In der Grundschulklasse meines Sohnes will die Klassenpflegschaft auf Betreiben einiger deutscher Familien, die zum islamischen Glauben gewechselt sind, beschließen, daß das Kruzifix, das bislang über der Tür an der Seitenwand des Klassenraums hing, abgehängt werden soll. Sie sagen, daß es ihren Kindern unerträglich sei, den ganzen Schultag lang den Symbolen eines fremden Glaubens ausgesetzt zu sein. Seit dem „Kruzifix-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts stehe nämlich fest, daß alle Kreuze zu beseitigen seien.
Haben die recht? Muß das Kreuz weg? Was kann ich tun, wenn tatsächlich so ein Beschluß gefaßt wird?
Seit dem „Kruzifix-Urteil“ des
Bundesverfassungsgerichts stehe nämlich
fest, daß alle Kreuze zu beseitigen
seien.
Haben die recht?
Nein, so ein Urteil gab es nicht und wird es auch nicht geben.
Das „Kruzifix-Urteil“: In den bayrischen Schulgesetzen stand, das in Grundschulklassen in Bayern ein Kruzifix hängen MUSS!! Nur in Grundschulen, nicht in anderen Schulformen. Ausserdem ist in allen anderen Bundesländern nichts gleichartiges wie diese MUSS-Bestimmung. Das Verfassungsgericht hat nur diese eine MUSS- Ausnahmebestimmung für und nur für bayrische Grundschulen als verfassungswidrig erklärt, falls man kurz drüber nachdenkt, auch absolut logisch, da es dem Gleichheitsgrundsatz entspricht.
Muß das Kreuz weg?
Nein, es kann weg, es muss nicht weg. In jedem Klassenzimmer in Deutschland können und konnten so viele religiöse Artefakte, selbst Kruzifixe, hängen wie gewünscht, gewollt und auch erträglich.
Was kann ich tun, wenn tatsächlich so ein
Beschluß gefaßt wird?
Ich weiss nicht, wer in Deutschland in Sachen „Dekoration von Klassenzimmern“ das letzte Wort hat. Sollte es der Elternbeirat/pflegschaft sein, und dort ergibt sich eine Mehrheit für das Abhängen, ist es dann wohl ein rechtmässig und demokratisch gefasster Beschluss.
Gruss, peter