IHK-Zwangsmitgliedschaft ?

Hallo,

gerade flattert mir wieder die jährliche Rechnung der IHK ins Haus. Für mich als Kleinstunternehmer ist der Beitrag (153,00 €) doch eine recht große Belastung. Außerdem sehe ich nicht ein, warum ich zwangsweise Mitglied in so einem Schmarotzerverein sein muß. Im Zuge der EU-Rechtsnivellierung muß es doch bald mal Schluß sein mit so einem Unsinn.

Kann man denn diese Zwangsmitgliedschaft nun schon kündigen? Oder weiß jemand, wann damit zu rechnen ist?

Gruß Ebi

Hi
kündigen kannst du die Zwangsmitgliedschaft nicht, aber mit dem ersten Schreiben, das du von der IHK erhalten hast, wurdest du sicher darauf hingewiesen, dass bis zu bestimmten Umsätzen bzw. Gewinnen Antrag auf Beitragsermäßigung bzw. sogar -erlass gestellt werden kann.

So machts die IHK Koblenz zumindest.

Gruß
HaWeThie