Hallo Zusammen,
nehmen wir an, man hat ein Gerät gekauft und ist zu Hause zur Überlegung gekommen, das es mir nicht zusagt.
Nun innerhalb von 48 Stunden möchte man es zurückgeben. Aber der Laden sagt nein, wir nehmen es nicht mehr zurück, da es ohne Verpackung ist und es ausserdem gesetzlich geregelt ist, das ich ja über 18 sei und wisse was ich kaufe.
Hier nun meine Frage: Gibt es ein Recht für den Verbraucher das er ein Gerät zurück geben darf innerhalb einer Frist (1 Woche) und das ganze auch ohne Verpackung?
Und wenn ja, gibt es eine Quelle wo ich dazu etwas finden kann?
Und wenn ja, gibt es eine Quelle wo so
Hallo Zusammen,
Hallo Minimie,
nehmen wir an, man hat ein Gerät gekauft und ist zu Hause zur
Überlegung gekommen, das es mir nicht zusagt.
Nun innerhalb von 48 Stunden möchte man es zurückgeben. Aber
der Laden sagt nein, wir nehmen es nicht mehr zurück, da es
ohne Verpackung ist und es ausserdem gesetzlich geregelt ist,
das ich ja über 18 sei und wisse was ich kaufe.
ich glaube wichtig wäre erstmal zu wissen, ob du das ding mit verpackung gekauft hast.
katja
Hier nun meine Frage: Gibt es ein Recht für den Verbraucher
das er ein Gerät zurück geben darf innerhalb einer Frist (1
Woche) und das ganze auch ohne Verpackung?
Wenn es sich nicht um einen Kauf nach Fernabsatzgesetz handelt (z.B. Internet-Versandhandel), dann definitiv nein!
So ein Recht gibt es nicht und gab es noch nie. Wenn ein Händler das Gerät mit Verpackung zurücknimmt, ist selbst das reine Kulanz.
Ciao
Kaj
Ja ich habe das Gerät gekauft in einer Verpackung, musste diese aber halt aufreissen damit ich das Gerät ausprobieren kann. Als ich das ausprobiert habe, ist mir aufgefallen das das Gerät total schei.e ist. Also bin ich sofort am nächsten Tag hin und wollte das Geld zurück. Es ging, um so einen elektrischen Terminplaner für 30 Euro.
Da ich die Verpackung aufgerissen habe, die war total eingeschweisst habe ich sie weggeschmissen und abends gleich den Müll weggebracht und am nächsten morgen kam schon die Müllabfuhr. Aber wenn ich die Verpackung auch gehabt hätte, die wäre sowieso nicht mehr zu gegangen ausser ich hätte sie an allen Seiten mit einem Tacker zusammengetackert.
Gibt es da keinen Schutz für den Verbraucher? Ansonsten ist man ja nur angeschissen bei solchen Käufen?
Hi
Gibt es da keinen Schutz für den Verbraucher?
Das Gerät war doch in Ordnung, oder? Es funktionierte und hatte sonst keinen Mangel, wenn ich Dich richtig verstanden habe?
Das einzige „Problem“ damit war, daß Du nach dem Kauf festgestellt hast, daß es für Deine Zecke nicht geeignet ist bzw. daß es Dir doch nicht zusagt.
Also da finde ich es schon ziemlich kulant von Händler, daß er es mit der Originalverpackung zurück genommen hätte. Wie Kaj schon geschrieben hat: Es gibt kein Umtauschrecht bei im Laden gekaufte Ware.
Ansonsten ist
man ja nur angeschissen bei solchen Käufen?
Also bevor ich mir so ein Teil kaufe, teste ich es erstmal im Laden. Auch wenn es sich nur um 30 EUR handelt.
Verkauf das Teil einfach bei Ebay und nimms - als sogar noch relativ kostengünstige - Lehre fürs Leben: Man sollte nie etwas technisches kaufen ohne es sich vorher wenigstens kurz angesehen und probiert zu haben
)
Gruß
Edith
Ja ich habe das Gerät gekauft in einer Verpackung, musste
diese aber halt aufreissen damit ich das Gerät ausprobieren
kann. Als ich das ausprobiert habe, ist mir aufgefallen das
das Gerät total schei.e ist. Also bin ich sofort am nächsten
Tag hin und wollte das Geld zurück. Es ging, um so einen
elektrischen Terminplaner für 30 Euro.
Hier kannst du evtl. ansetzten.
Wurden beim Kauf (vom Verkäufer, über die Werbung oder auf der
Verpackung) Eigenschaften versprochen die das Gerät nicht besitzt?
Wenn ja, kannst Du es ohne Begründung und Verpackung zurückgeben.