Angenommen, ein Arbeitgeber möchte, daß Namenszusatzbezeichnungen außer dem „Dr.“ auf Briefköpfen und Visitenkarten nicht mehr gedruckt werden. Soweit ich informiert bin, muß man zwischen Titeln, akademischen Graden und Berufsbezeichnungen unterscheiden. Bei einigen hat man das Recht diese zu führen. Was bedeutet dieses Recht. Darf der Arbeitgeber beim Recht zum Führen gegen den Willen des „Eigentümers“ verlangen, daß dessen Namenszusatz nicht gedruckt wird oder stellt dies ein Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte dar? Es gibt den Prof., den Dr., Dipl.-Ing., Rechtsanwalt, Assessor, Pfarrer, Bürgermeister … funeral manager. Wie sind diese Begriffe juristisch bzgl. der Eigentumsrechte zu strukturieren. Welche beinhalten das Recht zum Führen? Bei welchen kann der Eigentümer die Anrede mit diesen erwarten? Wo sind sie als Namenszusatz in der Schriftform entsprechend dem Willen des Eigentümers anzuwenden und wo handelt es sich um rechtlose Luftblasen? Gibt es Rechtsbezüge?
Danke für die Bemühungen im Vorraus
Martin Freibad
