Onlinerecht: Copyrights

Von: , Frage gestellt am Fr, 21. Apr 2000

Hi Leute!

Folgende Frage: darf man frei ausgestrahlte Bilder im Fernsehen mit der TV-Karte capturen und ins Internet stellen? Darf man weiter diese gecaptureden Bilder manipulieren (z.B. in Form von Buttons darstellen) und ins Netz stellen oder unterliegen sie auch den Copyrights. Hinweis: diese Netzseiten sind alle unkommerziell! Oder ist es so, dass alle Bilder, die im Fernsehen ausgestrahlt werden, copyrights unterliegen? Schützt es wenn man "alle copyrights unterliegen Sender xyz" als Hinweis schreibt vor einer Abmahnklage?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Onlinerecht: Copyrights

    Hi Leute!

    Folgende Frage: darf man frei
    ausgestrahlte Bilder im Fernsehen mit der
    TV-Karte capturen und ins Internet
    stellen? Darf man weiter diese
    gecaptureden Bilder manipulieren (z.B. in
    Form von Buttons darstellen) und ins Netz
    stellen oder unterliegen sie auch den
    Copyrights. Hinweis: diese Netzseiten
    sind alle unkommerziell! Oder ist es so,
    dass alle Bilder, die im Fernsehen
    ausgestrahlt werden, copyrights
    unterliegen?
    ALLE Fernsehbilder unterliegen dem copywrite des Senders!

    Schützt es wenn man "alle copyrights unterliegen Sender xyz" als
    Hinweis schreibt vor einer Abmahnklage?
    NEIN!

    Egal, wie man es anstellt, das Recht des Senders wird durchgesetzt. Dies kann man zB bei der Tagesschau sehen, denn zum Schluß kommt immer das copywrite-Zeichen.

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Onlinerecht: Copyrights

    Hi,
    deine frage berührt einige schwierige punkte, deshalb nur ein paar denkanstöße zum selbst blättern im gesetzestext: Folgende Frage: darf man frei
    ausgestrahlte Bilder im Fernsehen mit der
    TV-Karte capturen
    Private kopie (§ 53 UrhG, Schranken beachten!) und ins Internet
    stellen?
    Darf man weiter diese
    gecaptureden Bilder manipulieren (z.B. in
    Form von Buttons darstellen) und ins Netz
    stellen
    oder unterliegen sie auch den
    Copyrights.
    Die frage ist, inwieweit ein eigenständinges werk durch die bearbeitung entsteht. Handelt es sich um eine erkennbare bearbeitung: §3 UrhG, -> abhängiges nutzungsrecht vgl. §23UrhG (Nutzungsbeschränkungen beachten!). Bei lediglich freier anlehnung an das originalwerk: Freie nutzung (§ 24 UrhG) Hinweis: diese Netzseiten
    sind alle unkommerziell!
    Das UrhG regelt auch die vervielfältigung! Schon die vervielfältigung kann u.U. untersagt werden.
    BTW: Bist du dir sicher, dass du keine links auf downloads oder sonstige dinge hast, die auch nur entfernt nach geschäftlichem verkehr aussehen? Oder ist es so,
    dass alle Bilder, die im Fernsehen
    ausgestrahlt werden, copyrights
    unterliegen?
    Im prinzip ja. Schützt es wenn man "alle
    copyrights unterliegen Sender xyz"
    Nein. Es handelt sich eher um eine quellenangabe (z.b. § 63 UrhG), die bei berechtigter nutzung erforderlich ist. So eine passage ist keine lizenz urheberrechte zu verletzen. als
    Hinweis schreibt vor einer Abmahnklage?
    Abmahnung != Klage.
    Normalerweise kommt zuerst die abmahnung (=verwarnung), wenn das nicht hilft, dann kommt in eilfällen eine einstw. verf., dann als letztes Mittel die Klage.
    (Viele autoren raten auch, zuerst dem vermeintlichen verletzer einen hinweis auf das schutzrecht zukommen zu lassen. Dieser hinweis darf aber nicht als verwarnung aufgefaßt werden können.)

    Grüße Robert

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Ergänzend: Homepage = private Nutzung?

    Hallo

    Im diesem Zusammenhang habe ich eine ähnliche Frage:

    Ich besitze eine selbst gekaufte CD von Uli Stein mit Cartoons, die ich laut Aufschrift für private Zwecke nutzen kann.

    Ist eine nicht-kommerzielle Homepage eine private Nutzung in diesem Sinn?

    Danke
    Thomas

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re: Ergänzend: Homepage = private Nutzung?

      Privatnutzung bedeutet stilles Kämmerlein! Jede Nutzung, auch auf einer privaten Homepage, setzt die Genehmigung des Autoren voraus (welche Du nicht bekommen wirst!). Ausnahme, die nicht zutrifft, wäre, der Autor wäre seit 70 Jahren tot! Also Finger weg von einer Veröffentlichung, sonst gibt es mächtig Ärger (mit finanziellen Folgen!) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        *anmerk*

        Nur so als ergänzende anmerkung:

        Wieviele hits hat deine HP?
        Wieviele kopien werden also potentiell gemacht? Ist das noch private nutzung? (BTW: Früher ging man von maximal bis zu sieben zulässigen kopien für private nutzung aus)
        In diesem zusammenhang möchte ich noch auf die rechtlich ähnliche problematik bei mp3 dateien hinweisen. In einer c't ausgabe diesen jahres findet sich ein sehr guter artikel dazu (ich glaub es war in einer märz-ausgabe).
        Grüße Robert

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