Rüchtrittsrecht Möbelkauf-Verkäufer

Von: , Frage gestellt am Sa, 28. Feb 2004

Hallo alle zusammen.

Ich würde gern mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

Wir sind dabei, unser Haus komplett neu einzurichten. Wir also in sämtliche Möbelhäuser unserer Region.
Heute waren wir nach endlos langer Suche in einem Möbelhaus, wo wir dann mehrere Möbelstücke in den verchiedenen Abteilungen aussuchten und kauften. Als wir den gesamten Einkaufsmarathon fast abgeschlossen hatten, wurden wir plötzlich ausgerufen.
Ganz aufgeregt kam uns schon der Verkäufer der Wohnabteilung entgegen und erklärte, dass ihm ein furchtbarer Fehler unterlaufen sei.
Bei ihm hatten wir eine Couchkombination (3-er, 2-er + Sessel) der Firma Corona auf 1280 € heruntergehandelt, was ein echtes Schnäppchen war. Schließlich hatten wir die gleiche Couch bereits woanders für ca 3000€ gesehen. Der Verkäufer hatte sich extra für uns mit Corona in Verbindung gesetzt, da das von uns gewünschte Model noch nicht zur Produktpalette des Hauses gehörte.

Jetzt erklärte er uns, man habe ihm von der Geschäftsleitung die falsche Preisliste ausgehändigt, satt der Verkaufspreisliste hatte er die Einkaufspreisliste des Hauses in der Hand.
Der Verkäufer hatte sich also von dem Einkaufspreis des Hauses in Höhe von 1598€ auf 1280€ herunterhandeln lassen. Der offizielle Verkaufspreis des Hauses wäre allerdings 3098€ !!!!! gewesen ( soviel nur zu dem gejammer der Verkäufer:" Also weiter können wir wirklich nicht runter mit dem Preis.....")
Wie dem auch sei: Der Verkäufer sagte dann, es tue ihm sehr leid. Er habe mit seinem Chef gesprochen und dieser sei zu einem Preisnachlass zum offizielllen Verkaufspreis bereit. Ob wir mit 2900€ einverstanden wären.
Das verneinten wir schließlich, denn wir sind der Meinung: Vertrag ist Vertrag. Darauf hin ging er noch einmal zu seinem Chef, der nicht bereit war, sich persöhnlich mit uns zu unterhalten, weil er angeblich keine Zeit habe, da im Hause gerade Inventur gemacht wurde.
2799€ war das letzte Angebot seines Chef´s. Sollten wir das Angebot nicht annehmen, würde das Möbelhaus vom Vertrag zurücktreten.

Ziemlich wütend verließ ich darauf hin das Haus, ohne natürlich auf das Angebot eingegangen zu seien.

Meine Frage jetzt: Hat der Verkäufer wirklich ein Rücktrittsrecht und wenn ja, mit welcher Begründung und welcher gesetzlichen Grundlage?

MFG
Carsten

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Rüchtrittsrecht Möbelkauf-Verkäufer

    Untersuche mal http://www.moebel-tipps.de. Dort findest vermutlich die richtige Antwort schnell und präzise! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
      Werbung für ein 'Clever-kaufen'-Handbuch???

      Sorry, aber wenn ich mir die Seite ansehe, finde ich keinerlei Tip der zur Fragestellung paßt - und auch sonst keine nützlichen Hinweise.

      Dafür finde ich aber diesen Passus:
      "Für nur 9,98 Euro (digitale Ausgabe) oder 15,98 Euro (Druckausgabe) erhalten Sie mein Know-how, das sich auch für Sie zigfach, wenn nicht sogar hundertfach, bezahlt machen wird."
      und halte dieses posting somit für bedenklich. :-(

      Schönen Gruß,
      Robert

  2. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rüchtrittsrecht Möbelkauf-Verkäufer

    Hallo Carsten,

    kurz und schmerzlos.

    - Fristsetzung [angemessen] ans Möbelhaus zur Lieferung
    - bei Nichtlieferung Kündigung [bitte vorher ankündigen]
    - Couch woanders kaufen
    - Differenzbetrag als Schadenersatz einfordern, notfalls auif dem Klageweg

    Christian

  3. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rücktrittsrecht Möbelkauf - Verkäufer

    Hallo Carsten,

    Ihr habt ja für den Kauf der Möbel einen Kaufvertrag abgeschlossen - und was sagt das Kleingedruckte in diesem Fall?

    Das ist eine wichtige Information, die Du uns zur Beantwortung Deiner Frage schon noch zur Verfügung stellen solltest. Denn manche Möbelhäuser regeln das in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen siehe nachfolgendes Beispiel:

    "...§ 12 Vertragsrücktritt von Möbelhaus Remer
    Möbelhaus Remer kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder Ihnen eine Wandlung des Kaufvertrags anbieten:

    1. Wegen Irrtum oder Fehler in unserem Internet-Angebot, die Ihre Bestellung betreffen. Möbelhaus Remer entscheidet dabei, ob ein Irrtum oder Fehler im Angebot vorliegt.

    2. Falls für Möbelhaus Remer die Erfüllung Ihres Auftrages ganz oder teilweise durch höhere Gewalt, Produktionseinstellung oder aus rechtlichen Gründen unmöglich geworden ist.

    3. Wenn vom Kunden maßgebliche Bedingungen des Kaufvertrages verletzt werden und trotz Anmahnung der vertragsgemäße Zustand in angemessener Frist nicht hergestellt wird.

    4. Wenn die Bonität des Kunden eine Lieferabwicklung nicht zuläßt..."
    aus: http://www.moebelhaus-remer.de/agb.php?besuch_id=

    Gruss
    Eve*

  4. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Ergänzung

    Hallo nochmal.

    Also, habe mir den Vertrag nochmal angeschaut. Und viel Kleingedrucktes gibt es da nicht. Das meiste bezieht sich darauf, was der KÄUFER für Schadensersatz zu leisten hat, wenn er vom Kauf zurücktreten will.
    Der eine Punkt macht mich jedoch stutzig:
    "Die Annahme dieser für den Kunden verbindlichen Bestellung kann von der Lieferfirma innerhalb von 8 Tagen abgelehnt werden".
    Was ist jetzt die Lieferfirma? Der Möbelhersteller, der das Möbelhaus beliefert oder das Möbelhaus, das uns beliefert?
    Sicherlich gilt die Vertragsfreiheit, jedoch darf dabei geltendes Recht nicht beschnitten werden. Und in diesem Fall ist auf jeden Fall eine Benachteiligung gegenüber dem Verbraucher gegeben. Oder warum ist das ganze nur für eine Seite bindend?
    @ EVE: In den AGB´s kann stehen was will. Rechtsverbindlich muss es doch trotzdem nicht immer sein oder seh ich das falsch? Ich denke da z.B. an Mietverträge, wo Vermieter auch oft gegen geltendes Recht verstossen und somit einzelne Punkte trotz beidseitiger Unterschrift für den Mieter dann nicht bindend sind.

    Daher möchte ich meine Frage nocheinmal präzisieren:
    Gibt es ein gesetzl. Rücktrittsrecht von Kaufverträgen, nur weil mir mal eben so ein Fehler bei der Preisgestalltung passiert ist?

    Was würde denn das Möbelhaus sagen, wenn ich 1 Woche nach dem Kauf dort auftauchen würde und sagen würde: " Leute, es tut mir wirklich aufrichtig leid. Ich hatte ja eigentlich gedacht, die Couch wäre hier sehr günstig zu haben. Ich habe sie aber woanders noch günstiger gesehen, ich möchte daher von dem Kaufvertag zurücktreten.
    Die Antwort auf diese Frage spare ich mir jetzt. ;-)
    MFG
    Carsten

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re: Ergänzung

      Hallo Carsten, @ EVE: In den AGB´s kann stehen was will. Rechtsverbindlich
      muss es doch trotzdem nicht immer sein oder seh ich das
      falsch? Ich denke da z.B. an Mietverträge, wo Vermieter auch
      oft gegen geltendes Recht verstossen und somit einzelne Punkte
      trotz beidseitiger Unterschrift für den Mieter dann nicht
      bindend sind.
      Um es mal so zu beantworten, einer der rechtsphilosophischen Grundsätze lautet "pacta sunt servanda" - Verträge müssen gehalten werden -. Wenn und ob hierbei gegen geltendes Recht verstossen wird, kann man in diesen Fällen letztendlich nur durch Hinzuziehung eines Anwalts bzw. durch eine gerichtliche Auseinandersetzung klären.

      In dem von Dir beschriebenen Fall handelt es sich m.M. nach jedoch nicht um eine vorsätzliche Täuschung o.ä., sondern schlichtweg und ergreifend um einen Irrtum des Verkäufers (sprich: menschliches Versagen - wer will sich davon schon freisprechen?!)- auch wenn Dich dieser Sachverhalt verständlicherweise sehr verärgert. Daher möchte ich meine Frage nocheinmal präzisieren:
      Gibt es ein gesetzl. Rücktrittsrecht von Kaufverträgen, nur
      weil mir mal eben so ein Fehler bei der Preisgestalltung
      passiert ist?
      Inwiefern hier evtl. BGB § 323 Abs. 6 in Betracht kommt:
      http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__323.html

      kann Dir letztendlich nur ein Anwalt beantworten.

      Viele Grüsse
      Eve*

  5. Antwort von nach 21 Stunden 1 hilfreich
    Re: Rüchtrittsrecht Möbelkauf-Verkäufer

    Hallo Carsten,

    es liegt m.E. ein Erklärungsirrtum des Verkäufers vor.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

    In sofern könnte das Geschäft theoretisch als nichtig angesehen werden.
    In Anbetracht der Sachlage ist dieser Irrtum durchaus auch beweisbar.

    Ist allerdings nur meine Meinung.


    Gruß Ivo

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