Vorab Kosten für Erbscheinantrag?

Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir ist derzeit arbeitslos und lebt von Sozialhilfe. Nun hat er überraschenderweise ein Haus mit Grundstück geerbt (er ist einer von 4 weiteren einer Erbengemeinschaft). Sein Anwalt will nun € 249,- zur Einreichung des Erbscheinantrags bei Gericht von ihm und die Quittung für die Bezahlung des Erbscheinantrags muss der Anwalt bei Gericht vorlegen.

Nachdem ich meinem Bekannten finanziell aushelfen soll nun meine Fragen:

Ist es nicht so, dass Kosten der o.g. Art vom Anwalt mit dem Erbe später verrechnet werden können oder muss ein Sozialhilfeempfänger wirklich erstmal einiges an Geld aufbringen, damit er zu seinem Erbe kommt?

Falls wirklich einiges vorab bezahlt werden muss, welche Kosten können dann noch auf ihn zukommen, bis er an sein Erbe kommt?

Vielen Dank für eure Infos.

Gruß
Michael

hallo michael,

nachdem ich auch mitglied einer erbengemeinschaft bin, kann ich dir hier gut weiterhelfen:

  • ein „antrag auf erteilung eines erbscheines“ muss bei einem notar
    gemacht werden (den antrag kann nur 1 oder die gesamte gemeinschaft
    stellen - der muss ja auch von dem/n erben unterschrieben werden).
    der notar berechnet seine kosten nach der höhe der
    erbmasse (unserer hat auch ca. 250,00 € gekostet). wenn dein
    bekannter sich selber darum kümmert, kann der anwalt nicht nochmal
    extra für seine bemühungen abkassieren.

  • die erbscheinserteilung durch das zuständige amts- bzw.
    nachlassgericht kostet auch nochmal so ca. 600,00 €
    (unabhängig davon ob der erbschein erteilt wird oder nicht!)

  • wenn barvermögen da ist, ist die eg berechtigt, die kosten für die
    erbabwicklung aus dem nachlass bezahlen zu lassen. auch müssen die
    kosten für die beerdigung aus dem nachlass bezahlt werden. wenn kein
    oder nicht ausreichend barvermögen da sein sollte, würde ich mir
    meine kosten immer anteilig der erbquote (= wieviel jeder bekommt)
    mit den erben teilen. belege aufheben !!!

  • hat irgendjemand aus der eg eine „vollmacht über den tod hinaus“
    von dem verstorbenen ??? wäre von vorteil - erleichtert manches aber
    trotzdem alles kontrollieren - WICHTIG!!!

  • es ist auf jeden fall gut, dass dein bekannter einen anwalt hat.
    es gibt glaube ich keine erbengemeinschaft, wo es keine streitereien
    und schwierigkeiten mit dem erbe gibt, jaja das liebe geld… da
    hört die freund- bzw. verwandtschaft auf. habe ich auch gemerkt, die
    wollen echt besch… wo es geht. aber nix gefallen lassen!!

falls du noch irgenwelche fragen haben solltest, kannst du dich gerne an mich wenden. bei uns läuft die erbabwicklung seit dem 01.06.2002 !!
ja, ja die deutsche bürokratie… aber ich kenn mich jetzt echt super mit dem thema erben und erbengemeinschaft aus. du kannst mir ja auch mailen: [email protected]
falls noch fragen zum thema erbschaftssteuer sind, kann ich auch gerne ein paar auskünfte geben.

liebe grüße, ramona

Hallo Ramona,

vielen Dank für die Infos. Ich habe deine Antwort an meinen Bekannten weitergeleitet und sie hat ihm sehr geholfen. :smile:

Viele Grüße
Michael