Befristeter Arbeitsvertrag - meine Rechte?

Hallo, bräuchte dringend eine Auskunft: Eine Halbtagsstelle war als Elternzeitvertretung inseriert + vorbesprochen, jetzt kommt der Arbeitsvertrag (öffentl. Dienst/BAT)+ es ist dort ein anderer „sachlicher Grund“ als Fristende genannt (nämlich "Umsetzung von Hartz IV)und nur als längster Zeitpunkt das Ende der Elternzeit (ohne dass die Elternzeit überhaupt im Vertrag erwähnt wird…auf Nachfrage war zu hören, eine andere Person „sitze auf dieser Stelle“).
Begründung: Nur so sei später eine Verlängerung oder überhaupt Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber möglich. Die einzige andere Vertragsvariante sei eine 2-Jahre-Befristung nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (geht dann nicht zeitlich länger), die aber mit sich bringe, dass „der Arbeitnehmer danach IN JEDEM FALL gehen müsse, beim gleichen Arbeitgeber nicht weiter- oder neu-angestellt werden kann“…auch könne man innerhalb der 2-Jahresfrist nicht kündigen.
Stimmt das so??
Kann überzähliges Personal nach Umsetzung der o.g.politischen Entscheidung nicht sowieso, in beiden Vertragsvarianten, zum „plötzlichen“ Beschäftigungsende/Kündigung führen?

Sitzt man nicht bei der ersten Variante auf einem Pulverfass, d.h. weiß dann ja gar nicht, wann das Ende sein kann, könnte ja evtl. sehr bald sein?
Welcher Vertrag (TBG oder BAT wäre der „arbeitnehmerfreundlichere…“?)

Ist es überhaupt korrekt, die Stelle als Elternzeitvertretung „zu vekaufen“, wenn sie es gar nicht ist? Ist bei 2 Jahre Befristung ein halbes Jahr Probezeit üblich oder überdimensioniert? Gibt es auch bei Teilzeitbefristungsgesetz-Verträgen diese halbjährige Probezeit?
Für schnelle Antworten wäre ich dankbar/eilt…

Hallo

Hallo, bräuchte dringend eine Auskunft: Eine Halbtagsstelle
war als Elternzeitvertretung inseriert + vorbesprochen, jetzt
kommt der Arbeitsvertrag (öffentl. Dienst/BAT)+ es ist dort
ein anderer „sachlicher Grund“ als Fristende genannt (nämlich
"Umsetzung von Hartz IV)und nur als längster Zeitpunkt das
Ende der Elternzeit (ohne dass die Elternzeit überhaupt im
Vertrag erwähnt wird…auf Nachfrage war zu hören, eine andere
Person „sitze auf dieser Stelle“).

So ganz versteh ich nicht, was jetzt nicht eingehalten wird. Man bespricht eine Elternzeitvertretung und gibt Dir einen befristeten AV mit eigentlich dem besprochenen Befristungsende.

Begründung: Nur so sei später eine Verlängerung oder überhaupt
Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber möglich.

Kann man nichts zu sagen. Wenn’s doch stimmt?

Die einzige
andere Vertragsvariante sei eine 2-Jahre-Befristung nach dem
Teilzeitbefristungsgesetz (geht dann nicht zeitlich länger),
die aber mit sich bringe, dass „der Arbeitnehmer danach IN
JEDEM FALL gehen müsse, beim gleichen Arbeitgeber nicht
weiter- oder neu-angestellt werden kann“…auch könne man
innerhalb der 2-Jahresfrist nicht kündigen.
Stimmt das so??

Naja, eigentlich nicht. Eine Weiterbeschäftigung ist unbefristet immer möglich. Lediglich eine reine Zeitbefristung ohne Sachgrund wäre hier nicht mehr möglich. Kündbar wäre der AV vor Fristende übrigens schon. Genauso, wie Dein jetz vorliegender AV Deinen Angaben zufolge vor Fristende kündbar ist.

Kann überzähliges Personal nach Umsetzung der o.g.politischen
Entscheidung nicht sowieso, in beiden Vertragsvarianten, zum
„plötzlichen“ Beschäftigungsende/Kündigung führen?

Ich verstehe diese Frage nicht. Überzähliges Personal hat eigentlich immer schon zu Kündigungen geführt…

Sitzt man nicht bei der ersten Variante auf einem Pulverfass,
d.h. weiß dann ja gar nicht, wann das Ende sein kann, könnte
ja evtl. sehr bald sein?

Willkommen in der Arbeitswelt… Gilt übrigens für beide Varianten.

Welcher Vertrag (TBG oder BAT wäre der
„arbeitnehmerfreundlichere…“?)

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das TzBfG ist ein Gesetz und der BAT ist ein Tarifvertrag. Beides findet ja scheinbar in beiden Varianten Deiner Darstellung nach Anwendung. Das TzBfG auf jeden Fall. Der TV nur bei entsprechender Vereinbarung oder automatischer Tarifbindung. Sollte der TV nicht Anwendung finden, müßten manche Passagen hier in meiner Antwort übrigens modifiziert werden.

Ist es überhaupt korrekt, die Stelle als Elternzeitvertretung
„zu vekaufen“, wenn sie es gar nicht ist?

Ohne die konkreten Umstände zu kennen, kann man von hier aus nichts dazu sagen. Niemand zwingt Dich, den AV zu unterschreiben. Einen Schadensersatzanspruch sehe ich ebensowenig wie eine Möglichkeit mit Befristungsgrund „Elternzeit“ eingestellt zu werden.

Ist bei 2 Jahre
Befristung ein halbes Jahr Probezeit üblich oder
überdimensioniert?

Ist vollkommen ok.

Gibt es auch bei
Teilzeitbefristungsgesetz-Verträgen diese halbjährige
Probezeit?

Probezeit und TzBfG haben nichts miteinander zu tun.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank für diese Auskunft…vielleicht sehe ich ja auch alles etwas „überspitzt“, weil ich schon’mal eine sehr negative Erfahrung gemacht habe, die eben auch einfach damit ihren Anfang nahm, dass der Arbeitsvertrag lange auf sich warten ließ, dann anders aussah als im Vorfeld besprochen usw., aber, um nicht arbeitslos zu sein, habe ich trotzdem angenommen und es später bereut. Auch wenn man dann kündgen kann, kann es zu Schäden „anderer Natur“ kommen, in meinem Fall z.B. ein mieses „Arbeitszeugnis“ als „Rache“ und ewig langes Gezackere vor Gericht anschließend. „Recht“ habe ich dann bekommen, aber erstmal z.B. keinen Anschlussarbeitsplatz, auch wg. fehlendem anständigen Zeugnis…

So, aber, das war ja eine andere Geschichte.
Ich bin halt jetzt nur enttäuscht, denn aus meiner Sicht macht es, zumindest psychologisch, schon einen Unterschied, ob ich, wie im Vorgespräch vereinbart, einen Vertrag über Vertretung Elternzeit (mit mündlich klar gemachter Hoffnung auf „weitere Einstellung“/anschließende Festeinstellung)bekomme, oder unterschreiben soll, dass ich bis zur vielleicht bald anstehenden Veränderung beschäftigt bin, längstens höchstens aber bis zu einem bestimmten Datum. Nebenbei wurde dann eine längere Probezeit und damit verbunden untertarifliche Bezahlung eingeflochten, weil ich „eingearbeitet werden muss“ und „arbeitslos“ bin (mündl. Begründung)- geht es da nicht nach Tätigkeit im BAT?

Ich möchte halt wenigstens rauskriegen, ob es für mich noch eine bessere „Vertragsvariante“ gibt…Verwaltungsangestellte anderer Behörden haben gewarnt, dass sei i.E. eine extrem unsichere Form der befristeten Einstellung (da dort schon Veränderungen in Vorbereitung zu Hartz IV anlaufen, auch personell)und das TzBfG sei ein „arbeitgeberfreundliches Gesetz“, also nicht „als Alternative“ geeignet.

Sorry, aber als lange Festangestellte und deshalb insgesamt sehr Unerfahrene diesbzgl. blicke ich halt nicht durch. ICH hatte aber beim Vorstellungsgespräch deutlich + offen gesagt, dass ich nur „länger befristet“ akzeptieren kann, also für 2 Jahre Minimum, denn ständige Stellenwechsel sind in meiner privaten Situation einfach zu schwierig und kommen mich zu teuer. (Wenn ich jetzt voraussehen könnte, dass ich in einem halben Jahr wieder gehen muss, würde ich tatsächlich lieber verzichten - andere Bewerbung gibt’s auch noch…deshalb möchte ich gerne rauskriegen: stimmt das wenigstens, was mir als Grund für diesen Arbeitsvertrag genannt wird? Was könnte ich meinerseits vorschlagen?-Nicht viel, anscheinend…E.