis nicht erwünscht. ( :-o )

Falls eine der vorstehenden Bestimmungen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Anordnungen widerspricht, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Also, wie gesagt bin kein Experte aber so manches kommt mir seltsam vor. Allen die sich die Mühe gemacht haben den Text zu lesen schon mal Dankeschön für’s durchhalten :wink:)

Moien!

Sonderlich schlimmes seh ich nciht im Vertrag…

  • Kündigungen während der Probezeit sind jederzeit möglich aber nicht fristlos
  • Abtreten der Schadensersatzansprüche heisst, das der AG den Lohn vom dem Unfallverursacher wieder eintreibt
  • Unbezahlte Übertsunden sind ab einer gewissen Gehaltsgrenze sogar normal. Ob du das so möchtest oder weniger Gehalt und daüfr Überstunden bezahlt ist Verhandlungssache - so sind halt Üebrstunden im Gehalt mit eingeschlossen
  • das die Firma einen eigenen Arzt beauftragt ist normal - geht halt gegen Blaumacher
  • das der AG alle Rechte an deiner Arbeit und deinen Erfindungenbekommt ist ja wohl logisch
  • was mich allerdings stuzig macht ist das „Verbieten“ des Duzens! ein AG der sowas in den Vertrag schribt wäre mir gleich suspekt

Gruß

Bernd

…Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Während der
Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier
Wochen zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. (dachte
immer, in der Probezeit ist jederzeit die Kündigung
möglich?!)

Ja, aber nicht fristlos.

Der Angestellte tritt bereits jetzt seine
Schadensersatzansprüche für den Fall und insoweit ab, als er
durch einen Dritten schuldhaft verletzt wird und infolge
Arbeitsunfähigkeit seine Bezüge ganz oder teilweise vom
Arbeitgeber weiter erhält (?>

Du bekommst (z.B. nach einem Verkehrsunfall) weiter Gehalt, Dein AG holt es sich vom Verursacher.

Mit diesem Gehalt ist eine über die regelmäßige Arbeitszeit
hinausgehende etwaige Mehr-,Sonn- und Feiertagsarbeit
abgegolten (also keine Überstundenzuschläge?!)

Das auch. Aber auch keine gesonderte Vergütung für Mehrarbeit.

Der Angestellte ist verpflichtet in besonderen Fällen Über-
und Mehrarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig
ist. Aha, man ist also verpflichtet Überstunden
abzuleisten, die nach Punkt 3 generell unbezahlt bleiben?!

Solls geben. Gesetzlich zulässig sind 10 Stunden am Tag, wobei der Durchschnitt (innerhalb von 6 Monaten) nicht über 8 Stunden täglich liegen darf. Aber das wird Dein AG ganz sicher nicht unter „gesetzlich zulässig“ verstehen wollen.

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem
Bestehen des Arbeitsverhälnisses erworben. (okay so?)

Ja.

Die über den Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubstage werden
auf Fehltage aufgrund von Kuren oder Schonung angerechnet.
Fehlzeiten aufgrund von Kuren oder Schonungszeiten werden bis
zum gesamten Jahresurlaub angerechnet, soweit der Arbeitgeber
über die gesetzliche Verpflichtung hinaus für diese Tage
Lohnfortzahlung leistete. (???)

Gesetzlicher Mindesurlaub sind 20 Tage (bei 5 Tage-Woche).

Bei 15 Tagen Kur (für die Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht) werden diese auf den Jahresurlaub angerechnet. Allerdings nur bis zum gesetzlichen Mindesturlaub. Bei 30 Tagen Urlaub in diesem Beispiel werden also 10 Tage angerechnet und es verbleitb ein Jahresurlaub von 20 Tagen.

…Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf seine Kosten die
Untersuchung des Angestellten durch einen von ihm zu
benennenden Arzt zu veranlassen. (wozu soll das gut
sein?)

Überprüfung der Krankmeldung.

Für die während des Arbeitsverhältnisses gemachten Erfindungen
gelten die gesetzlichen Bestimmungen über
Arbeitnehmererfindungen (das Arbeitsverhältnis gilt doch
die ganze Zeit, heißt das das auch Erfindungen in der Freizeit
dazuzählen?)

Da gibt es ein Arbeitnehmererfindungsgesetz. Frag mich nicht nach Details.

Die Umgangsrede im Büro, mit Kollegen und zu Kunden ist
grundsätzlich „Sie/Herr/Frau“, das Duzen ist auch im
Kollegenkreis nicht erwünscht. ( :-o )

_Das_ ist wirklich seltsam und würde für mich Anlass zur Spekulation über das Betriebsklima geben.

Hallo

Solls geben. Gesetzlich zulässig sind 10 Stunden am Tag, wobei
der Durchschnitt (innerhalb von 6 Monaten) nicht über 8
Stunden täglich liegen darf.

Kleine Anmerkung:
… nicht über 8 Stunden werk täglich liegen darf.

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Ich habe hier einen neuen Arbeitsvertrag auf dem Tisch liegen,
den ich in einigen Punkten nicht ganz nachvollziehen kann.
Beziehungsweise ungewöhnlich. Bin kein Fachmann, daher möchte
ich mir hier auch ganz gerne Rat holen, was ihr dazu sagt (und
ob ihr sowas unterschreiben würdet). (Auszüge)

§ 2 Probezeit, Kündigung

ist ok.

Der Angestellte tritt bereits jetzt seine
Schadensersatzansprüche für den Fall und insoweit ab, als er
durch einen Dritten schuldhaft verletzt wird und infolge
Arbeitsunfähigkeit seine Bezüge ganz oder teilweise vom
Arbeitgeber weiter erhält (?)

Ist nur insoweit ok, als daß der AG natürlich keine Schadensersatz ansprüche beanspruchen kann, die über den Schaden hinausgehen, den er als AG erleidet.

§ 3 Entgelt

Ist ok, soweit Du entsprechend hoch entlohnt wirst. Bei Geltung eines TV oder wenn einer vergleichbar heranziehbar ist, kannst Du das einfach mal ausrechnen.

§ 4 Arbeitszeit

Ist ok.

§ 5 Urlaub

Soweit ok.

Die über den Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubstage werden
auf Fehltage aufgrund von Kuren oder Schonung angerechnet.
Fehlzeiten aufgrund von Kuren oder Schonungszeiten werden bis
zum gesamten Jahresurlaub angerechnet, soweit der Arbeitgeber
über die gesetzliche Verpflichtung hinaus für diese Tage
Lohnfortzahlung leistete. (???)

Ist meines Erachtens unwirksam, auch, wenn Du es unterschreibst.

§ 7 Arbeitsverhinderung

Ist ok.

§ 9 Nebenbeschäftigungen

Soweit ok.

Nebenberufliche Verwaltungstätigkeiten sind
grundsätzlich nicht gestattet.

Kann man im Zweifel immer noch prüfen lassen.

§ 12 Arbeitnehmererfindungen - Urheberrecht

Ist ok.

(das Arbeitsverhältnis gilt doch
die ganze Zeit, heißt das das auch Erfindungen in der Freizeit
dazuzählen?)

Nein. Das ist ein weites Feld. Ganz pauschal reduzieren wir das mal auf „Erfindungen“ während der Arbeitszeit (und Freizeit ist keine Arbeitszeit). Wie gesagt, kann man eigentlich nicht in einem Satz abhandeln.

§ 15 Sonstiges

Soweit ok.

Die Umgangsrede im Büro, mit Kollegen und zu Kunden ist
grundsätzlich „Sie/Herr/Frau“, das Duzen ist auch im
Kollegenkreis nicht erwünscht. ( :-o )

Ist ok. Letztendlich kann jeder AG seine „betriebliche Ordnung“ im Rahmen der Gesetze so festlegen, wie er es für richtig hält (ein BR hat soweit vorhanden zumeist Mitbestimmungsrechte). Ob Du außerhalb der Arbeitszeit Deine Kollegen Duzt, kann er eh nicht kontrollieren. Ob eine Abmahnung und evtl im Wiederholungsfalle ordentliche Kündigung gerichtlich Bestand hätte, müßte man im Eeinzelfalle prüfen.

Unterm Strich ein merkwürdiger AV, der aber kaum Angriffsflächen liefert. Du solltest ihn unterschreiben. Im Streitfalle kannst Du bei Bedarf immer noch gegen einzelne §§ klagen.

Gruß,
LeoLo