Verbraucherinsolvenz oder Täuschung?

Hallo zusammen,

habe eine Website gefunden, auf der gemäß entsprechender Paragrafen laufende Insolvenzverfahren veröffentlicht und gesucht werden können. Für NRW ist das Ganze auch schon freigeschaltet.

Wie kommt es, dass ich ein ganz bestimmtes Verfahren, welches angeblich beantragt wurde, dort nicht finde? Werden dort nicht alle Verfahren der entsprechenden Regionen veröffentlicht, oder kann ich davon ausgehen, dass das Verfahren gar nicht läuft, weil z.B. der Antrag zwar im Zuge einer Unterhaltklage gestellt wurde, um als zahlungsunfähig dazustehen, jedoch die entsprechenden Unterlagen dann nicht in der 30-Tage-Frist nachgereicht wurden?

Es geht um Kindesunterhalt und jemanden, der sich offenbar drücken will (Insolvenz beantragt, nachdem noch ein Umzug in eine teurere Wohnung mit entsprechender Einrichtung und div. Dinge mehr finanziert werden konnten)

Gruß anna

Hallo Anna,

vorab ein sogenanntes Verbraucherinsolvenzverfahren kann nicht wegen Unterhaltsverbindlichkeiten aufgrund eines gegen den Schuldner erwirkten Titels von diesem beantragt werden. Hier müssen noch andere Gläubiger vorhanden sein!
Allgemein gilt: In einigen Bundesländern oder Gerichtsbezirken werden InsO-verfahren nicht mehr über die örtlichen Presseorgane sondern im Internet unter der entsprechenden gerichtsseite veröffentlicht.
Weiterhin werden nur solche Verfahren veröffentlicht, bei denen eine Verfahrenseräffnung durch das Insolvenzgericht auch beschlossen wurde. Wer einen Antrag auf Insolvenz nicht vollständig innerhalb der 30 Tage - Frist einreicht, wird so behandelt, als habe er das Verfahren zurückgenommen. Wenn also der Kindesvater seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und ein Titel gegen ihn vorliegt, heisst es zunächst einaml bei Nichtzahlung: Gerichtsvollzieher beauftragen und Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur vermögensoffenbarung dort stellen. Wer umzieht, auch noch Möbel kauft ( wahrscheinlich mit seiner neuen " Flamme " ) hat auch Geld, um sein Kind ( seine Kinder ) zu unterhalten. Notfalls: Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen - das wirkt immer. Viel erfolg! Gruß aus dem verschneiten Weserbergland Jürgen

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Hallo Jürgen,

hab Dank für Deine Antwort! Heißt das denn dann definitiv, dass kein Verfahren läuft? Der Antrag wurde Mitte Januar bei Gericht vorgelegt, d.h. die 30 Tage sind locker um. Oder kann es sein, dass so eine Verfahrenseröffnung sich noch hinzieht? Oder dass nich alle Verfahren veröffentlicht werden?

Gruß anna