Recht auf 'branchenfremde' Weiterbildung

Hallo! Ich arbeite im Schichtdienst, wöchentlich wechselnd Früh-u. Spätdienst und jedes zweite Wochenende, wodurch ein regelmäßiger Besuch von Kursen unmöglich ist. Jetzt beabsichtige ich mich in den nächsten zwei Jahren selbständig zu machen. Nun zu meiner Frage: Inwiefern habe ich ein gesetzliches Anrecht darauf, das mir vom Arbeitgeber ermöglicht wird, entsprechende Kurse z.B. zur Existenzgründung, zu besuchen? Und in welchem Umfang müßte er dieses gewähren? Es geht nicht um Freistellung von der Arbeit, sondern nur um eine individuelle Regelung (Schichtdienst eben). Diese Weiterbildung meinerseits nützt meinem jetzigen Arbeigeber ja nichts.
Über Antworten oder Tips, wo ich dazu mehr erfahren kann, würde ich mich sehr freuen…
Gruß, november

Hallo! Ich arbeite im Schichtdienst, wöchentlich wechselnd
Früh-u. Spätdienst und jedes zweite Wochenende, wodurch ein
regelmäßiger Besuch von Kursen unmöglich ist. Jetzt
beabsichtige ich mich in den nächsten zwei Jahren selbständig
zu machen. Nun zu meiner Frage: Inwiefern habe ich ein
gesetzliches Anrecht darauf, das mir vom Arbeitgeber
ermöglicht wird, entsprechende Kurse z.B. zur
Existenzgründung, zu besuchen?

Gar keines.

Johannes

Und in welchem Umfang müßte er

dieses gewähren? Es geht nicht um Freistellung von der Arbeit,
sondern nur um eine individuelle Regelung (Schichtdienst
eben). Diese Weiterbildung meinerseits nützt meinem jetzigen
Arbeigeber ja nichts.
Über Antworten oder Tips, wo ich dazu mehr erfahren kann,
würde ich mich sehr freuen…
Gruß, november

Hallo, Hier greift höchstens das Recht auf Bildungsurlaub, und der kann betriebsbedingt verwehrt werden. Dh. ist deine Arbeit durch den Schichtbetrieb unerlässlich (da man dann ausser den üblichen Urlaubszeiten noch diverse Zeiten hin und herschubsen müsste), wird nichts draus.
Schau doch mal nach einem Fernlehrgang, dann kannst du lernen wann du willst (sofern er keine onlinepräsenzzeiten hat.)
Infos unter www.zfu.de
Schöne Grüße
Susanne