Rüchtrittsrecht Möbelkauf-Verkäufer
Von: , Frage gestellt am Sa, 28. Feb 2004
Hallo alle zusammen.
Ich würde gern mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:
Wir sind dabei, unser Haus komplett neu einzurichten. Wir also in sämtliche Möbelhäuser unserer Region.
Heute waren wir nach endlos langer Suche in einem Möbelhaus, wo wir dann mehrere Möbelstücke in den verchiedenen Abteilungen aussuchten und kauften. Als wir den gesamten Einkaufsmarathon fast abgeschlossen hatten, wurden wir plötzlich ausgerufen.
Ganz aufgeregt kam uns schon der Verkäufer der Wohnabteilung entgegen und erklärte, dass ihm ein furchtbarer Fehler unterlaufen sei.
Bei ihm hatten wir eine Couchkombination (3-er, 2-er + Sessel) der Firma Corona auf 1280 € heruntergehandelt, was ein echtes Schnäppchen war. Schließlich hatten wir die gleiche Couch bereits woanders für ca 3000€ gesehen. Der Verkäufer hatte sich extra für uns mit Corona in Verbindung gesetzt, da das von uns gewünschte Model noch nicht zur Produktpalette des Hauses gehörte.
Jetzt erklärte er uns, man habe ihm von der Geschäftsleitung die falsche Preisliste ausgehändigt, satt der Verkaufspreisliste hatte er die Einkaufspreisliste des Hauses in der Hand.
Der Verkäufer hatte sich also von dem Einkaufspreis des Hauses in Höhe von 1598€ auf 1280€ herunterhandeln lassen. Der offizielle Verkaufspreis des Hauses wäre allerdings 3098€ !!!!! gewesen ( soviel nur zu dem gejammer der Verkäufer:" Also weiter können wir wirklich nicht runter mit dem Preis.....")
Wie dem auch sei: Der Verkäufer sagte dann, es tue ihm sehr leid. Er habe mit seinem Chef gesprochen und dieser sei zu einem Preisnachlass zum offizielllen Verkaufspreis bereit. Ob wir mit 2900€ einverstanden wären.
Das verneinten wir schließlich, denn wir sind der Meinung: Vertrag ist Vertrag. Darauf hin ging er noch einmal zu seinem Chef, der nicht bereit war, sich persöhnlich mit uns zu unterhalten, weil er angeblich keine Zeit habe, da im Hause gerade Inventur gemacht wurde.
2799€ war das letzte Angebot seines Chef´s. Sollten wir das Angebot nicht annehmen, würde das Möbelhaus vom Vertrag zurücktreten.
Ziemlich wütend verließ ich darauf hin das Haus, ohne natürlich auf das Angebot eingegangen zu seien.
Meine Frage jetzt: Hat der Verkäufer wirklich ein Rücktrittsrecht und wenn ja, mit welcher Begründung und welcher gesetzlichen Grundlage?
MFG
Carsten
