Grillen im Mietvertrag

Von: , Frage gestellt am Fr, 21. Apr 2000

Hallo Mietexperten,

wir bewohnen ein Mehrfamilien-Mietshaus. Grillen durften nur die Parteien im EG, da sie
einen kleinen Garten haben. Alle anderen - nur mit Balkon - durften nicht grillen.
Jetzt haben wohl einige die Hausverwaltung angefragt, ob sie auch auf dem Balkon grillen dürften.
Antwort, wenns die Nachbarn nicht stört!
Soweit die Historie....
Heute früh nun pflaumt mich der Hausmeister an - wir wohnen im EG und konnten bisher
schon grillen - also ich werde grundlos angepflaumt mit dem Inhalt, Grillen ist
grundsätzlich nur noch mit Elektro oder Gasgrill. Holzkohle sei wegen des Geruchs tabu.
Vielleicht meinte er, gerade heute wirden wir die Saison eröffnen?!
Gut also meine Fragen:
1) Wir haben über 5 Jahre immer mit Holzkohle grillen dürfen, kann das ohne schriftliche Einlage der Hausverwaltung verboten werden?
2) Was passiert wenn wir trotzdem mit Holzkohle grillen?
3) Wenn die Verwaltung sagt: Nachbarn fragen - wer sind die Nachbarn,
die im Nebenhaus , die oben drüber wohnen - das ganze Viertel???
4) Gibt es grillmäßig Unterschiede zwischen Holz und Gasgrill???
5) In wie weit muß ich mir solche "Belehrungen" vom Hausmeister gefallen lassen?

Danke für Eure Tips und Infos,

Michael, ein armer kleiner verunsicherter Mieter

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Grillen im Mietvertrag

    Hallo,
    wenn durch das Grillen wirklich keiner gestört wird, kann auch oder gerade der Hausmeister nichts dagegen einzuwenden haben. Ich frage mich sowieso, was manche Hausmeister denken, wer oder was sie sind.
    Laut Mieterbund kann das grillen nicht verboten werden, wenn es 2 Tage vorher bei den Nachbarn angemeldet wird, keiner sich gestört fühlt und kein konzentrierter Qualm in Wohn oder Schlafräume der Nachbarn dringt. Das wäre auch gleichzeitig ein Verstoss gegen das Landesimmissionsschutzgesetz. Die Erlaubnis zu Grillen ist sogar auf dem Balkon zu gestatten, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
    Gruß
    Roland

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Rauch mit Ventilator verteilen...

    Gut also meine Fragen:
    4) Gibt es grillmäßig Unterschiede
    zwischen Holz und Gasgrill???
    Ja, die Rauchentwicklung dürfte geringer sein, insofern kein Fett an die Flamme kommt.

    Aber: Du kannst ja einen etwas größeren Raumventilator so positionieren, daß der Rauch nicht kerzengerade nach oben in die nächste Wohnung zieht, sondern verteilt wird. Macht viel aus !! Danke für Eure Tips und Infos,
    Bitte Michael, ein armer kleiner verunsicherter
    Mieter
    PS.: Kannst Deinem "Hausmeister" sagen: Der Ton macht die Musik !!

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