Hallo Allerseits,
Ich möchte gerne wissen ob man mit einem Moped (Roller), Höchstgeschwindigkeit eingetragen 50 km/h, auf der Schnellstraße (Kraftfahrtstraße) fahren darf.
Gruß Tim
Nein,
die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muss bei mindestens 60 km/h liegen, damit ein Kfz auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen fahren darf.
Gruß
Thomas
Eine Antwort findest Du im Internet unter STVO-Kraftfahrstrasse!
§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstrasse
(1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein
Also mit kleinem Nummernschild - Roller bis 50Km/h - NEIN !
Gruß Jürgen
Also mit kleinem Nummernschild - Roller bis 50Km/h - NEIN !
Hallo noch mal,
Wie sieht es dann mit Moped´s aus die zwar ein Versicherungskennzeichen haben aber bauartbedingt 60 km/h fahren?(z.B. Simson Moped´s)
Ist dieses Fahrverbot auf Schnellstraßen mit dem Kennzeichen verbunden?
Die Geschwindigkeitsangabe und die Bauartbestimmungen stehen in dem KFZ Papier. Also ein frisiertes Moped das unerlaubt 100Km/h fährt ist zwar schnell genug für die Autobahn - aber dennoch verboten! Das Versicherungskennzeichen (kleines Nummernschild) ist meines Wissens nach nur für KFZ bis max 50Km/h zugelassen - Also heißt das eindeutig „NEIN“ zur Autobahn oder Kraftfahrstrasse - auch wenn es schneller fahren könnte!
Vielleicht weiß jemand mehr als ich?
Gruß Jürgen
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Hallo,
Wie sieht es dann mit Moped´s aus die zwar ein
Versicherungskennzeichen haben aber bauartbedingt 60 km/h
fahren?(z.B. Simson Moped´s)
Bauartbedingt = Das was in den Papieren steht, nicht was die Möhre wirklich läuft.
Ist dieses Fahrverbot auf Schnellstraßen mit dem Kennzeichen
verbunden?
Ja. Es gibt kein Fahrzeug mit VErsicherungskennzeichen, das auf die KfStr oder BAB darf, auch die 25km/h / 50km/h Kleinfahrzeuge.
gruß
dennis
Nein
Hallo,
es gibt da so eine Sonderregelung mit den Mopeds aus der ehemaligen DDR.Sie dürfen, trotz des kleinen Nummerschildes, 60 Km/H fahren und dies steht auch im Fahrzeugschein. Aber sie dürfen nicht auf die Autobahn/Kraftfahrstraße, da man dafür die Geschwindigkeit von 60 Km/H überschreiben musss. Sprich mindestens 61 Km/H muss im Fahrzeugschein stehen. Also sind wir Quasi beim gleichem Ergebnis, nur ein anderer Weg - du darfst nicht auf der Kraftfahrtstraße fahren.
mfg