Schmerzensgeld bei nächtlicher Ruhestörung?

Hallo Experten,

ich hab da mal eine Frage bei der ihr mir bestimmt weiterhelfen könnt.

Nehmen wir an, eine Person wohnt in einem normalen Mietshaus mit 5 anderen Mietparteien in Berlin. Nun gibt es im Haus eine Mieterin die ein Problem mit einem anderen Mieter hat. Sie fühlt sich durch einen Lüfter in seinem Bad gestört.
Nun hat sie die Angewohnheit ihren Unmut über den anderen Mieter durch lautstarkes Brüllen im Treppenhaus zum Ausdruck zu bringen. Dies hat natürlich den Effekt, dass die Frau der Person und ihre 2 Kinder aus dem Schlaf gerissen werden und den Tobsuchtsanfällen dieser Frau lauschen dürfen. Die Kinder (6 und 10) sind dadurch so verstört, dass sie danach kaum noch einschlafen können.

Zu dieser Vorstellung kommt es mindestens 1x in der Woche, meist in der Zeit von 23:30 Uhr bis 04:00 Uhr. Letzte Woche eskalierte die Situation. Da versuchte die Person die tobende Frau zu beruhigen und hab sie gebeten doch in ihre Wohnung zu gehen und sich ruhig zu verhalten da sie schlafen wollten. Daraufhin griff sie wie von sinnen an und fügte mehrere Kratzwunden zu, die sich die Person am nächsten morgen von einem Arzt habe hat bestätigen lassen. Als nächstes betrat ihr 19jähriger Sohn das Treppenhaus, bedrohte die Betroffene mit einer Pistole (Schreckschuss wie sich später rausstellte) und schrie sie mit seinem russischen Dialekt an „Isch knall disch ab“.
Daraufhin rief die Person die Polizei und erstatte Anzeige gegen die beiden. Die Hausverwaltung wurde auch darüber informiert.

Jetzt meine Frage(n):

Hat die Person eine Möglichkeit von den beiden Schmerzensgeld zu bekommen für die Bedrohung mit der Waffe, den Verletzungen und vor allem für den regelmäßig geraubten Nachtschlaf?

Ich weiss, dass man hier in Deutschland dadurch nicht zum Millionär wird aber die Person muss früh aufstehen und ist einfach nicht mehr fit wenn sie nachts aus dem Bett gebrüllt wird. Ihre Kinder trauen sich nicht mehr durchs Treppenhaus zu laufen und sie muss seit der Sache mit der Waffe ihre Tochter jeden Tag zur Schule bringen und abholen weil sie Angst hat.

Sorry ist ein bisschen länger geworden.

Danke für eure Tipps

Zur Schreckschuß

bedrohte mich mit einer Pistole
(Schreckschuss wie sich später rausstellte)

hi,

das ist irrelevant. selbst wenn dir einer eine banane in den rücken hält und sagt „ich knall dich ab“ ist dieselbe bedrohung. afaik sogar gefängnis, dann bist du den jedenfalls los (experten fragen).

gruß
datafox

schrie sie
mit seinem russischen Dialekt an „ Isch knall disch ab“.
Daraufhin rief sie die Polizei und erstatte Anzeige gegen die
beiden.

Alles Privatklagedelikte wie Bedrohung §241StGB, aber diese Schreckschusswaffe verlangt den kleinen Waffenschein, der dürfte fehlen und damit ein Verstoß gegen das BWaffG. Da wird es für die Brüder eng.
Zur Körperverletzung reicht Unwohlsein zu verursachen
damit Schmerzensgeld fällig.

Hallo,

das ist irrelevant. selbst wenn dir einer eine banane in den
rücken hält und sagt „ich knall dich ab“ ist dieselbe
bedrohung. afaik sogar gefängnis, dann bist du den jedenfalls
los (experten fragen).

Wg. einer 0815 Bedrohung landet keiner, der unvorbelastet ist, im Knast. Mit der Verwendung einer Schußwaffe (egal ob Schreckschuß oder scharf) gewinnt das ganze aber eine völlig andere Qualität. Da würde ich mal annehmen, daß mind. eine Bewährungsstrafe drin ist.

Gruss
Enno

Schreckschuss / Waffenschein

Schreckschusswaffe verlangt den kleinen Waffenschein der
dürfte fehlen und damit ein Verstoß gegen das BWaffG.

Hmm, leider hat er den gehabt, (warum oder weshalb auch immer) aber die Polizei hat diesen Schein zusammen mit der Pistole gleich in der Nacht sichergestellt.

Macht das einen Unterschied ob der diesen Schein hatte oder nicht? Ich denke mal gerade wenn man im Besitz von einem (kleinen) Waffenschein ist, sollte man wissen damit umzugehen?

Alles privatklagedelikte wie Bedrohung §241StGB , aber diese
Schreckschusswaffe verlangt den kleinen Waffenschein der
dürfte fehlen und damit ein Verstoss gegen das BWaffG. Da wird
es für die brüder eng.

Hmm, leider hat er den gehabt, (warum oder weshalb auch immer)
aber die Polizei hat diesen Schein zusammen mit der Pistole
gleich in der Nacht sichergestellt.
Macht das einen unterschein ob der diesen Schein hatte oder
nicht?

Leider ja

Der Schein ist aber weg er hat eine Straftat begangen

Nötigung ist noch so eine Frage dabei?
Johannes

Ich denke mal gerade wenn man im besitz von einem

(kleinen)Waffenschein ist, sollte man wissen damit umzugehen?

Macht das einen unterschein ob der diesen Schein hatte oder
nicht? Ich denke mal gerade wenn man im besitz von einem
(kleinen)Waffenschein ist, sollte man wissen damit umzugehen?

Nein, für den kleinen Waffenschein sind keine solchen Kenntnisse erforderlich. Das Ding kostet hohe Gebühren und angeblich wird geprüft ob man straffällig war, Alkohol- oder Drogenabhängig ist etc.

Hätte der Typ allerdings nicht mal den kleinen Waffenschein besessen hätte er sich strafbar gemacht, denn das Gesetz sagt eindeutig:

Wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben (führen) will , bedarf einer behördlichen Erlaubnis - Kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).

Ich kann nur hoffen, dass dem Typen die Eignung und somit die Voraussetzung für den kleinen Waffenschein aberkannt werden und er darüber hinaus strafrechtlich belangt wird.

Gruß

Matthias

Vielen Dank für eure Tipps
Vielen dank erst mal für die rege Beteiligung an dieser Diskussion. Für alle die es interessiert hier jetzt mal der aktuelle Stand:
Die Hausverwaltung tut garnix. Also fast garnix, sie schreibt ihr lediglich einen Brief und sie bekommt quasi ein „DuDu“!! Begründung der Hausverwaltung: Die Anwältin von der Mitmieterin hat geschrieben: da ich halb nackt auf sie zugerannt kam musste sie sich bedroht fühlen und das rechtfertig ihren Angriff auf mich. Dagegen kommt die Hausverwaltung angeblich vor Gericht nicht an. Klasse!!
Ich war nun gestern auch beim Anwalt und der hat mir geraten aus dem Haus auszuziehen. Er meinte das würde sehr schwer werden diese Frau loszuwerden und dazu müsste man die Verwaltung verklagen und dann hat man selbst hinterher schlechte Karten.
Schmerzensgeld ist nicht drin, da sich die nächtlichen Ruhestörungen durch ihr Brüllen ja nicht gegen uns richtet sondern gegen einen anderen Mitmieter im Haus und wären da nur zufällig in Mitleidenschaft gezogen.
Zu der Geschichte mit der Pistole meinten beide, Hausverwaltung und Anwalt : Da kümmert sich die Polizei schon drum und da wird der Typ schon eine drüber kriegen.

Mein Vertrauen in die deutsche Justiz ist auf jeden Fall zu tiefst erschüttert. Ich kann jetzt die Leute gut verstehen die in solchen Situationen zur Selbstjustiz gegriffen haben.
Ronny