Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob man eine gebrauchte Ware aus einem 2nd Hand Computershop zurückgeben kann- ohne Angabe von Gründen- und sich das Geld wiedergeben lassen kann.
Gruß
Hermann
Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob man eine gebrauchte Ware aus einem 2nd Hand Computershop zurückgeben kann- ohne Angabe von Gründen- und sich das Geld wiedergeben lassen kann.
Gruß
Hermann
AGB`s?
Hallo Hermann,
ich möchte gerne wissen, ob man eine gebrauchte Ware aus einem
2nd Hand Computershop zurückgeben kann- ohne Angabe von
Gründen- und sich das Geld wiedergeben lassen kann.
Was steht dazu in den AGB´s des Shop´s? Also rechtlichen Anspruch darauf hast du m. E. nicht, wenn die Ware nicht mangelhaft ist.
Warum hast du den Artikel denn gekauft, wenn du ihn nicht haben willst?
Liebe Grüße
Timid
Hallo Timid,
hab’ dank für Dein Posting.
ich möchte gerne wissen, ob man eine gebrauchte Ware aus einem
2nd Hand Computershop zurückgeben kann- ohne Angabe von
Gründen- und sich das Geld wiedergeben lassen kann.Was steht dazu in den AGB´s des Shop´s?
Tja, wenn ich da mal rankommen würde! Normalerweise steht doch die AGB auf der Rechnung bzw. auf der Rückseite- tut sie hier aber nicht.
Also rechtlichen
Anspruch darauf hast du m. E. nicht, wenn die Ware nicht
mangelhaft ist.Warum hast du den Artikel denn gekauft, wenn du ihn nicht
haben willst?
Halt, natürlich will ich den Monitor haben, ich MUSS ihn haben
.
Ich habe ihn vor ein paar Tagen gekauft, und es war ein Fehler dran, habe ihn zurückgebracht und jetzt- am Umtauschgerät- ist wieder einer. Ich habe angerufen und gefragt, ob ich das Geld zurückbekomme, da für mich nicht einsehbar ist, dass ich nun einen dritten Monitor probieren muss. Er meinte, das wäre kein Problem, WENN der Monitor defekt ist. Und genau hier sehe ich das Problem. Beim ersten Gerät war die Sache einfach zu diagnostizieren. Es gab Streifen am unteren Bildschirmrand, das sah der sprichwörtliche Blinde. Jetzt aber ist es so, dass der Monitor erst etwa 30 Minuten in Betrieb sein muss, und das auch noch unter der Bedingung, dass man was mit macht- Fenster wechselt, also ganz normale PC-Arbeit. Dann zeigt sich der Fehler, er wird dann ab und an über den ganzen Bildschirm gelb. Kann der jetzt von mir erwarten, dass ich sozusagen solange dableibe, bis er dann selbst festgestellt hat, dass das Ding kaputt ist? Wie würdest Du handeln?
Gruß
Hermann
Apropos AGB: Muss der Händler die nicht auch auf die Rechnung setzen- ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben? Er ist doch Kaufmann.
Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob man eine gebrauchte Ware aus einem
2nd Hand Computershop zurückgeben kann- ohne Angabe von
Gründen- und sich das Geld wiedergeben lassen kann.
Ja, natürlich. Ich wüsste nicht, daß Second-Hand PCshops vom Rückgaberecht ausgeschlossen wären.
viele Grüße,
Ralf
Hallo Ralf,
ich möchte gerne wissen, ob man eine gebrauchte Ware aus einem
2nd Hand Computershop zurückgeben kann- ohne Angabe von
Gründen- und sich das Geld wiedergeben lassen kann.Ja, natürlich. Ich wüsste nicht, daß Second-Hand PCshops vom
Rückgaberecht ausgeschlossen wären.
Bist Dir also nicht so 100% ig sicher?! Wo kann man das denn nachschauen? Irgendwelche gesetzlichen Regelungen muss es für dererlei Geschäfte doch geben? Die müssen wahrscheinlich doch auch keine 2 Jahre Garantie geben, oder doch?
Gruß
Hermann
Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob man eine gebrauchte Ware aus einem
2nd Hand Computershop zurückgeben kann- ohne Angabe von
Gründen- und sich das Geld wiedergeben lassen kann.
Nein, dieses Recht gibt es nicht! Weder bei gebrauchten noch bei neuen Sachen!
Was Du unten beschreibst (Händler nimmt den defekten Monitor gegen Barauszahlung zurück) ist schon kulant, der Händler könnte durchaus auf einem „dritten Versuch“ bestehen. Auf jeden Fall ist seine Auskunft/Vorgehensweise korrekt. Er muß nur einen mangelbehafteten Monitor zurücknehmen.
Was das Vorgehen betrifft wenn der Händler den Schaden nicht unbesehen glaubt, kann ich Dir auch keine Tipps geben, außer wirklich dem Händler den Fehler vorzuführen. Evtl. per Filmchen?
Aber ein generelles Rückgaberecht gibt es nicht!
Gruß Stefan
Hallo,
Bist Dir also nicht so 100% ig sicher?! Wo kann man das denn
nachschauen? Irgendwelche gesetzlichen Regelungen muss es für
dererlei Geschäfte doch geben? Die müssen wahrscheinlich doch
auch keine 2 Jahre Garantie geben, oder doch?
Das hat mit der 2jährigen Gewährleistung (Sachmängelhaftung) nichts zu tun. Wenn Du den Artikel im Internet oder im Katalog bestellt hast, dann hast Du ein mindestens zweiwöchiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
Da Du anscheindend darüber bei Kauf nicht vom Verkäufer belehrt wurdest, ist Dein Rückgaberecht sogar unbegrenzt. Gebrauchtware ist davon nicht ausgenommen.
Weiteres dazu findest Du auch hier:
http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=gese…
viele Grüße,
Ralf
Hast Du den Monitor jetzt in einem Shop im Internet gekauft oder in einem Laden in der Stadt?
Zusatz
Hi,
weil es nicht klar ist:
Das von mir gesagte gilt, wenn Du den Monitor im Laden gekauft hast. Hast Du ihn per Fernabsatz (Telefonische Bestellung, Internetbestellung) erworben, gilt das von Ralf gesagte. Dann hast Du allerdings ein generelles Rückgaberecht.
Damit dürfte nun alles gesagt sein…
Gruß Stefan
Hast Du den Monitor jetzt in einem Shop im Internet gekauft
oder in einem Laden in der Stadt?
In einem Laden in der Stadt.
Gruß
Hermann
Hast Du den Monitor jetzt in einem Shop im Internet gekauft
oder in einem Laden in der Stadt?In einem Laden in der Stadt.
Dann vergiss bitte meine vorherigen Postings: ich bin davon ausgegangen, daß Du den Artikel in einem Shop im Internet gekauft hast. Bei einem Laden hast Du dieses Rückgaberecht natürlich nicht.
viele Grüße,
Ralf
Hallo Ralf,
danke für Dein Posting, entschuldige, dass ich den Vorsatz PC vor SHOP wohl überlesen habe- in der stillen Freude wohl, dass ich dem das Teil um die Löffel hauen kann, was offenbar nicht der Fall ist bzw. nur bei einem Mangel.
Hast Du den Monitor jetzt in einem Shop im Internet gekauft
oder in einem Laden in der Stadt?In einem Laden in der Stadt.
Dann vergiss bitte meine vorherigen Postings: ich bin davon
ausgegangen, daß Du den Artikel in einem Shop im Internet
gekauft hast. Bei einem Laden hast Du dieses Rückgaberecht
natürlich nicht.
Ich verstehe nur eines nicht: Oben steht, dass man prinzipiell kein Rückgaberecht hat, was doch meiner Ansicht nach auch nicht stimmt. Im Weihnachtsgeschäft bei Neuware wird ein Haufen Zeug umgetauscht. Wenn die Verpackung noch im Originalzustand ist, geht das problemlos, aber auch wenn’s das nicht ist, stellen sich da viele Läden nicht kleinlich an. Es entsteht in diesem Faden hier so ein bisschen der Eindruck, als gäbe es prinzipiell kein Umtauschrecht.
Jetzt noch was, auch wenn oben jemand meint, es sei alles gesagt: Wenn nun der dritte Monitor, den er mir vielleicht geben wird am Montag, auch nicht richtig funktioniert, habe ich dann nicht auf jeden Fall das Recht, mein Geld zurückzufordern und- diese Frage nochmal aufgreifend: Muss die AGB nicht irgendwie einsehbar sein für den Kunden? Wenn ja, wo?
Mit Deinem Link kann ich freilich nichts anfangen, er bezieht sich wohl auf Internetgeschäfte oder Versandhandel.
Gruß
Hermann
Hallo Stefan,
verzeih diese hoffentlich emotionslos genug formulierte Frage: „Arbeitest Du für die Wirtschaft?“
Dass es ein prinzipielles Rückgaberecht nicht gibt, ist doch barer Unsinn- zum Glück.
weil es nicht klar ist:
Sorry, aber was ist jetzt nicht klar?
Das von mir gesagte gilt, wenn Du den Monitor im Laden
gekauft hast. Hast Du ihn per Fernabsatz (Telefonische
Bestellung, Internetbestellung) erworben, gilt das von Ralf
gesagte. Dann hast Du allerdings ein generelles Rückgaberecht.
Und im Laden habe ich gar kein Rückgaberecht? Also ich habe keine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich, sondern nur bis zur Zwischenprüfung den IK mal gemacht, aber der Begriff Wandlung ist zumindest vorhanden, und das heißt wohl nix weiter erst mal als Umtausch bzw. (bin ich nicht mehr sicher jetzt) Geld zurück- aus welchen Gründen man das machen kann, das u.a. wollte ich hier erfahren.
Damit dürfte nun alles gesagt sein…
Das glaube ich nicht; die Themen Wandlung etc. sind hier im Brett häufig vertreten.
Gruß
Hermann
Hallo Hermann,
danke für Dein Posting, entschuldige, dass ich den Vorsatz PC
vor SHOP wohl überlesen habe- in der stillen Freude wohl, dass
ich dem das Teil um die Löffel hauen kann, was offenbar nicht
der Fall ist bzw. nur bei einem Mangel.
Ja, es tut mir leid, daß ich falsche Hoffnungen geschürt habe. Bei „Shop“ bin ich von einem Geschäft im Internet ausgegangen.
Ich verstehe nur eines nicht: Oben steht, dass man prinzipiell
kein Rückgaberecht hat, was doch meiner Ansicht nach auch
nicht stimmt. Im Weihnachtsgeschäft bei Neuware wird ein
Haufen Zeug umgetauscht. Wenn die Verpackung noch im
Originalzustand ist, geht das problemlos, aber auch wenn’s das
nicht ist, stellen sich da viele Läden nicht kleinlich an. Es
entsteht in diesem Faden hier so ein bisschen der Eindruck,
als gäbe es prinzipiell kein Umtauschrecht.
Der Umtausch mängelfreier Ware bei Läden in der Stadt ist m.W. reine Kulanz. Immer machen die das auch nicht, habe ich z.B. schon in Schuhgeschäften erlebt.
Jetzt noch was, auch wenn oben jemand meint, es sei alles
gesagt: Wenn nun der dritte Monitor, den er mir vielleicht
geben wird am Montag, auch nicht richtig funktioniert, habe
ich dann nicht auf jeden Fall das Recht, mein Geld
zurückzufordern und- diese Frage nochmal aufgreifend: Muss die
AGB nicht irgendwie einsehbar sein für den Kunden? Wenn ja,
wo?
§ 305 BGB (Auszug)
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Ich denke nicht, daß unter den von Dir beschriebenen Umständen, Dir die AGB zugänglich gemacht wurden im Sinne dieses §?
viele Grüße,
Ralf
Hallo nochmal,
Und im Laden habe ich gar kein Rückgaberecht? Also ich habe
keine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen
Bereich, sondern nur bis zur Zwischenprüfung den IK mal
gemacht, aber der Begriff Wandlung ist zumindest vorhanden,
und das heißt wohl nix weiter erst mal als Umtausch bzw. (bin
ich nicht mehr sicher jetzt) Geld zurück- aus welchen Gründen
man das machen kann, das u.a. wollte ich hier erfahren.
Wandlung gibt es nur bei mangelhafter Ware; dies selbstverständlich auch im Laden. Die Ausgangsfrage bezog sich auf die unbegründete Rückgabe mangelfreier Ware und das gibt es nur im Versandhandel.
viele Grüße,
Ralf
Zusammenfassung
Hi Hermann,
es ging ja nun eininges durcheinander. Ich will mir die Mühe machen, die Geschichte kurz zusammenzufassen:
Ein gesetzliches Umtauschrecht für mangelfreie Ware gibt es nur im Fernabsatz. Die Tatsache, daß sehr viele Händler original verpackte Ware gegen Barauszahlung, Gutschein oder Umtausch zurücknehmen ist reine Kulanz. Ein Recht auf Barauszahlung besteht dabei deshalb auch nicht (und wird auch häufig nicht eingeräumt). Große Ketten (vor allem die Lebensmitteldiscounter) erstatten trotzdem problemlos den Kaufpreis, aber dies ist wie gesagt reine Kulanz (oder nenne es ein Verkaufsargument - im Supermarkt kann die Ware ja selten genau betrachten). Die Erfahrung der Händler ist einfach, daß dies lukrativer ist da so mehr verkauft werden kann.
Davon unabhängig hat jeder Käufer das Anrecht auf eine mangelfreie Ware. Dazu empfehle ich die Lektüre von FAQ:1152 . Wenn der Händler keine AGB hat, bzw. diese nicht Vertragsbestandteil wurden, gelten die gesetzlichen Regeln aus dem BGB.
Aber diese Rechte gelten nur für mangelbehaftete Ware. Den Mangel selbst mußt Du natürlich nachweisen.
Noch etwas: Die Sachmangelhaftung garantiert nur eine sachmangelfreie Ware zum Zeitpunkt der Übergabe. Nur dieser Zeitpunkt ist maßgebend. Für Endverbraucher (wie Dich und mich) gibt es aber eine entscheidende Erleichterung: in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muß der Händler nachweisen daß die Ware mangelfrei war (später muß der Käufer nachweisen daß die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mangelbehaftet war). Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, wird angenommen, daß der Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Ich hoffe, jetzt ist alles geklärt…
Gruß Stefan
P.S.: Wie Du meiner VK entnehmen kannst, arbeite ich durchaus für die Wirtschaft (wie der größte Teil der Bevölkerung), habe aber als Feuerwehrmann in einem Chemiewerk beruflich wenig mit Endverbraucherverträgen zu tun (und bin schon gar nicht Verkäufer…).
Es ist aber eines der großen Mysterien unserer Zeit, daß die Mehrheit der Mitbürger glaubt von jedem Vertrag kostenlos zurücktreten zu können.
An alle
Hallo zusammen,
also besten Dank für die Postings- ich hoffe, ich habe am Mittwoch Glück, da werde ich versuchen, das Teil zurückzugeben. Problem ist tatsächlich wohl der Nachweis des Mangels. Ich habe nämlich keinen Bock mich eine dreiviertel Stunde in den Laden zu stellen- am Ende mit Publikumsverkehr- um dann zu sehen, wie der Fehler auftaucht. Und möglicherweise hat das der Verkäufer auch nicht. Ich bin gespannt, auf welche Einigung wir kommen werden. Da das vielleicht von Interesse ist, poste ich das am Mittwoch hier hinein, es sei denn, der MOD hat irgendwas dagegen.
Gruß
Hermann
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die telefonische Bestellung allein besagt nicht, dass es sich um einen Fernabsatz handelt.
„…Es muss dabei ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem in Anspruch genommen werden. Es genügt, wenn der Unternehmer planmäßig mit dem Angebot telefonischer Bestellung und Zusendung der Ware wirbt, und seinen Betrieb so organisiert, dass Verträge im Fernabsatz geschlossen und abgewickelt werden können…
…Ebenso wenig gilt das Fernabsatzgesetz, wenn Fernkommunikationsmittel nur zufällig oder ausnahmsweise eingesetzt werden…“
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertra…
Gruss
Peter
Das von mir gesagte gilt, wenn Du den Monitor im Laden
gekauft hast. Hast Du ihn per Fernabsatz (Telefonische
Bestellung, Internetbestellung) erworben, gilt das von Ralf
gesagte. Dann hast Du allerdings ein generelles Rückgaberecht.