erhöhtes Beförderungsentgelt

Hallo liebe Wissende,

angenommen ein Student ist als Touri in Berlin und zieht irrtümlich eine ermäßigte Tageskarte, weil er glaubt das dies für Studenten in Ordnung ist. Er wird kontrolliert und muß feststellen, dass er 40 € erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen soll, weil das für Studenten doch nicht in Ordnung ist. Er erhebt schriftlich Wiederspruch, weil die normale Fahrkarte nur knapp 1 € teurer gewesen wäre und er nicht die Absicht hatte schwarz zu fahren. Sein Einspruch wird abgelehnt, weil er sich am unübersichtlichen Bahnhof ja hätte informieren können und die Berliner Verkehrsbetriebe dringend Geld brauchen.
Der arme Student, natürlich immer knapp bei Kasse, sieht das nicht ein, denn er wollte ja bezahlen und hat es sogar, nur leider irgendwie falsch. Weil er aber auch demnächst in eine andere Stadt umzieht, kommt ihm die Idee: „Hey, ich bezahle einfach nicht, die werden mich bestimmt nicht finden“. Was würde ein kluger Mensch diesem (natürlich fiktiven) Studenten raten? Soll er bezahlen oder hat er noch irgendwelche Möglichkeiten die Euros auf dem Konto zu behalten? Auf erhellende Antworten gespannt, grüße ich Euch - Jule*

Hallo Jule

ob das erhöhte Beförderungsentgeld (netter Name für sowas) nun berechtigt ist oder nicht möchte ich doch dringend davon abraten, sich darauf zu verlassen, dass der fiktive Student nicht wiedergefunden wird aufgrund eines Umzuges.

Ich würde eher darauf tippen, dass es dadurch noch teurer für ihn wird, da die neue Adresse ermittelt werden muss (hatte das mal mit meiner Bank, die hat mir dafür 24 DM in Rechnung stellen wollen), dazu kommen ggf. Zinsen für die Hauptforderung (je nachdem, wie lange die Anschriftenermittlung dauert) und Mahnkosten usw.

Rausgefunden wird die neue Adresse zu 98%, denn ummelden muss sich der Student ja und hier wird ja vermerkt, von wo nach wo verzogen wird.

Viele Grüße
Timid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo liebe Wissende,

Halo unwissender :wink:

„Hey, ich bezahle
einfach nicht, die werden mich bestimmt nicht finden“. Was
würde ein kluger Mensch diesem (natürlich fiktiven) Studenten
raten? Soll er bezahlen oder hat er noch irgendwelche
Möglichkeiten die Euros auf dem Konto zu behalten? Auf
erhellende Antworten gespannt, grüße ich Euch - Jule*

Tja - wenn das erhöhte Beförderungsentgeld nicht gezahlt wird, wird das Unternehmen wohl Strafanzeige wegen Beförderungserschleicherung erstatten, so dass du mit einem Brief von der Staatsanwaltschaft rechnen must.
Wenn du umziehst, musst du dich ja ummelden:wups - gotcha
Wenn du dich nicht ummeldest: OWi (zusätzlich

Dann Besuche der Polizei in der Nachbarschaft: Wissen Sie wo die hingezogen ist? (Wir ermitteln nämlich wegen ner Straftat)
Oder der Nachsendeauftrag bei der Post oder oder…

Lass es - die 40 EUR sind billiger

Gruß
HaWeThie

Wanderer, kommst Du nach Berlin
Hallo Jule,

den Kernaussagen der anderen (bezahle es, es hat keinen Sinn) kann ich mich nur anschliessen. Noch ein paar Anmerkungen :

und zieht irrtümlich eine ermäßigte Tageskarte, weil er glaubt
das dies für Studenten in Ordnung ist.

Naja, da hast Du wahrscheinlich das angewandt, was Studenten angeblich beherrschen müssen (ich selbst habe nicht studiert), nämlich das „selektive Lesen“. Es ist nämlich ansonsten fast nicht zu übersehen, dass die Ermässigungsfahrausweise nur für Kinder von 6 bis 14 Jahren (und für besondere Zeitkarteninhaber) sind. Von Studenten steht da nichts.

Er erhebt schriftlich Wiederspruch, weil die normale Fahrkarte
nur knapp 1 € teurer gewesen wäre

Diese Logik verstehe ich nicht. Dann könnte ja jeder mit einer Kinderfahrkarte fahren und, wenn er kontrolliert wird, den Rest nachzahlen - aber eben nur dann. Nee, so denn doch nicht.

und die Berliner Verkehrsbetriebe dringend Geld brauchen.

Stimmt, aber kontrolliert wird woanders auch. Ich kenne keine Stadt, wo man mit dem Kinderfahrausweis fahren kann und nur die Differenz zahlt, wenn man erwischt wird. Und ob Du das nun aus Versehen oder aus „Berechnung“ machst, kann man Dir nun mal nicht ansehen.

Nichts für ungut, ich hoffe, es hat Dir trotzdem bei uns in Berlin gefallen - trotz dieses negativen Erlebnisses.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Jule,
ich habe beruflich mit Leuten zu tun, die immer wieder mal so ähnliche Ideen haben, wie der (selbstverständlich fiktive) Student. Das hat dann folgende Konsequenzen:
Die Angelegenheit wird an ein Inkassounternehmen weitergeleitet. Damit erhöht sich die Forderung auf ca. 70,- - 80,- Euro. Ausserdem werden laufende Zinsen berechnet. Der Student wird zunächst Briefe von diesem Inkassounternehmen bekommen. Zahlt, oder reagiert er nicht, wird die Angelegenheit an den mit dem Inkasso kooperierenden Rechtsanwalt weitergegeben. Das erhöht wieder die Kosten. Ausserdem wird der Anwalt Mahn- und später Vollstreckungsbescheid veranlassen. Auch die hierfür entstehenden Kosten muss der fiktive Student tragen. So, nun sind wir bei rund 120,- Euro plus laufender Zinsen. Die Ermittlung der neuen Adresse ist übrigens ein Leichtes und verursacht weitere Kosten (rate mal, wer die bezahlt), sofern der fiktive Student nicht vorhat, komplett abzutauchen, was ich jedoch bei Verfehlungen dieses vergleichsweise geringen Ausmaßes nicht wirklich empfehlen würde.
Sobald ein (30 Jahre lang gültiger!) Vollstreckungsbescheid vorliegt, kann der Gläubiger dann den Gerichtsvollzieher losschicken. Der kann zum einen versuchen, eine Pfändung vorzunehmen, zum anderen kann er dem fiktiven Studenten die Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) abnehmen, was nicht nur wieder viel Geld kostet (rat mal, wessen Geld), sondern auch eine negative SCHUFA Eintragung mit allen Konsequenzen zur Folge hat.
So entstehen aus Kleinigkeiten Schulden und heftigste Konsequenzen. Das alles ist nämlich nicht fiktiv, sondern tägliche Realität!
Die vorher erwähnte Anzeige wg. Leistungserschleichung halte ich dagegen für sehr unwahrscheinlich und wenig erfolgversprechend, sofern der fiktive Student nicht schon vorher durch Schwarzfahren aufgefallen ist. Diese Anzeige kann auch dann erstattet werden, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt wurde und ist eher ein Mittel, um notorische Schwarzfahrer auszubremsen.
Mein Tip an den fiktiven Studenten: ZAHLEN und zwar bald, bevor die Kosten durch Einschaltung des Inkassos steigen!
Viele Grüße
Jens

P.S.: Gibt es eigentlich irgendeine Stadt, wo Studenten den Kinderpreis bezahlen?

Naja, da hast Du wahrscheinlich das angewandt, was Studenten
angeblich beherrschen müssen (ich selbst habe nicht studiert),
nämlich das „selektive Lesen“. Es ist nämlich ansonsten fast
nicht zu übersehen, dass die Ermässigungsfahrausweise nur für
Kinder von 6 bis 14 Jahren (und für besondere
Zeitkarteninhaber) sind. Von Studenten steht da nichts.

Der arme Student ist sehr früh Morgens in Berlin angekommen und hatte ca. 1 Minute Zeit die Fahrkarte zu ziehen, bevor die Bahn losfuhr. Da der Student in anderen Städten die Erfahrung gemacht hat, dass er ermäßigt fahren kann, dachte er:„Vertrau ich doch meiner Erfahrung, man muß ja nicht immer alles wissenschaftlich angehen…:smile:

Er erhebt schriftlich Wiederspruch, weil die normale Fahrkarte
nur knapp 1 € teurer gewesen wäre

Diese Logik verstehe ich nicht. Dann könnte ja jeder mit einer
Kinderfahrkarte fahren und, wenn er kontrolliert wird, den
Rest nachzahlen - aber eben nur dann. Nee, so denn doch nicht

und die Berliner Verkehrsbetriebe dringend Geld brauchen.

Stimmt, aber kontrolliert wird woanders auch. Ich kenne keine
Stadt, wo man mit dem Kinderfahrausweis fahren kann und nur
die Differenz zahlt, wenn man erwischt wird. Und ob Du das nun
aus Versehen oder aus „Berechnung“ machst, kann man Dir nun
mal nicht ansehen.

Das ist wohl wahr, der Student weiss auch, dass er sich besser hätte informieren müßen. Aber 40 € sind für ihn nicht gerade wenig Geld und er ist der Meinung, dass es Touristen schon mal passieren kann die falsche Fahrkarte (ob jetzt ermäßigt, oder falsche Zone usw.)zu ziehen. Schon klar, dass er kein Recht darauf hat das Geld einfach nicht zu bezahlen, nur weil er einen Fehler gemacht hat. Aber er findet auch, dass 40 € in keiner Relation zu seinem Fehlverhalten stehen und das findet er dann doch ein bischen fies und möchte alle Möglichkeiten abwägen, um die Strafe doch noch abzuwenden oder erträglicher zu machen.

Nichts für ungut, ich hoffe, es hat Dir trotzdem bei uns in
Berlin gefallen - trotz dieses negativen Erlebnisses.

Soweit ich weiss, hat es dem Studenten sehr gut gefallen. Wirklich viele freundliche und interessante Menschen leben in dieser Stadt. Aber die Straßenbahnbetreiber findet der Student dann doch etwas gierig, wobei das ja in den meisten Städten so ist.
Wenn er die Strafe schon nicht abwenden kann, hat er denn noch andere Möglichkeiten seinen Unmut kundzutun?

Gruss Hans-Jürgen

Gruss und vielen Dank für die Antworten - Jule*

Mein Tip an den fiktiven Studenten: ZAHLEN und zwar bald,
bevor die Kosten durch Einschaltung des Inkassos steigen!

Der Student hat verstanden und da er noch Zeit hat zu zahlen, ohne das die Kosten steigen, wird es dies wohl demnächst erledigen.

P.S.: Gibt es eigentlich irgendeine Stadt, wo Studenten den
Kinderpreis bezahlen?

Eigentlich war der Student davon ausgegangen, sicher ist er sich jetzt überhaupt nicht mehr(früher war das doch mal so, jaja die guten alten Zeiten…) Naja, da wird er wohl für die eigene Dummheit und Nachlässigkeit bezahlen müssen! Aber immerhin hat er durch die Begebenheit gelernt und wird künftig erst mal die Beförderungsbedingungen einer Stadt auswendiglernen, bevor er diese besucht :smile:
Grüsse - Jule*