Rechtliche Voraussetzungen für Organspracheberatun

Hallo zusammen,

wer kann mir bitte sagen, welche Voraussetzungen jemand im rechtlichen Sinne erfüllen muß, um offiziell Organsprache-Beratungen durchzuführen, die lediglich die betreffende Person aufgrund der körperlichen Symptome darauf hinweist, was das Organ mit seinen Symptomen sagen will. Es handelt sich also um keine psychotherapeutische Maßnahme. Wird hier eine bestimmte Ausbildung benötigt?
Das gleiche interessiert mich für Bachblüten-Beratungen.

Muß man dann ein Gewerbe anmelden oder gilt das als freiberuflich?

Vielen Dank schon einmal vorab.

Grüße
Elke

es reicht!
hallo,

dreifachpostings sind hier nicht erwünscht.

zum thema: deine idee finde ich herrlich. es werden sich sicher eine menge dummer und verzweifelter, kranker menschen finden, die bereit sind jeden preis für einen versprochenen strohhalm zu zahlen, auch wenn es noch so ein schwachsinn ist. wenn du die lizenzen für ein gewerbe (ich kenne mich beim recht in .de nicht aus) nicht bekommst, dann schreib doch einfach ein buch, verpaß ihm einen rosa-violetten einband und verdiene dich krumm. alternativ auch talkshows „ich spreche mit organen“. jeder schwachsinn läßt sich verkaufen. du weißt nur nicht wie! daß das ausnutzen von kranken menschen und das vortäuschen medizinischer hilfe unter dem deckmantal „heiler“ legal ist, daran kann ich leider auch nichts ändern, so gern ich das täte.

datafox

Hallo Elke,
ich hoffe, daß das ganz verboten ist. :wink: Leider glaube ich das nicht.
Eine Beratung im medizinischen Bereich ohne medizinische Ausbildung halte ich persönlich für versuchte Körperverletzung. Ich wäre dafür bereits den Versuch zu bestrafen.
Erläuterung:
Wenn jemand aus Unkenntnis einen anderen falsch berätst, kann derjenige gesundheitliche Schäden davontragen. Oft sogar dauerhaft. So etwas ist in meinen Augen Körperverletzung!
Wenn der Berater dann für Unfug auch noch Geld nimmt ist das Betrug.
Mit solchen Fragen solltest du das Eso-Brett besser nicht verlassen.
cu Rainer