Inhalte von Führungszeugnis & Co

Hallo,

Nehmen wir an, ein Mann wurde - vor vielen Jahren - mal wegen Strafvereitelung verurteilt. Er soll damals so um die 2000 DM Strafe bezahlt haben, also Geldstrafe. Jetzt haben wir diskutiert, wie lange ihm so etwas „nachgetragen“ wird, z.B. in einem Führungszeugnis oder so.
Ich bin der Meinung, dass solche Sachen ja irgendwann mal gelöscht werden (müssen?). Kann mir jemand sagen, wie sich die Sache verhält?
Und wie ist es bei Delikten wie Fahrerflucht (Verurteilung auch hier nur zu Geldstrafe, kein FS-Entzug)? Wie lange bleiben ihm diese Einträge erhalten?

Vielen Dank
Katrin

Hallo Karin!

Guckst Du hier:

http://www.bundeszentralregister.de/
http://www.bundeszentralregister.de/allgemein/sitema…
http://www.bundeszentralregister.de/bzr/faq.htm .

Gruß, Hartmann.