Offene Rechnung, welche rechtlichen Schritte

Hallo zusammen,

Angenommen, eine Person gibt Nachhilfe.
Sie schreibe allen Eltern am Ende eines Monats eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung innerhalb von 7 Tagen.
Nun gibt es ein Elternpaar, bei dessen Sohn Ende 2003 die Nachhilfe eingestellt und eine Rechnung über 60 € geschrieben wurde.
Mittlerweile hat die Person zwei Mahnungen rausgeschickt, ohne Reaktion.
Nun möchte sie rechtliche Schritte einleiten, weiss aber nicht welche, wie und ob da Kosten auf sie zukommen.
Kann jemand sagen, was die Person jetzt tun sollte?

Gruss,
Andre

Mahnbescheid
Hi Andre,
soweit ich weiß, kann man bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sich das bei 60 € lohnt. Außerdem könnte man bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe beantragen.
Noch viel Erfolg!
Franz

Hallo Andre´,

zunächst wäre ein persönliches Gespäch oder ein Anruf bei den Eltern sinnvoll. Erbringt dieses keine Klärung, könnte die Person das sogenannte " gerichtliche Mahnverfahren " gegen den Auftraggeber ( die Eltern ) einleiten. Die Mahnbescheidsvordrucke gibt es in jeder gut sortierten Buchhandlung bzw. einem Schreibwarenfachgeschäft. Der Mahnbescheid muss korrekt ausgefüllt werden. Anleitung hierzu befindet sich auf der Rückseite des Vordrucks. Den Vordruck muss bei dem Amtsgericht des Wohnsitzes der Person abgegeben werden. Für weitere Fragen stehen die dortigen Angestellten zur Verfügung ( Rechtspfleger ). Das Mahnverfahren kostet Geld. Es ist ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Ich meine 12,50 €.
Wenn der Mahnbescheid den Auftraggebern zugestellt wird, haben diese die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen einen " Widerspruch " einzulegen. Geschieht dieses nicht, kann eine sogenannter " Vollstreckungsbescheid " bei dem gleichen Gericht beantragt werden. Der wird ebenfalls den Schuldner zugestellt. Wenn dagegen nicht innerhalb von 14 Tagen " Einspruch " eingelegt wird, ist die Forderung " rechtskräftig tituliert ". Die Person kann dann 30 Jahre lang gegen die Schuldner vollstrecken. Hierzu muss ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Dieses ist ebenfalls mit Kosten verbunden.
Wegen des " nur geringen " Betrags würde ich empfehlen: Eltern anrufen, Druck machen, eventuell mit Gericht und Anwalt drohen, Nachhilfe einstellen.
Viel Glück
Jürgen