…
Nun ein paar Fragen!
- liege ich richtig, daß die Vermieter,
indem Sie einen falschen Urteilsspruch
bekanntgeben sich strafbar gemacht, da
sie ja falsche Tatsachen vorspiegelen,
wissend, daß wir dsa Urteil nicht
kennen?!?
Nicht ohne weiteres. Es steht schon nicht
fest, ob die Vermieter tatsächlich
falsche Tatsachen vorgespiegelt haben.
Neben der Hauptforderung hat nämlich die
unterliegende Prozeßpartei auch die
Gerichtskosten sowie die
außergerichlichen Kosten des Gegners zu
tragen.
Klar, aber laut Schreiben der Vermieter bezieht sich alles ausschließlich auf die Mietminderung, nicht auf die Nebenkosten!
Im übrigen erfüllt das bloße Vorspiegeln
falscher Tatsachen in Kenntnis ihrer
Unwahrheit allein noch keinen
Straftatbestand. Für den hier allenfalls
in Betracht kommenden Betrug müssen
bestimmte weitere Voraussetzungen
hinzukommen.
Welche denn noch?!?
- welche Möglichkeiten habe ich gegen den
Anwalt, da durch seine Schuld wir nichts
erfahren haben, keinen Einspruch mehr
einlegen können und wohl die 280DM
vorerst zahlen müßen?!?
Denkbar sind insb.
Schadensersatzansprüche gegen den
Rechtsanwalt. Dazu müßte dieser
allerdings rechtswidrig und schuldhaft
seine Pflichten verletzt und dadurch
einen Schaden verursacht haben.
Wenn wir bis heute nichts vom Anwalt über das Urteil erfahren haben ist das ja wohl schuldhaft, oder?!? Hätten die Vermieter nichts geschrieben hätte plötzlich ein Gerichtsvollzieher vor der Tür gestanden und wir hätten nichts gewußt!!!
Ob eine Pflichtverletzung vorliegt, ist
den Tatsachen, die Sie schildern, nicht
zuverlässig zu entnehmen. Ist am 18. 02.
tatsächlich ein Versäumnisurteil oder
aber ein „ordentliches“ streitiges Urteil
ergangen?
Wenn ich das nur wüßte ;o)) aber der Anwalt hat uns in beiden Fällen die Möglichkeit eines Einspruches genommen, da die Frist hierfür abgelaufen ist!!
Ist der Rechtsanwalt gänzlich
untätig geblieben oder hat er von sich
aus Rechtsbehelfe eingelegt, ist also das
Verfahren u.U. noch gar nicht
rechtskräftig abgeschlossen?
Laut der zuständigen Rechtspflegerin ist außer der Widerklage nichts vom Anwalt unternommen worden, daher ja die Einspruchsfrist abgelaufen!
Hat im Falle
des Versäumnisurteils der Anwalt u.U. zu
Recht von einem Einspruch abgesehen, weil
der Rechtsstreit ohnehin zu Ihren Lasten
ausgegangen wäre?
Glaube kaum, da die Mietminderung unstrittig korrekt war! Der Anwalt hat immer nur gesagt, die Forderungen der Vermieter wären so lächerlich, daß man nichts unternehmen müßte!
Selbst wenn eine Pflichtverletzung
vorläge, muß Ihnen daraus auch ein
Schaden entstanden sein. Das ist
insbesondere dann nicht der Fall, wenn
das Urteil zu Recht zu Ihren Lasten
ergangen ist.
Laut Aussage des Anwalts waren wir im Recht und da wir keinen Einspruch einlegen konnten wird sich das ja net mehr beweisen lassen ;o((
Die damit verbundenen Fragen sind nicht
einfach und sollten daher von einem
(natürlich anderen) Rechtsanwalt
beantwortet werden.
Klar nehme ich nen neuen Anwalt, doch wollt ich vorab halt ein paar Tips sammeln…
- Kann ich Strafantrag gegen den Anwalt
stellen?!? Ich hatte sogar nach dem 18.
- mit ihm telefoniert und selbst da
habe ich nichts von dem Urteil
erfahren!!!
Anhaltspunkte für ein strafrechtlich
relevantes Verhalten des Rechtsanwalts
sehe ich noch nicht.
Stand derzeit ist, daß er nicht einmal am Telefon Stellung nimmt bzw. mal zurückruft! Er ist für mich schlichtweg unerreichbar! Trägt nicht gerade zur Klärung bei ;o(
Möglicherweise
ergibt die weitere Aufklärung der
Ereignisse jedoch etwas anderes. Zunächst
sollte von einer Strafanzeige allerdings
eher abgesehen werden.
Wieso?!? Ich nehme eh einen anderen Anwalt und hege schon einen großen Groll gegen diesen Typ, denn ich finde sein Verhalten kriminell!
- Kann ich die Anwaltskammer
einschalten?!?
Ja, aber was soll das bringen?
Das dieses Arsch ne gehörige Portion Ärger bekommt! Uns nützt es nichts mehr, aber „rettet“ vielleicht andere vor ähnlichem Schicksal!
Schonmal Danke für die Antwort…vielleicht kommt ja noch eine ;o))
Bernd