Ein guter Freund von mir geht heute am 27.02.04 zum Computer Händler und sieht einen gebrauchten Rechner für 250,00 Euro.
Auf dem Rechner läuft „Findet Nemo“ also ist ein DVD Laufwerk eingebaut.
Da kein Modem eingebaut war,sagte der Händler,kommen Sie in einer Stunde wieder ich baue Ihnen eins ein.
Der Rechner wurde gekauft für 270,00 Euro inklusive Modem.
Zuhause angekommen rief mich mein Freund an ich sollte mir seinen neuen Rechner ansehen, leider musste ich feststellen das anstatt des DVD Laufwerks,ein Brenner eingebaut wurde 6/4/12 eine lahme Krücke.
Auf dem Rechner ist windows XP aufgespielt und eine 9 GB Festplatte.
Das einzigste was sein Geld eventuell wert wäre ist der CPU mit 1,8 GH.
Nun Komme ich zu meiner Frage, das wir dem Händler nichts beweisen können ist mir klar, aber er hatt auf der Rechnung nur 6 Monate Garantie angegeben.
Ist das in Ordnung so?
Ausserdem hat er windows XP aufgespielt ohne eine XP CD-Rom mitzugeben.
Ist das in Ordnung??
Wir gedenken morgen den Händler aufzusuchen,dazu hätte ich gerne konkrete Argumente um ihn zu zwingen den Rechner wieder aufzurüsten oder zumindest das Geld zurückzugeben.
also einen 1,8 GHz Rechner für 250,- € finde ich ein echtes Schnäppchen. Daß der Händler dafür nicht auch noch ein komplettes, lizensiertes Softwarepaket mitliefern kann, ist doch klar. Ich an Eurer Stelle würde mich für das Geschenk bedanken und meinen Mund halten.
Rechtlich sieht die Sache wohl so aus, daß Du jetzt eine nicht lizensierte Windows-Version benutzt, was natürlich nicht legal ist. Du müsstest diese Version also eigentlich löschen und Dir ein offizielles Windows kaufen. Ob Du das machst, ist also Dein Problem.
Wenn ich der Händler wäre, würde ich Dir das Geld sofort und ohne jede Diskussion wieder auszahlen, denn so ein Schnäppchen steht bestimmt nicht lange im Laden.
Mit der Garantie allerdings sieht es so aus, daß der Händler verpflichtet ist, Deinem Freund eine Gewährleistung von 2 Jahren zu geben. Das ist eine gesetzliche Vorschrift, die auch nicht durch irgendwelche Klauseln ausgeschlossen werden kann. Diese Gewährleistung hast Du also unabhängig davon, was auf der Rechnung steht.
Den Händler darauf hinzuweisen, ist also erst im Bedarfsfalle nötig und auch dann nur, wenn er Dir die Gewährleistung verweigern sollte.
Auf dem Rechner läuft „Findet Nemo“ also ist ein DVD Laufwerk
eingebaut.
Wieso das? Das geht auch ohne DVD ganz gut.
Zuhause angekommen rief mich mein Freund an ich sollte mir
seinen neuen Rechner ansehen, leider musste ich feststellen
das anstatt des DVD Laufwerks,ein Brenner eingebaut wurde
6/4/12 eine lahme Krücke.
Das war doch sicher vor dem Kauf deutlich zu sehen.
Auf dem Rechner ist windows XP aufgespielt und eine 9 GB
Festplatte.
Wäre sicher auch zu erfahren gewesen. Ich hätte gefragt.
Das einzigste was sein Geld eventuell wert wäre ist der CPU
mit 1,8 GH.
Ein Board mit 1.8 GHz CPU habe ich neulich für 60 Euro gekauft. …
Nun Komme ich zu meiner Frage, das wir dem Händler nichts
beweisen können ist mir klar, aber er hatt auf der Rechnung
nur 6 Monate Garantie angegeben.
Ist das in Ordnung so?
Garantie hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu tun. Wenn da ‚Garantie‘ steht, ist das i.O., weil freiwillig.
Ausserdem hat er windows XP aufgespielt ohne eine XP CD-Rom
mitzugeben.
Nein, dann hat er wohl ‚vergessen‘, XP zu löschen. Oder hat der freund eine Lizenz mit gekauft? (Rechnung ansehen)
Wir gedenken morgen den Händler aufzusuchen,dazu hätte ich
gerne konkrete Argumente um ihn zu zwingen den Rechner wieder
aufzurüsten oder zumindest das Geld zurückzugeben.
Was verstehst Du unter ‚wieder Aufrüsten‘? Der Film wird wohl auf dem Brenner gelaufen sein. Woraus Du ein Recht auf Wandelung ableiten willst ist mir unklar. Der Rechner läuft doch? hat der Händler etwas versprochen, was er nicht gehalten hat? Für Deine Fehlinterpretationen ist er nicht verantwortlich.
Ein guter Freund von mir geht heute am 27.02.04 zum Computer
Händler und sieht einen gebrauchten Rechner für 250,00 Euro.
Auf dem Rechner läuft „Findet Nemo“ also ist ein DVD Laufwerk
eingebaut.
Wenn vorher DVD drin war und jetzt fehlt Diebstahl 242StGB
Da kein Modem eingebaut war,sagte der Händler,kommen Sie in
einer Stunde wieder ich baue Ihnen eins ein.
Der Rechner wurde gekauft für 270,00 Euro inklusive Modem.
Zuhause angekommen rief mich mein Freund an ich sollte mir
seinen neuen Rechner ansehen, leider musste ich feststellen
das anstatt des DVD Laufwerks,ein Brenner eingebaut wurde
6/4/12 eine lahme Krücke.
Auf dem Rechner ist windows XP aufgespielt und eine 9 GB
Festplatte.
Original system verlangen sonst ein Tip an Microschott GMBH
Das einzigste was sein Geld eventuell wert wäre ist der CPU
mit 1,8 GH.
Nun Komme ich zu meiner Frage, das wir dem Händler nichts
beweisen können ist mir klar, aber er hatt auf der Rechnung
nur 6 Monate Garantie angegeben.
Ist das in Ordnung so?
Ausserdem hat er windows XP aufgespielt ohne eine XP CD-Rom
mitzugeben.
Ist das in Ordnung??
Wir gedenken morgen den Händler aufzusuchen,dazu hätte ich
gerne konkrete Argumente um ihn zu zwingen den Rechner wieder
aufzurüsten oder zumindest das Geld zurückzugeben.
Wenn vorher DVD drin war und jetzt fehlt Diebstahl 242StGB
Schwachsinn. Das würde, wenn überhaupt, nur zutreffen, wenn das Laufwerk nach der Übergabe vom Händler wieder ausgebaut worden wäre. Wenn das tatsächlich Diebstahl wäre hätte ich schon zigmal IKEA anzeigen müssen, weil bei mir immer eine Schraube im Paket fehlt.
Original system verlangen sonst ein Tip an Microschott GMBH
Wenn die Lieferung des Betriebssystems nicht vereinbart wurde oder die Software versehentlich installiert wurde und man nun, mit Hinweis auf eine ansonsten stattfindende Denunzierung bei MS, auf die Lieferung besteht, dürfte dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Insbesondere § 240 Abs. 2 dürfte hier zum tragen kommen, denn Denunzieren als solches und ganz besonders bei Miniweich ist meiner Meinung nach als besonders verwerflich anzusehen.
Also halte mal den Ball flach. Soweit ich das Beurteilen kann wurde weder das eine noch das andere definitiv vertraglich vereinbart. Und nur weil eine Software installiert ist und „Findet Nemo“ läuft abzuleiten man hätte einen Rechtsanspruch auf Lieferung von DVD-ROM und original OS halte ich für unangemessen.
Und das du nun auch noch einen Straftatbestand daraus machst ist absurd.
Hi,
wenn ihr schon illegale Filme benutzt (Findet Nemo gibts noch nicht auf DVD) solltet ihr das nicht unbedingt hier posten.
Abgesehen davon: es gibt auch SVCD, auf denen Filme drauf sind.
wenn ihr schon illegale Filme benutzt (Findet Nemo gibts noch
nicht auf DVD) solltet ihr das nicht unbedingt hier posten.
ne, ne, das war doch der Händler, bei dem das lief !!!
Daraus eine Anspruch auf ein DVD-Laufwerk abzuleiten finde ich eigenartig, weil. …
Abgesehen davon: es gibt auch SVCD, auf denen Filme drauf
sind.
… genau deshalb.
Etwas eigenartig finde ich den Händler dann schon, wenn da im Laden illegale Filme laufen und die AGB dem Gesetz widersprechen.
Wenn das alles so stimmt und es in’s falsche Ohr kommt, bekommt der Händler schon Ärger, aber auf den genannten Kaufvertrag wird das wohl keinen Einfluß haben. …
(Ich gehe mal von den Informationen aus, die ich habe. Aus der Nähe entsteht eventuell ein anderes Bild.)
aus gegebenem Anlass frage ich hier mal mit; sicher nicht zum Schaden des eigentlichen Fragers- hoffe und glaube ich .
Mit der Garantie allerdings sieht es so aus, daß der Händler
verpflichtet ist, Deinem Freund eine Gewährleistung von 2
Jahren zu geben. Das ist eine gesetzliche Vorschrift, die auch
nicht durch irgendwelche Klauseln ausgeschlossen werden kann.
Diese Gewährleistung hast Du also unabhängig davon, was auf
der Rechnung steht.
Es ist doch richtig, dass es sich hier um einen gebrauchten Artikel handelt (neu gibt’s so kleine Festplatten ohnehin nicht mehr ). Er muss also Garantie auf einen gebrauchten Artikel geben?
An Goosi und folgender
An Schlafmützen, wenn ich etwas kaufe gehört es mir wenn Du danach etwas wegnimmst ist das Diebstahl.
Für dumme Menschen wie Goosi natürlich nicht.
Johannes
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Es ist schon traurig, dass du derartig Blödes auf deiner Homepage schreibst und das immer noch allgemein einsehbar ist, aber hier kannst du dir das sparen.
das wir dem Händler nichts
beweisen können ist mir klar…
sei mir net bös, aber wer etwas kauft ohne schriftlichen vertrag, der ist dann wirklich selbst schuld! daß der typ ein raubkopiertes windows mitverkauft zeigt eigtentlich eh schon die aufrichtigkeit seines „geschäftes“. der preis ist auch überhöht für diese lahme kiste. ein film läuft auch von VCD. das hättet ihr wissen müssen. aber auch das ist wiederum euer problem. sorry… zu spät gefragt
wieso löschen? Wem außer Beleidigungen nichts mehr einfällt disqualifiziert sich nur selbst. Und ich giere mittlerweile regelrecht nach seinen Beiträgen…ich habe noch nie erlebt, daß jemand derart penetrant sein Unwissen zur Schau stellt. Das ist Realsatire pur! Da kann man doch auch mal die eine oder andere Beleidigung tolerieren…
Ich bin jetzt schon mal gespannt auf die nächste Reaktion… Ich bin ja wohl der dümmste Mensch auf Gottes Erdboden )
Es ist doch richtig, dass es sich hier um einen gebrauchten
Artikel handelt (neu gibt’s so kleine Festplatten ohnehin
nicht mehr ). Er muss also Garantie auf einen gebrauchten
Artikel geben?
‚Garantie‘ gibt es nach dem Gesetz keine. Nur eine ‚Gewährleistung‘.
Deine Frage war ja, ob das auch für gebrauchte Artikel gilt. Für Händler einduetig JA!
Als Händler ist er für Fehler verantwortlich, die die Ware beim Verkauf hatte. Ob gebraucht oder neu ist dabei unwichtig. Als Profi sollte er in der lage sein, zu prüfen, ob der Computer Fehler hat, den er verkauft. Kann er das nicht, hat er den falschen Job.
Schreibt er in sein Angebot allerdings eine ‚Garantie‘ von sechs Minaten, bvedeutet das, daß er für sechs Monate zusätzliche Leistungen verspricht. An den zwei Jahren Gewährleistung, die der Gesetzgeber vorschreibt, ändert das nichts. Wenn der Kunde das falsch interpretiert, hat er Glück.
Wenn ich ein Angebot sehe, das so zweideutig gestaltet ist, schließe ich daraus, daß dem Händler nicht zu trauen ist und kaufe da nichts.
So geht das aber nicht, wenn der einen Pc mit eingebautem DVD verkauft und dies bei anderer Gelegenheit ausbaut um es durch Schrott zu ersetzen, dann ist das Diebstahl, da nützt Dir dein Vertrag nichts.
Man kann darüber streiten ob Unterschlagung weil anvertraut worden, oder Diebstahl weil der bein Ausbau den Gewahrsam bricht. Ist ne rechtliche Auslegungsfrage.
Johannes
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