Hallo Experten,
ich betreibe seit einiger Zeit einen kleinen Handel mit einem selbsterfundenen Regalsystem (produziert wird es in Auftrag von einem Dritten). Abnehmer sind Tischlereien und Möbelkataloge. Da die Umsätze langsam steigen frage ich mich, wie es mit der Produkt-Haftung und AGBs aussieht. Was passiert z.B. wenn so ein Regal durch Fehlbedienung oder Fehlkonstruktion einstürzt und einen Riesen-Sach- (oder noch schlimmer Peronen-)Schaden anrichtet. Zur Zeit läuft das Ganze mit einer einfachen Gewerbeanmeldung.
Brauche ich auf jeden Fall AGBs? Wenn ja, wo bekomme ich die her (kostenlose MusterAGBs von der IHK oder müssen es immer angepasste vom (teuren) Anwalt sein). Gibt es für o.g. Fall Versicherungen oder kann man generell jede Gewährleistung in AGBs ausschließen? Fragen über Fragen 
Dank und Gruß Sera
Hallo,
-
Die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz kann nicht durch Vereinbarung mit dem Käufer - auch und erst recht nicht durch AGB - ausgeschlossen oder beschränkt werden.
-
Ebensowenig ist es grundsätzlich möglich, die gesetzliche Gewährleistung vollständig auszuschliessen. Das gilt vor allem für Geschäfte mit Verbrauchern.
-
Niemand muss AGB haben, sofern er damit leben kann, dass dann die allgemeinen gesetzlichen Betimmungen für seine Geschäfte gelten. Wer keine AGBs verwendet, verschenkt allerdings Gestaltungsmöglichkeiten.
-
Muster-AGB ungeprüft und unangepasst zu übernehmen, kann man niemandem ernstlich empfehlen. Jedes Geschäft hat seine Besonderheiten, jeder Unternehmer besondere Interessen, auf die die AGB zugeschnitten sein müssen, wenn sie ihren Zweck optimal erfüllen sollen und man rechtliche Überraschungen vermeiden will. Im übrigen besteht bei Mustern immer das Risiko, dass sie vom geltenden Recht inzwischen überholt sind. Im übrigen sind AGB relativ vielschichtig, die einschlägige Kasuistik ist reichhaltig. Daher führt am Gang zum Anwalt eigentlich kaum ein Weg vorbei.
-
Haftungsfälle aus Produkthaftung deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung.