Nicht eheliche Gemeinschaft mit Kindern

Hallo Ihr alle da draußen!
Folgendes Problem im Bekanntenkreis:
Nicht eheliche Gemeinschaft mit 2 Kinder (16/10) geht nach 23 Jahren in die Brüche. Hausbau und Einzug 2001. ALLES Rechtliche und finanzielle zu Lasten des Mannes. Frau steht in KEINEM Kaufvertrag.
Auch nicht im Grundbuch.Wollte Sie auch nicht.Frau hat KEINEN ct. zum Hausbau beigesteuert.
Frau zahlt lediglich Telefonkosten und Strom.
Mann Hauptverdiener, Frau 1/2 Tage öffentlicher Dienst(ca. €1200.- inkl. Kindergeld). Mann zahlt €500.-
jeden Monat Kostgeld.
Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber steht außer Frage!
Unterhaltspflicht der Frau gegenüber ???
Was ist mit dem Haus und der überwiegend vom Mann angeschafften Einrichtung ???
danke für eure Hilfe!

Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber steht außer Frage!

NA ich hoffe doch! :wink:

Unterhaltspflicht der Frau gegenüber ???

Dürfte m.E. nicht bestehen. Unterhalt nach Trennung gibt es nur bei verheirateten Paaren (irgendeinen Unterschied muß es schließlich geben ). Unterhaltspflicht besteht für den Kindsvater allenfalls für eine ledige Mutter (das aber unabhängig von einer Partnerschaft), solange diese auf Grund der Mutterschaft nicht arbeiten kann. M.E. dürfte der Fall hier nicht vorliegen, weil die Mutter ja schon arbeitet und weil die Kinder bereits älter sind (ich weiß jetzt nicht, wo da die Grenzen gezogen werden.

Was ist mit dem Haus und der überwiegend vom Mann
angeschafften Einrichtung ???

Tja, da ohne Ehe keine Zugewinngemeinschaft besteht dürfte beim Fehlen entsprechender Vereinbarungen zwischen den Partnern die Frau leer ausgehen. Wenn die Partner nicht verheiratet sind gehört nach der Trennung jedem seins.

Auskunft ohne Gewähr. :wink:

Gruß Maid

Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber steht außer Frage!

Richtig !

Unterhaltspflicht der Frau gegenüber ???

Besteht nicht, er war so schlau und hat nicht geheiratet,
ansonsten hätte er mein Beileid verdient.

Was ist mit dem Haus und der überwiegend vom Mann
angeschafften Einrichtung ???

Das Haus gehört Ihm allein, inklusive der Einrichtung,
außer seine Ex-Frau kann durch Belege nachweisen, das
sie es erworben hat.

Theoretisch wäre es sogar möglich, das er seine Ex-Frau
vor die Tür setzt.
Sie hat kein Wohnrecht oder besteht ein Mietvertrag ?

Wie sagte Einstein: Wenn ich nur einen Mann davor bewahre,
zu heiraten und Kinder zu zeugen, dann habe ich mein
Ziel erreicht.
Oder war das bei Karl-Marx ?
Na egal, Dein Bekannter ist ein Glückspilz.

Hallo und danke
für eure Mitteilungen. Sehe jetzt etwas klarer. Werde meinen Bekannten
raten, sicherheitshalber einen Anwalt aufzusuchen.
Danke nochmal.
bye
Michael