Hallo, bräuchte dringend eine Auskunft: Eine Halbtagsstelle war als Elternzeitvertretung inseriert + vorbesprochen, jetzt kommt der Arbeitsvertrag (öffentl. Dienst/BAT)+ es ist dort ein anderer „sachlicher Grund“ als Fristende genannt (nämlich "Umsetzung von Hartz IV)und nur als längster Zeitpunkt das Ende der Elternzeit (ohne dass die Elternzeit überhaupt im Vertrag erwähnt wird…auf Nachfrage war zu hören, eine andere Person „sitze auf dieser Stelle“).
Begründung: Nur so sei später eine Verlängerung oder überhaupt Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber möglich. Die einzige andere Vertragsvariante sei eine 2-Jahre-Befristung nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (geht dann nicht zeitlich länger), die aber mit sich bringe, dass „der Arbeitnehmer danach IN JEDEM FALL gehen müsse, beim gleichen Arbeitgeber nicht weiter- oder neu-angestellt werden kann“…auch könne man innerhalb der 2-Jahresfrist nicht kündigen.
Stimmt das so??
Kann überzähliges Personal nach Umsetzung der o.g.politischen Entscheidung nicht sowieso, in beiden Vertragsvarianten, zum „plötzlichen“ Beschäftigungsende/Kündigung führen?
Sitzt man nicht bei der ersten Variante auf einem Pulverfass, d.h. weiß dann ja gar nicht, wann das Ende sein kann, könnte ja evtl. sehr bald sein?
Welcher Vertrag (TBG oder BAT wäre der „arbeitnehmerfreundlichere…“?)
Ist es überhaupt korrekt, die Stelle als Elternzeitvertretung „zu vekaufen“, wenn sie es gar nicht ist? Ist bei 2 Jahre Befristung ein halbes Jahr Probezeit üblich oder überdimensioniert? Gibt es auch bei Teilzeitbefristungsgesetz-Verträgen diese halbjährige Probezeit?
Für schnelle Antworten wäre ich dankbar/eilt…