Handyvertrag und AGB des Providers nicht bekannt

Ich habe vor zwei Jahren einen Handyvertrag mit einem Provider abgeschlossen und war damals (leider) noch nicht so schlau, mir vor bzw. bei Vertragsabschluss auch dessen AGB durchzulesen. Im Vertrag wird nämlich nur auf diese verwiesen. Sie wären im Internet unter einer bestimmten URL zu finden oder direkt per Post anforderbar.
Meine Fragen: Müssen die AGB auch dem Vertrag schriftlich beiliegen oder reicht es, wenn man auf diese im Vertrag verweist?

Jedenfalls wollte ich jetzt nachträglich die AGB aus dem Internet holen. Auf der Adresse sind jetzt natürlich nur die aktuellen AGB und nicht unbedingt die vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dann habe ich die AGB telefonisch von meinem Provider angefordert. Er sagte mir, er würde mir diese zuschicken, in der Fassung vom Datum des Vertragsschlusses. Die habe ich aber bis heute nicht bekommen und weiß jetzt nicht, was für Nachteile entstehen würden, wenn ich den Vertrag kündigen würde oder ob überhaupt mein Handyvertrag sich automatisch verlängert oder nicht.

Ich habe vor, meinen Handyvertrag zu kündigen. Ich habe aber auch gehört, dass einige Provider eine Bearbeitungsgebühr dafür nehmen wollen; diese sei auch in deren AGB verankert. Ist dies allg. überhaupt zulässig?

Mathias

Hallo Mathias,

ein Verweis auf die AGB ist völlig ausreichend. Du hättest sie dir vor Abschluss des Geschäftes einsehen können.
Der Provider ist nicht verpflichtet diese jedem Kunden mitzugeben, sondern muss diese nur auf Wunsch einsehen lassen.

Die habe ich aber bis heute nicht bekommen und weiß jetzt
nicht, was für Nachteile entstehen würden, wenn ich den
Vertrag kündigen würde oder ob überhaupt mein Handyvertrag
sich automatisch verlängert oder nicht.

Dann hak da nochmals nach, damit die in die Gänge kommen.

Ich habe vor, meinen Handyvertrag zu kündigen. Ich habe aber
auch gehört, dass einige Provider eine Bearbeitungsgebühr
dafür nehmen wollen; diese sei auch in deren AGB verankert.
Ist dies allg. überhaupt zulässig?

Ich hab mal gehört, dass dies unzulässig sei. Bin mir aber nicht mehr sicher ob die die Deaktivierungsgebühr jetzt wirklich unzulässig ist.

Gruß Ivo

Meine Fragen: Müssen die AGB auch dem Vertrag schriftlich
beiliegen oder reicht es, wenn man auf diese im Vertrag
verweist?

Gem. §305 Abs. 2 Nr. 3 reicht es aus, wenn es dem anderen Vertragspartner in zumutbarer Weise möglich ist, von den AGB Kenntnis zu nehmen.

auch gehört, dass einige Provider eine Bearbeitungsgebühr
dafür nehmen wollen; diese sei auch in deren AGB verankert.
Ist dies allg. überhaupt zulässig?

Die Victor Vox AG hat da in unrühmlicher Weise Rechtsgeschichte geschrieben. Allerdings sind nicht alle Klagen zugunsten der Verbraucher ausgefallen:
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/6571

M.W. Stand der Dinge ist, daß pauschale Gebühren nicht erlaubt sind, Kostenweiterbelastungen allerdings schon.

Gruß,
Christian