Eine gute Freundin von mir wurde die letzten Tage aus der Mittelschule geworfen. Und das „kurz“ vor den Prüfungen. Ihre Eltern und die Eltern meiner Freundin vermuten einen „Racheakt“ der Lehrer, da die Umständer an der Schule auch sonst sehr katastrophal sind. Wer kann mir sagen bei welchem Amt (Hauptschulamt Sachsen) man sich schriftlich bzw. per Fax beschweren kann und welche Begründungen muß eine Schule haben um sowas überhaupt tun zu können.
mfg Slick