Liebe Fachleute,
man hört immer wieder davon, dass in Amerika viel verklagt wird und dass deshalb Firmen alle möglichen Warnhinweise zu ihren Produkten auf die Verpackung oder Beschreibung drucken, um alle Eventualitäten auszuschließen.
Wie ist dies in Europa - speziell Deutschland, Österreich, Schweiz. Wird in diesen Ländern auch so viel verklagt? Und: könnte man z.B. mit folgender Klage „durchkommen“:
Ausgebrochener Zahn aufgrund eines Pflaumenkernrestes in weichen Schokopflaumen, wenn auf der Verpackung der Hinweis fehlt (wie bei anderen Produkten des öfteren gelesen)…trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Herstellung können in dem Produkt harte Kernteile…
Könnte man z.B. die Zahnarztrechnung einklagen?
Vielen Dank und Grüße
Irene
Hallo Irene,
zum Glück leben wir nicht in den USA, sondern in der BRD.
Dieses gilt insbesondere für die unterschiedlichen Rechtssysteme.
In den Vereinnigten Staaten kann mit jedem derartigen Fall klingende Münze gemacht werden. Hier nicht unbedingt.
Zum einen muss bewiesen werden, dass der abgebrochene Zahn von einen
nicht in die Schokolade gehörenden Kernrest verursacht worden ist, zum
anderen ist nach zuweisen, dass der Hersteller seinen Sorgfaltspflichten bei der Prduktion eiens solchen massenartikels nicht nachgekommen ist. Wenn die Zahnarztrechnung nur ein paar EURO ausmacht, rate ich: Finger weg, das kostet nur Geld und Nervereien!
Wenn Du allerdings Zahnschmerzen hattest und eine längere behandlung notwendig war,würde ich empfehlen, eine Anwältin, einen Anwalt auf zu suchen. Die Chancen, ein Verschulden des Herstellers beweisen bzw. nachweisen zu können, sind allerdings nicht sehr groß. Viel Glück ! Gruß Jürgen
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Liebe Fachleute,
man hört immer wieder davon, dass in Amerika viel verklagt
wird und dass deshalb Firmen alle möglichen Warnhinweise zu
ihren Produkten auf die Verpackung oder Beschreibung drucken,
um alle Eventualitäten auszuschließen.
Wie ist dies in Europa - speziell Deutschland, Österreich,
Schweiz. Wird in diesen Ländern auch so viel verklagt?
ja, aber ob man gewinnt …
Ein grosser Unterschied sind die ‚Geldstrafen‘.
Bei Schäden durch Produkte bezahlt der HErsteller in D und USA
a) Schmerzensgeld/Schadensersatz
und in den USA
b)Geldstrafe, die bewirken soll, das der Hersteller sowas in Zukunft verhindert. Diese Strafe wird sowohl an der Schwere des Schadens als auch an der Grösse des Unternehmens orientiert. Daher ist der verbrühte Schoss durch McDoof-Kaffee mehr Wert als der vom TanteEmma-Laden um die Ecke.
Kurze Anmerkung dazu:smiley:ies könnte man nachsorgenden Verbraucherschutz nennen bzw. Verbraucherschutz per Damokles-Schwert. In D sind eine ganze Menge entsprechender Klagen durch die Genehmigungsverfahren blockiert, d.h. wnn das Unternehmen eine gültige Genehmigung hat und sich innerhalb dieser bewegt, ist es von Schadensersatzklagen im Bereich der Genehmigung weitgehend sicher. Wasw gesamtgesellschaftlich besser ist, kann ich nicht beurteilen.
Tschuess Marco.
Hallo Marco!
ja, aber ob man gewinnt …
Ja, genau das war auch mein Gedanke.
Vielen Dank für die interessante Antwort!
Grüße
Irene
Hallo Jürgen
Zum einen muss bewiesen werden, dass der abgebrochene Zahn von
einen
nicht in die Schokolade gehörenden Kernrest verursacht worden
ist,
Genau das habe ich mir als äußerst schwierig vorgestellt.
zum
anderen ist nach zuweisen, dass der Hersteller seinen
Sorgfaltspflichten bei der Prduktion eiens solchen
massenartikels nicht nachgekommen ist.
Nächste Schwierigkeit.
Wenn die
Zahnarztrechnung nur ein paar EURO ausmacht, rate ich: Finger
weg, das kostet nur Geld und Nervereien!
Wenn Du allerdings Zahnschmerzen hattest und eine längere
behandlung notwendig war,würde ich empfehlen, eine Anwältin,
einen Anwalt auf zu suchen. Die Chancen, ein Verschulden des
Herstellers beweisen bzw. nachweisen zu können, sind
allerdings nicht sehr groß. Viel Glück ! Gruß Jürgen
Mir ist zum Glück nichts passiert! Obwohl ich einen ganz schönen Schrecken bekommen habe, als ich es plötzlich krachen hörte.
Ich überlegte dann - was wäre wenn - und so kam es zu meiner Frage, aber ich muss gestehen, ich hätte eh nicht die Nerven dazu so etwas durchzuziehen.
Ich stelle mir das so vor (wie man halt aus Romanen oder Filmen das so kennt) - in USA verdienen die Anwälte ja bei Schadensersatzzahlungen mit und die werden sich dann bemühen, das zu beweisen.
Vielen Dank!
Grüße
Irene
Hallo,
hier kommt evtl. eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz in Betracht. Zum Glück ist dies in D nicht so extrem wie in den USA, die diesbezüglich ein komplett anderes Rechtssystem hat, da durch die hohen Schadenersatzforderungen im Zivilrecht gleichzeitig strafrechtliche Sanktionen bewirkt werden sollen.
Damit die Klagen der vermeintlich Betroffenen nicht ins unermessliche steigen hat der Gesetzgeber die Beweislast dem Anspruchsteller aufgebürdet und bei Sachschäden einen Selbstbehalt von 500,-- Euro vorgesehen (oder waren es 500 DM ?).
By the way: Die meisten dieser Berichte aus den USA sind Legende. Den Fall mit dem Hamster inder Mikrowelle hat es nie gegeben.
Gruß
Matthias
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