Grillen im Mietvertrag
Von: , Frage gestellt am Fr, 21. Apr 2000
Hallo Mietexperten,
wir bewohnen ein Mehrfamilien-Mietshaus. Grillen durften nur die Parteien im EG, da sie
einen kleinen Garten haben. Alle anderen - nur mit Balkon - durften nicht grillen.
Jetzt haben wohl einige die Hausverwaltung angefragt, ob sie auch auf dem Balkon grillen dürften.
Antwort, wenns die Nachbarn nicht stört!
Soweit die Historie....
Heute früh nun pflaumt mich der Hausmeister an - wir wohnen im EG und konnten bisher
schon grillen - also ich werde grundlos angepflaumt mit dem Inhalt, Grillen ist
grundsätzlich nur noch mit Elektro oder Gasgrill. Holzkohle sei wegen des Geruchs tabu.
Vielleicht meinte er, gerade heute wirden wir die Saison eröffnen?!
Gut also meine Fragen:
1) Wir haben über 5 Jahre immer mit Holzkohle grillen dürfen, kann das ohne schriftliche Einlage der Hausverwaltung verboten werden?
2) Was passiert wenn wir trotzdem mit Holzkohle grillen?
3) Wenn die Verwaltung sagt: Nachbarn fragen - wer sind die Nachbarn,
die im Nebenhaus , die oben drüber wohnen - das ganze Viertel???
4) Gibt es grillmäßig Unterschiede zwischen Holz und Gasgrill???
5) In wie weit muß ich mir solche "Belehrungen" vom Hausmeister gefallen lassen?
Danke für Eure Tips und Infos,
Michael, ein armer kleiner verunsicherter Mieter
