Arbeitslosengeld, Ausbildung und Umzug

Hallo, ich habe folgende Frage: Angenommen, eine Person ist nach ihrem Zivildienst arbeitslos, bekommt Arbeitslosengeld. Gestern hat sie ein Brief vom Arbeitsamt bekommen, mit 3 Stellenangeboten (keine Zeitarbeit).

Alle 3 Arbeitsstellen befinden sich im Westen, die Person wohnt z.Z im Osten (Dresden), zusammen mit ihren Eltern. Sie kann keine der Arbeitsstellen annehmen, da sie vor hat sich im Herbst um einen Ausbildungsplatz zu bewerben (TU Dresden). Deshalb kann sie natürlich nicht fur 5-6 Monate nach Westen umziehen (ein Auto hat sie noch nicht) um später wieder eine neue Wohnung in Dresden zu suchen. Es kommt noch hinzu, dass ihre Eltern dann ebenfalls eine neue Wohnung brauchen, fur 2 Personen ist die jetzige Wohnung zu groß und zu teuer, da sie z.Z auf Arbeitslosenhilfe angewiesen sind.

Der Umzug wäre also sehr problematisch fur die Person und ihre Eltern (und wegen Studium auch ziemlich ungünstig).

Dem Arbeitsamt kann leider unmöglich nachgewiesen werden, dass der Betreffende im Herbst studieren will, weil die Bewerbungen erst ab Juni-Juli angenommen werden. (oder gibt es doch einen Weg?)

Kann mir bitte jemand sagen, ob die Person jetzt ein Recht hat die Stellenangebote abzulehnen, ohne auf Arbeitslosengeld verzichten zu müssen? Das einzige was mir gerade einfällt ist natürlich, dass sie zum Arbeitsamt geht und ihre Situation schildert, aber ich habe keine Ahnung ob das was bringt, deshalb wäre ich für jeden Tipp sehr dankbar!

Hallo

Wieso um alles in der Welt ist der Umzug dieser Person problematisch für ihre Eltern?

Davon ab halte ich es nicht im Geringsten für ehrenrührig, wenn sie bei den Bewerbungsgesprächen mit offenen Karten spielt. Jeder AG kann für sich dann entscheiden, was er macht, wenn sie ihm beim Vorstellungsgespräch offen und ehrlich mitteilt, wie erfreut sie darüber ist, die fünf Monate bis zur Aufnahme ihre Studiums bei ihnen überbrücken zu dürfen.

Gruß,
LeoLo

Ja, klar, aber es kann trotzdem sein, dass das kein Problem ist.
Bei der Person geht es darum, dass sie noch keine Ausbildung hat, sie möchte zuerst studieren. Und wenn sie jetzt fest angestellt wird, wie kann sie dann ihr Studium anfangen, muss sie selbst kündigen? Oder gibt es dafür eine bestimmte Regelung? Kann das Arbeitsamt sie überhaupt zwingen ‚Festarbeit‘ anzunehmen, wenn sie nachweisen kann, dass sie ab Oktober studieren will?

Und was den Umzug angeht, ich habe es so verstanden, dass, wenn sie wegzieht, müssenn ihre Eltern ihren Anteil der Miete selbst zahlen und das ist nicht ganz unproblematisch, da sie zur Zeit Arbeitslosenhilfe bekommen.

Hallo,

bevor dem BA mitgeteilt wird, dass die Person demnächst studieren möchte, sollte sie auch die Zusage für einen Studienplatz vorliegen haben.

Die Stellenangebote dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Ich empfehle, die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter der BA anzurufen oder zu kontaktieren, um dort die zukünftigen Pläne zu erläutern. Wer nach den sich ständig ändernden Voraussetzungen für die Bewilligung von Alg keinen Grund für eine Ablehnung eines ihm angebotenen Arbeitsplatzes/einer Stelle hat, erhält eine sogenannte Sperrzeit ( höchstens 12 Wochen ). Dann droht das sofortige Abrutschen in den Sozialhilfebezug. Die Agenturen haben aus Nürnberg entsprechnde Anweisungen erhalten, in diesen Fällen rigoros vorzugehen. Ab 2005 werden die sogenannten Zumutbarkeitskriterien erneut verschärft. Also Vorsicht! Viel Erfolg Jürgen

Hallo

Ja, klar, aber es kann trotzdem sein, das das kein Problem
ist.

Das was kein Problem ist?

Bei mir geht es darum, dass sie noch keine Ausbildung hat,
sie möchte zuerst studieren. Und wenn sie jetzt fest
angestellt wird, wie kann sie dann ihr Studium anfangen,
muss sie selbst kündigen? Oder gibt es dafür eine bestimmte
Regelung? Kann ihr Arbeitsamt sie überhaupt zwingen ‚Festarbeit‘
anzunehmen, wenn sie nachweisen kann, dass sie ab Oktober
studieren will?

Das Problem ist doch folgendes: Die Person bezieht ALG. Das heißt, sie behauptet, daß sie ohne ihr Verschulden arbeitslos ist und
einen Job sucht. Du argumentierst hier aber eindeutig in die Richtung, daß sie gar nicht arbeiten will, weil dies ihren Studienplänen entgegensteht. Will sie aber eigentlich gar keinen Job, dann hat sie auch keinen Anspruch auf ALG. Bezieht sie es trotzdem, handelt es sich um eine Straftat namens „Sozialbetrug“.

Und was den Umzug angeht, ich habe es so verstanden, dass,
wenn sie wegzieht, müssen ihre Eltern ihren Anteil der Miete
selbst zahlen und das ist nicht ganz unproblematisch, da sie
zur Zeil Arbeitslosenhilfe bekommen.

Irgendwie verstehe ich nicht, warum es der Person und ihrer Familie finanziell schlechter geht, wenn sie statt ALG (und so hoch schätze ich mal, ist das nicht) einen Job hat, in dem sie voll verdient. Sie muß sich in der Stadt, wo sie hinzieht ja keine Suite nehmen, wenn sie nicht will. Aber ich bin kein Crack im Bezug Sozialhilfe. Vielleicht erklärst Du mir das mal.

Gruß,
LeoLo