Hallo zusammen!
Ich habe ein Problem mit dem §33 Einkommensteuergesetz.
Das Szenario ist ein wenig verworren, aber ich versuche es mal darzustellen:
Ich bin Student und von meiner Frau geschieden worden. Außerdem habe keinen Unterhaltsanspruch geltend gemacht. Nun habe ich auch noch den Job verloren und bin dadurch in finanz. Schwierigkeiten geraten. Jetzt haben mich meine Eltern soweit sie können unterstützt, und diese finanz. Unterstützung nach §33 EStG in der Steuererklärung angegeben.
Das Finanzamt hat den Antrag aber zurückgewiesen, mit der Begründung, §33 würde nicht zutreffen.
Soweit ich den §33 verstehe, ist es aber möglich, daß meine Eltern diese Unterstützung steuerlich geltend machen können!?
Über eine Nachricht, oder eine Aufklärung würde ich mich sehr freuen.
viele grüße heiko
Guten Abend,
vorneweg: Ich teile hier nur meine Meinung mit, da ich kein Experte für solche Fragen bin.
Ich glaube der Haken hängt hiermit zusammen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__33.html
Bitte ließ mal den Satz ganz unten!
Es ist ja schön wenn deine Eltern dich unterstützen, aber deine Unterhaltsansrüche müssten in eine andere Richtung laufen… und daher könnte auch höchstens deine Exfrau so was steuerlich geltend machen.
Gruß Ivo
hi heiko,
bekommst du kindergeld bzw. hast es nicht beantragt? wenn ja —> Finanzamt hat recht
bekommst du kein kindergeld bzw. freibetrag —> einspruch einlegen. wie sieht es mit deinen eigenen einkünften aus? über ca. 8000 EUR? —> keine chance für eine steuerentlastung bei deinen eltern!
ansonsten: steuerberater aufsuchen, zusammen mit steuererklärung der eltern und dir!
mfg vom
showbee
hallo,
vielen dank für die antworten.
nein, ich bekomme kein kindergeld …
widerspruch werden meine eltern einlegen und auf jeden fall doch noch einen steuerberater einschalten. §33 müssen wir uns genau erklären lassen. das steuerrecht ist auch sehr kompliziert.
viele grüße heiko