hallo.
kann mir jemand sagen, welche rechtlichen folgen das betreten eines militärischen sperrgebiets (also manövergebiete, bombenaburfplätze, usw.) haben kann? handelt es sich dabei um eine ordungswidrigkeit oder schon eine straftat? und wie hoch ist die entsprechende strafe bzw. das bußgeld oder wasauchimmer?
vielen dank, malte.
Hi,
eine ordungswidrigkeit oder schon eine straftat? und wie hoch
ist die entsprechende strafe bzw. das bußgeld oder
wasauchimmer?
das ist eine Ordnungswidrigkeit:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/owig_1968/__…
Gruß,
Christian
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
das ist eine Ordnungswidrigkeit:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/owig_1968/__…
Und weißt Du auch, in welchem Bereich sich die Geldbuße bewegt?
malte.
Mut mußt du ja haben.
Bombenabwurfgebiet???
Glaub ja nicht das die größte Gefahr von oben kommt!
Gruß grüne
Hallo.
Ich hatte und habe nicht vor, in solchen Gegenden herumzutollen. Die gesamte Fragestellung (also inklusive der Frage im Militärhist.-Forum) ergab sich gerstern in der Runde mit ein paar Freunden. Da gabs ne Geschichte, daß ein kumpel als er sechzehn war durhch nen acker gerannt ist und plötzlich in nem sperrgebiet gelandet war…so kamen wir dann drauf.
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Hallo,
Und weißt Du auch, in welchem Bereich sich die Geldbuße
bewegt?
steht in § 17 OWiG: Die Geldbuße [die Geldbuße allgemein, nicht die für den genannten Fall] beträgt mindestens 5 Euro und wenn durch das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 1.000 Euro. Da im Gesetz für den 114 nichts anderes bestimmt ist: Max. 1000 Euro. Etwaige Straftatbestände aus dem Bereich Hochverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit mal außen vorgelassen *g*
Gruß,
Christian